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Vermittlerregister: Versicherungs-, Finanz- und Immobilienkreditvermittler

Wer als selbstständiger Vermittler oder Berater in den Bereichen Versicherung, Finanzanlagen oder Immobilienkredite tätig werden möchte, benötigt eine behördliche Erlaubnis nach Gewerbeordnung (GewO) und muss sich im Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Versicherungsvermittler und -berater (§ 34d GewO)

Versicherungsvermittler ist, wer gewerbsmäßig für seine Kunden Versicherungsschutz beschafft, ausstattet oder abwickelt, ohne selbst Versicherungsnehmer oder Versicherer zu sein. Für seine Tätigkeiten erhält er von den Versicherungsnehmern regelmäßig eine Provision.

Versicherungsberater dagegen dürfen von Versicherungsunternehmen keinerlei wirtschaftliche Vorteile erhalten. Sie werden ausschließlich von ihren Kunden auf Honorarbasis vergütet.

Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)

Finanzanlagenvermittler ist, wer im Umfang der Bereichsausnahmen des Kreditwesengesetzes (KWG) bestimmte Finanzanlagen vermittelt oder Anlageberatung erbringt. Für die Vermittlung und Beratung erhalten Finanzanlagenvermittler regelmäßig eine Provision.

Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)

Als Honorar-Finanzanlagenberater erbringen Sie gewerbsmäßig Beratungen zu Finanzanlagen, ohne von einem Produktgeber Zuwendungen zu erhalten oder von ihm in sonstiger Weise abhängig zu sein. Eine gleichzeitige Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler ist nicht zulässig.

Für die Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34h GewO und müssen sich im Vermittlerregister eintragen lassen.

Immobilienkreditvermittler und Honorar-Immobilienkreditberater (§ 34i GewO)

Immobilienkreditvermittler ist, wer gewerbsmäßig den Abschluss von Darlehensverträgen, die

  1. entweder durch ein Grundpfandrecht besichert sind oder
  2. für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentums an Grundstücken, an bestehenden oder zu errichtenden Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstückgleichen Rechten bestimmt sind,

zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer vermittelt oder Dritte zu solchen Verträgen berät.

Honorar-Immobiliarberater ist, wer eine unabhängige Beratung zu Immobilienkreditverträgen anbietet oder als unabhängiger Berater auftritt.

Noch Fragen zum Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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