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Sachverständige

Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Illustration einer gelben Glühbirne in einer weißen Sprechblase auf blauem Hintergrund, symbolisiert eine Idee oder Inspiration.

Der Begriff „Sachverständiger“ ist weder gesetzlich definiert noch geschützt. Somit kann jeder, der sich beispielsweise aufgrund seiner Ausbildung, seines Studiums oder langjähriger Berufserfahrung dazu in der Lage sieht, als Sachverständiger tätig werden.

„Öffentlich bestellt und vereidigt“ darf sich hingegen nur nennen, wer seine besondere Sachkunde nachgewiesen hat. Die Überprüfung der besonderen Sachkunde nimmt die IHK oder eine andere thematisch zuständige Körperschaft (z. B. Handwerks- oder Landwirtschaftskammer) vor. 

Information

Sachverständigentag NRW

Die Wirtschaft braucht unabhängige Experten. Sachverständige klären insbesondere technische und betriebswirtschaftliche Fragen, geben Orientierung und schaffen sachgerechte Lösungen - im Konfliktfall und oft schon davor.

Daher veranstalten die Industrie- und Handelskammern in NRW gemeinsam den Sachverständigentag für öffentlich bestellte Sachverständige und alle, die sich für die öffentliche Bestellung interessieren.

Sachverständigentag NRW
am Mittwoch, den 9. September 2026, 10:00 – 17:00 Uhr
im Haus der Technik in Essen

Freuen Sie sich auf einen Tag des fachlichen Austauschs, spannender Impulse und wertvoller Vernetzung. Gemeinsam möchten wir aktuelle Entwicklungen der Sachverständigenarbeit, neue rechtliche Rahmenbedingungen und zukünftige Anforderungen an die öffentliche Bestellung diskutieren. Eröffnet wird die Veranstaltung von NRW Justizminister Dr. Benjamin Limbach und Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW. Weitere Programmpunkte sind u.a. eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion zur Zukunft des Sachverständigenwesens sowie Fachvorträge zu Digitalisierung und KI, Cyber-Sicherheit, Berufsrecht und den Erwartungen der Justiz an Sachverständige.

Weitere Informationen zur Veranstaltung entnehmen Sie dem Programm (PDF, nicht barrierefrei, 548 KB).

Information

Sie suchen einen Sachverständigen?

Manchmal lassen sich Streitfälle einfach nicht mehr gütlich klären. Gerichte, Anwälte und Privatpersonen greifen deshalb oft auf die Hilfe von Sachverständigen zurück. Bei der Eigenrecherche werden Sie im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis sicher fündig.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Zuordnung des betroffenen Sachgebiets oder der Suche im Allgemeinen.

Kosten

Sachkunde: Zustands- und Funktionsprüfung

In Nordrhein-Westfalen müssen Grundstückseigentümer in bestimmten Fällen den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen auf ihrem Grundstück durch einen anerkannten Sachkundigen überprüfen lassen (Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen).

Hinweis

Elektronische Kommunikation zwischen Sachverständigen und Gerichten

Bei allen Justizbehörden besteht die Möglichkeit, Unterlagen, Anträge, Klagen und anderes auf elektronischem Wege einzureichen. Auch Sachverständige können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Aufgrund der Sensibilität der hierbei zu übermittelnden Daten sind besonders sichere Verfahren notwendig. 

Der Qualitätszirkel Sachverständigenwesen Nordrhein-Westfalen hat ein Informationsschreiben für Sachverständige herausgegeben, das Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung aufzeigt und erklärt, wie Sachverständige ihre Gutachten auf diesem Wege sicher übermitteln können. 

Noch Fragen?

Ansprechpartnerin ist Karoline Tegeder.

Hinweis

Ihre Ansprechpartnerinnen zum Thema Sachverständigenbenennung

Kontakt

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