VSME – Freiwilliger Nachhaltigkeitsstandard für KMU
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht direkt von der CSRD betroffen ist: Früher oder später werden viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen. Grund ist der sogenannte „Trickle-down-Effekt“: CSRD-pflichtige Unternehmen benötigen für ihre Berichte Daten aus der gesamten Wertschöpfungskette. Damit steigt der Druck auf Zulieferer und Geschäftspartner, ebenfalls Transparenz zu schaffen.
Darüber hinaus fordern auch Banken, Investoren und andere Stakeholder zunehmend Informationen über ökologische und soziale Auswirkungen der Geschäftstätigkeit – unabhängig von der gesetzlichen Berichtspflicht.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung durch den VSME
Um KMU eine praxistaugliche Orientierung zu geben, hat die EU die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) beauftragt, einen freiwilligen Nachhaltigkeitsstandard für nicht-börsennotierte KMU zu entwickeln: den
Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME).
- Ziel: Strukturierte Hilfestellung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Nutzen: Dokumentation und Kommunikation von Nachhaltigkeitszielen und -maßnahmen gegenüber Geschäftspartnern, Banken oder Kunden
- Status: Der erste Entwurf erschien im Januar 2024, die finale Version wurde im Dezember 2024 an die EU-Kommission übergeben. Eine formale Verabschiedung per delegiertem Rechtsakt steht noch aus. Bis dahin können Unternehmen bereits mit dem Entwurf arbeiten.
Im aktuellen Omnibus-Verfahren misst die EU dem VSME eine wichtige Rolle bei. Geplant ist zudem ein sogenannter „Value Chain Cap“: Anfragen von CSRD-pflichtigen Unternehmen an KMU sollen künftig auf den Umfang des VSME begrenzt werden.
Ergebnisse aus der Praxis
Der VSME wurde in einem Pilotprojekt gemeinsam von der DIHK, dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit KMU verschiedener Branchen getestet. Ergebnis:
- Der freiwillige Charakter des Standards ist entscheidend für die Akzeptanz.
- Damit er funktioniert, braucht es Anerkennung entlang der Lieferketten und in den Finanzinstituten.
Die ausführliche DIHK-Stellungnahme sowie die Ergebnisse der Pilotstudie stehen als PDF zum Download bereit.
Aufbau des VSME
Der VSME orientiert sich inhaltlich an den ESRS für Großunternehmen, ist aber auf die Realität von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben zugeschnitten. Er besteht aus zwei Modulen:
1. Basismodul (verbindlich für alle, die den VSME nutzen):
- Mindestanforderungen für die Berichterstattung
- Grundlegende Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (B1–B11)
- Speziell für Kleinstunternehmen geeignet
2. Umfassendes Modul (optional):
- Für Unternehmen, die weitergehende Informationen bereitstellen wollen oder müssen
- Ergänzt die Angaben des Basismoduls
- Erfüllt zusätzliche Anforderungen von Banken, Investoren oder Großkunden
- Hilft, das Nachhaltigkeitsrisikoprofil klarer darzustellen
Fazit
Auch wenn Sie nicht berichtspflichtig sind: Mit dem VSME können Sie frühzeitig Strukturen schaffen, die Ihre Position in der Lieferkette stärken und Vertrauen bei Geschäftspartnern und Finanzinstituten aufbauen.
- EFRAG: Voluntary reporting standard for SMEs (VSME)
- Inoffizielle Übersetzung der EFRAG-Seite (PDF, bereitgestellt durch www.vsme-guide.com)
Sie haben noch Fragen zum VSME? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Heike Jani
Beraterin für Umwelt und Nachhaltigkeit
-
Emily Ravier
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit
Webcode: P587