Gefahrgutbeauftragtenprüfung
Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte
Wer als Unternehmer an der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen beteiligt ist (zum Beispiel als Verlader, Beförderer, Verpacker) muss nach EG-Recht einen sogenannten Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser nennt sich im deutschen Recht Gefahrgutbeauftragter. Der Gefahrgutbeauftragte muss geschult und geprüft sein. Die entsprechenden Nachweise sind verkehrsträgerbezogen zu erbringen (Straße, Schiene, Luft, Binnengewässer, See).
Mit dem Schulungsziel soll erreicht werden, Unfälle, die auf mangelnde Beachtung oder Unkenntnis der Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind, zu minimieren.
Der Gefahrgutbeauftragte soll sicherstellen, dass die entsprechenden Pflichten und Verantwortlichkeiten bei Transporten mit gefährlichen Gütern eingehalten und berücksichtigt werden.
Hinweise zur Gefahrgutbeauftragtenschulung
Durch Teilnahme an einer Schulung bei einer von der IHK anerkannten Bildungsstätte und nach Bestehen der Prüfung erlangt der Gefahrgutbeauftragte die notwendige Bescheinigung (GbV-Bescheinigung) durch die IHK. Umfang von Schulung und Prüfung ergeben sich aus den ausgewählten Verkehrsträgern.
Alle erforderlichen Informationen, auch die Kontaktdaten für entsprechende Schulungsveranstalter, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Gültigkeit der Schulungsbescheinigung
Die GbV-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sie muss vor Ablauf der Gültigkeit durch Bestehen einer Verlängerungsprüfung verlängert werden.
Prüfungsgebühren
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt die Prüfungsgebühr gemäß der Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein, für die Gefahrgutbeauftragte Grundprüfung 154 Euro und für die Gefahrgutbeauftragte Verlängerungs- und Ergänzungsprüfung 133 Euro.
Bei Rücktritt/Storno werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 39 Euro, weniger als 4 Wochen 46 Euro, der Prüfungsgebühr berechnet.
Prüfungstermine
Für 2024 und 2025 bietet die IHK Mittlerer Niederrhein folgende Prüfungstermine an:
03. Dezember 2024 |
06. Februar 2025 |
05. Mai 2025 |
02. Juni 2025 |
12. August 2025 |
07. Oktober 2025 |
05. Dezember 2025 |
In dringenden Einzelfällen können auch gerne telefonisch Prüfungstermine vereinbart werden.