Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte
Wer als Unternehmer an der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen beteiligt ist (zum Beispiel als Verlader, Beförderer, Verpacker) muss nach EG-Recht einen sogenannten Sicherheitsbeauftragten bestellen. Dieser nennt sich im deutschen Recht Gefahrgutbeauftragter. Der Gefahrgutbeauftragte muss geschult und geprüft sein. Die entsprechenden Nachweise sind verkehrsträgerbezogen zu erbringen (Straße, Schiene, Luft, Binnengewässer, See).
Mit dem Schulungsziel soll erreicht werden, Unfälle, die auf mangelnde Beachtung oder Unkenntnis der Gefahrgutvorschriften zurückzuführen sind, zu minimieren.
Der Gefahrgutbeauftragte soll sicherstellen, dass die entsprechenden Pflichten und Verantwortlichkeiten bei Transporten mit gefährlichen Gütern eingehalten und berücksichtigt werden.
Hinweise zur Gefahrgutbeauftragtenschulung
Durch Teilnahme an einer Schulung bei einer von der IHK anerkannten Bildungsstätte und nach Bestehen der Prüfung erlangt der Gefahrgutbeauftragte die notwendige Bescheinigung (GbV-Bescheinigung) durch die IHK. Umfang von Schulung und Prüfung ergeben sich aus den ausgewählten Verkehrsträgern.
Alle erforderlichen Informationen, auch die Kontaktdaten für entsprechende Schulungsveranstalter, haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengestellt. Dieses finden Sie im Downloadbereich.
Gültigkeit der Schulungsbescheinigung
Die GbV-Bescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sie muss vor Ablauf der Gültigkeit durch Bestehen einer Verlängerungsprüfung verlängert werden.
Prüfungsgebühren
Wir weisen darauf hin, dass sich die Prüfungsgebühren und Stornierungsbedingungen für diese Prüfung zum 1. Januar 2024 voraussichtlich ändern werden. Sie gilt für alle Prüfungstermine ab diesem Datum. Diese Gebührenanpassung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung und dient vorerst nur Ihrer Information.
- Die Prüfungsgebühr für die Gefahrgutbeauftragte Grundprüfung beträgt voraussichtlich 154 Euro.
- Die Prüfungsgebühr für die Gefahrgutbeauftragte Verlängerungs- und Ergänzungsprüfung beträgt voraussichtlich 133 Euro.
Bei Rücktritt und Nichtteilnahme werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 39 Euro, weniger als 4 Wochen 46 Euro, der Prüfungsgebühr berechnet.
Prüfungstermine
Für 2023/2024 bietet die IHK Mittlerer Niederrhein folgende Prüfungstermine an:
1. Dezember 2023 |
7. Februar 2024 |
9. April 2024 |
4. Juni 2024 |
13. August 2024 |
7. Oktober 2024 |
2. Dezember 2024 |
In dringenden Einzelfällen können auch gerne telefonisch Prüfungstermine vereinbart werden.