Wir setzen uns für eine stärkere Beteiligung von Unternehmen bei der Positionierung zu politischen Themen im Bereich Energie und Umwelt ein. Mit Hilfe des Beteiligungsportals können Sie als unser Mitglied Ihre unternehmerischen Interessen und Kenntnisse an uns weiterleiten. Ihre Beteiligung ermöglicht es uns, das Gesamtinteresse der Wirtschaft vor Ort möglichst umfassend zu ermitteln und dabei Einzelinteressen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Als Trägerin öffentlicher Belange werden wir regelmäßig aufgefordert, sich gegenüber Behörden und Organisationen zu Gesetzesvorhaben oder Richtlinienvorschlägen zu äußern. Zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen und um einzelne Argumente auf möglichst breiter Basis abzuwägen, brauchen wir konstruktive Anregungen und Argumente von unseren Mitgliedern.
Über das Beteiligungsportal „Energie und Umwelt“ informiere n wir Sie über die aktuelle Vorhaben, zu denen wir Sie um Ihre Meinung bitten. Wenn Sie sich in unseren Newsletter eintragen, werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn eine neue Beteiligung möglich ist. Zu den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und eine kurze Online-Umfrage erstellt. So können Sie sich schnell orientieren und uns Ihre Meinung mitteilen. Auch eine Übersicht über Beteiligungsverfahren in der Vergangenheit finden Sie in dem Beteiligungsportal.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Belange nur dann in unsere Stellungnahme aufnehmen können, soweit sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind. Die gesamtwirtschaftlichen Belange sind von unserer Vollversammlung verabschiedet und in Positionen veröffentlicht.
Fehlt Ihnen eine Information oder haben Sie – über die laufenden Verfahren hinaus – Anregungen und Hinweise, die Sie uns auf den Weg geben möchten? Dann können Sie uns jederzeit über ihk(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de kontaktieren.
Abgegebene Stellungnahmen
Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40 – „Packaging and Packaging Waste Regulation“, PPWR) wird der Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle neu geregelt. Sie gilt seit dem12. August 2026 und enthält unter anderem Vorgaben zur Verpackungsgestaltung, zur Vermeidung und Wiederverwendung von Verpackungen sowie zur erweiterten Herstellerverantwortung.
Aus vielen Unternehmen erreichen die IHKs derzeit berechtigte Hinweise und Kritik zur praktischen Umsetzbarkeit, zum zusätzlichen Verwaltungsaufwand und zu den vorgesehenen Daten- und Berichtspflichten. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Erfahrungen der betrieblichen Praxis in die weitere Ausgestaltung der Regelungen einfließen.
Beteiligungsmöglichkeiten
Die Europäische Kommission hat hierzu eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der Durchführungsverordnung zu Artikel 44 PPWR gestartet. Darin wird konkret festgelegt, welche Informationen Unternehmen künftig registrieren und melden müssen.
Jetzt besteht die Möglichkeit, konkrete Belastungen, Umsetzungsprobleme und Verbesserungsvorschläge direkt in den europäischen Prozess einzubringen. Wir möchten Sie daher herzlich bitten, uns Ihre Anmerkungen und praktischen Erfahrungen mitzuteilen.
Die DIHK bereitet zu dem Entwurf eine Stellungnahme vor. Gerne können Sie uns Ihre Hinweise bis 3. September 2026 an Margarethe Wies senden. Wir leiten die Rückmeldungen gebündelt an die DIHK weiter.
Die Originaldokumente liegen derzeit nur in englischer Sprache vor. Wir haben mit Hilfe von DeepL eine deutsche Arbeitsübersetzung erstellt:
Unternehmen, die Unterstützung bei der Einbringung ihrer Anliegen in den europäischen Prozess benötigen, können sich ebenfalls an Margarethe Wies wenden.