Wir setzen uns für eine stärkere Beteiligung von Unternehmen bei der Positionierung zu politischen Themen im Bereich Energie und Umwelt ein. Mit Hilfe des Beteiligungsportals können Sie als unser Mitglied Ihre unternehmerischen Interessen und Kenntnisse an uns weiterleiten. Ihre Beteiligung ermöglicht es uns, das Gesamtinteresse der Wirtschaft vor Ort möglichst umfassend zu ermitteln und dabei Einzelinteressen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Als Trägerin öffentlicher Belange werden wir regelmäßig aufgefordert, sich gegenüber Behörden und Organisationen zu Gesetzesvorhaben oder Richtlinienvorschlägen zu äußern. Zur Optimierung unserer Stellungnahmen und Positionen und um einzelne Argumente auf möglichst breiter Basis abzuwägen, brauchen wir konstruktive Anregungen und Argumente von unseren Mitgliedern.
Über das Beteiligungsportal „Energie und Umwelt“ informiere n wir Sie über die aktuelle Vorhaben, zu denen wir Sie um Ihre Meinung bitten. Wenn Sie sich in unseren Newsletter eintragen, werden Sie automatisch benachrichtigt, wenn eine neue Beteiligung möglich ist. Zu den aktuellen Beteiligungsmöglichkeiten haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst und eine kurze Online-Umfrage erstellt. So können Sie sich schnell orientieren und uns Ihre Meinung mitteilen. Auch eine Übersicht über Beteiligungsverfahren in der Vergangenheit finden Sie in dem Beteiligungsportal.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Belange nur dann in unsere Stellungnahme aufnehmen können, soweit sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind. Die gesamtwirtschaftlichen Belange sind von unserer Vollversammlung verabschiedet und in Positionen veröffentlicht.
Fehlt Ihnen eine Information oder haben Sie – über die laufenden Verfahren hinaus – Anregungen und Hinweise, die Sie uns auf den Weg geben möchten? Dann können Sie uns jederzeit über ihk(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de kontaktieren.
Abgegebene Stellungnahmen
Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Mit der Durchführungsverordnung der EU-Kommission zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) werden EU-weit einheitliche Kriterien dafür festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Kunststoffabfälle nicht mehr als Abfall gelten.
Ziel der Durchführungsbestimmungen ist es, den Verwaltungsaufwand für Wirtschaftsakteure zu verringern, indem klar definiert wird, ab wann die bestehenden abfallrechtlichen Pflichten für Kunststoffabfälle nicht mehr anzuwenden sind. Einheitliche und harmonisierte Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft sowie deren einheitliche Anwendung in der gesamten EU sollen außerdem dazu beitragen, einen gut funktionierenden Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu fördern.