Eröffnung einer Gaststätte – Was Sie wissen sollten
Sie möchten Ihre eigene Gaststätte eröffnen? Herzlichen Glückwunsch zu diesem mutigen Schritt! Damit Sie von Anfang an rechtlich auf der sicheren Seite sind und gut vorbereitet durchstarten können, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen rund um die gewerberechtlichen Anforderungen zusammengestellt.
Wann brauche ich eine Gaststättenerlaubnis?
Sobald Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke ausschenken wollen – sei es Bier, Wein oder Spirituosen –, benötigen Sie eine sogenannte Gaststättenerlaubnis nach dem Gaststättengesetz (§ 2 GastG). Ohne Alkoholausschank ist die Eröffnung mit einer Gewerbeanmeldung möglich, eine spezielle Erlaubnis ist dann nicht erforderlich.

Was gehört zu den Voraussetzungen für eine Erlaubnis?
Um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, müssen Sie u. a.:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen, z. B. durch ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Vorschriften (nach § 4 GastG) vorlegen.
- Einen Grundriss der Betriebsräume einreichen.
- Nachweise zur Baugenehmigung bzw. Nutzungsgenehmigung bereitstellen.
Die genauen Anforderungen können je nach Stadt oder Kreis variieren – sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde.
Welche Betriebsarten gibt es – und was gilt jeweils?
Je nach Art Ihres Vorhabens gelten unterschiedliche Anforderungen. Hier finden Sie eine Übersicht der häufigsten Betriebsformen:
Wichtige Themen im Überblick
- Gewerbeanmeldung: Diese erfolgt beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Hygiene und Lebensmittelrecht: Grundlage ist die Schulung gemäß § 4 GastG (bei der IHK) sowie die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 IfSG).
- Bau- und Nutzungsgenehmigungen: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihre Räumlichkeiten als Gaststätte genehmigungsfähig sind.
- Musik und Veranstaltungen: Wollen Sie Musik abspielen oder Veranstaltungen durchführen? Denken Sie an GEMA, Brandschutz und ggf. Sondergenehmigungen.
Unser Tipp für Gründerinnen und Gründer
Nutzen Sie unsere IHK-Unterrichtung für das Gaststättengewerbe als fundierten Einstieg. Hier erfahren Sie kompakt und praxisnah alles Wichtige zu Hygiene, Verbraucherschutz, Jugendschutz und Co.
Nützliche Links
- Nichtraucherschutz in NRW – Informationen für Gaststätteninhaber
Zum Download
- Merkblatt: Eröffnung eines Gaststättengewerbes (PDF, 187 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: Unterrichtung im Gaststättengewerbe (PDF, 152 KB, nicht barrierefrei)
- Gaststättenunterrichtung: Ausnahmeliste (PDF, 23 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln (PDF, 644 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: HACCP in der Praxis – Der richtige Umgang mit Lebensmitteln (PDF, 209 KB, nicht barrierefrei)
- Jugendschutzgesetz (Stand 1. Januar 2021) (PDF, 57 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: Pflichtschulungen für Mitarbeiter im Gastgewerbe (PDF, 154 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt: Toilettenpflicht in Gaststätten in NRW (PDF, 161 KB, nicht barrierefrei)
Sie haben Fragen oder brauchen Unterstützung? Melden Sie sich bei uns!
Kontakt-
Maren-Corinna Nasemann
Referentin Handel, Gastronomie und Tourismus
-
Valerie de Groot
Beraterin Handel, Gastronomie und Tourismus
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