Wir setzen uns für eine stärkere Beteiligung von Unternehmen bei der Positionierung zu politischen Themen im Bereich Energie und Umwelt ein. Mit Hilfe des Beteiligungsportals können Sie als unser Mitglied Ihre unternehmerischen Interessen und Kenntnisse an uns weiterleiten. Ihre Beteiligung ermöglicht es uns, das Gesamtinteresse der Wirtschaft vor Ort möglichst umfassend zu ermitteln und dabei Einzelinteressen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Als Trägerin öffentlicher Belange werden wir regelmäßig aufgefordert, sich gegenüber Behörden und Organisationen zu Gesetzesvorhaben oder Richtlinienvorschlägen zu äußern. Zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen und um einzelne Argumente auf möglichst breiter Basis abzuwägen, brauchen wir konstruktive Anregungen und Argumente von unseren Mitgliedern.
Über das Beteiligungsportal „Energie und Umwelt“ informiere n wir Sie über die aktuelle Vorhaben, zu denen wir Sie um Ihre Meinung bitten. Wenn Sie sich in unseren Newsletter eintragen, werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn eine neue Beteiligung möglich ist. Zu den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und eine kurze Online-Umfrage erstellt. So können Sie sich schnell orientieren und uns Ihre Meinung mitteilen. Auch eine Übersicht über Beteiligungsverfahren in der Vergangenheit finden Sie in dem Beteiligungsportal.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Belange nur dann in unsere Stellungnahme aufnehmen können, soweit sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind. Die gesamtwirtschaftlichen Belange sind von unserer Vollversammlung verabschiedet und in Positionen veröffentlicht.
Fehlt Ihnen eine Information oder haben Sie – über die laufenden Verfahren hinaus – Anregungen und Hinweise, die Sie uns auf den Weg geben möchten? Dann können Sie uns jederzeit über ihk(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de kontaktieren.
Abgegebene Stellungnahmen
Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat einen Gesetzesentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts und weiterer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung/ PPWR) veröffentlicht. Den Referentenentwurf finden Sie unter folgendem Link.
Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten
Die DIHK bittet die IHKs um eine Rückmeldung zu diesem Referentenentwurf. Auf dieser Grundlage wird die DIHK eine Stellungnahme erarbeiten.