Wir setzen uns für eine stärkere Beteiligung von Unternehmen bei der Positionierung zu politischen Themen im Bereich Energie und Umwelt ein. Mit Hilfe des Beteiligungsportals können Sie als unser Mitglied Ihre unternehmerischen Interessen und Kenntnisse an uns weiterleiten. Ihre Beteiligung ermöglicht es uns, das Gesamtinteresse der Wirtschaft vor Ort möglichst umfassend zu ermitteln und dabei Einzelinteressen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Als Trägerin öffentlicher Belange werden wir regelmäßig aufgefordert, sich gegenüber Behörden und Organisationen zu Gesetzesvorhaben oder Richtlinienvorschlägen zu äußern. Zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen und um einzelne Argumente auf möglichst breiter Basis abzuwägen, brauchen wir konstruktive Anregungen und Argumente von unseren Mitgliedern.
Über das Beteiligungsportal „Energie und Umwelt“ informiere n wir Sie über die aktuelle Vorhaben, zu denen wir Sie um Ihre Meinung bitten. Wenn Sie sich in unseren Newsletter eintragen, werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn eine neue Beteiligung möglich ist. Zu den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und eine kurze Online-Umfrage erstellt. So können Sie sich schnell orientieren und uns Ihre Meinung mitteilen. Auch eine Übersicht über Beteiligungsverfahren in der Vergangenheit finden Sie in dem Beteiligungsportal.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Belange nur dann in unsere Stellungnahme aufnehmen können, soweit sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind. Die gesamtwirtschaftlichen Belange sind von unserer Vollversammlung verabschiedet und in Positionen veröffentlicht.
Fehlt Ihnen eine Information oder haben Sie – über die laufenden Verfahren hinaus – Anregungen und Hinweise, die Sie uns auf den Weg geben möchten? Dann können Sie uns jederzeit über ihk(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de kontaktieren.
Abgegebene Stellungnahmen
Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Die europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten veröffentlicht, um deren grenzüberschreitende Verbringungen zu erleichtern.
Die Abfallverbringungsverordnung ermöglicht, dass die Kommission mittels delegierter Rechtsakte bestimmte Abfallströme identifiziert, die für die Verbringung zur Verwertung zwischen Mitgliedstaaten dem Verfahren der „Grünen Liste“ unterliegen sollten.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Demnach sollen durch eine öffentlichen Konsultation Informationen von Interessenträgern gesammelt werden, um solche delegierten Rechtsakte vorzubereiten, mit denen bestimmte Abfälle auf eine „Grüne Liste“ gesetzt werden, um die Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU zu erleichtern.
Die Konsultation ist bis zum 31. Oktober 2025 über das Portal „Have your say“ zugänglich.