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Allgemeine Produktsicherheit (EU-Verordnung 2023/988)

Die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) ist am 13. Dezember 2024 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG. Ziel der GPSR ist es, ein hohes Maß an Produktsicherheit innerhalb der EU zu gewährleisten und den Schutz der Verbraucher zu stärken.

Anwendungsbereich der Verordnung

Die GPSR gilt für alle Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden, sofern keine spezifischeren Sicherheitsbestimmungen existieren. Dies schließt auch gebrauchte, reparierte oder wiederaufgearbeitete Produkte ein. Ausnahmen bestehen unter anderem für Arzneimittel, Lebensmittel, Futtermittel und bestimmte Beförderungsmittel.

Neue Kriterien für die Sicherheitsbewertung von Produkten

Die Verordnung führt erweiterte Kriterien für die Beurteilung der Produktsicherheit ein. Dazu zählen Aspekte wie die Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln, die Attraktivität für Kinder oder erforderliche Cybersicherheitsmerkmale. Hersteller sind verpflichtet, eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen und technische Unterlagen zu erstellen, um die Sicherheit ihrer Produkte zu gewährleisten.

Person in weißem Laborkittel schreibt mit einem Stift auf ein Klemmbrett, im Hintergrund unscharfe Industrieanlage oder Produktionsumgebung.

Pflichten der Wirtschaftsakteure

Die GPSR definiert klare Verantwortlichkeiten für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler:

  • Hersteller: Müssen sicherstellen, dass ihre Produkte sicher sind, eine Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Jedes Produkt muss eindeutig identifizierbar sein und mit den Kontaktdaten des Herstellers versehen werden.
  • Bevollmächtigte: Übernehmen im Auftrag des Herstellers spezifische Aufgaben, wie die Bereitstellung der technischen Unterlagen und die Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden.
  • Importeure: Müssen sicherstellen, dass die Produkte des Herstellers die Anforderungen erfüllen, bevor diese auf den EU-Markt gelangen.
  • Händler: Sind verpflichtet, nur sichere Produkte anzubieten und müssen die Produktinformationen sorgfältig prüfen.

Alle Akteure müssen sicherstellen, dass Verbrauchern eine Kontaktmöglichkeit für Beschwerden zur Verfügung steht und sind zur Zusammenarbeit mit den Marktüberwachungsbehörden verpflichtet.

Anforderungen an den Onlinehandel

Für den Onlinehandel gelten spezifische Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass Verbraucher auch bei digitalen Angeboten ausreichende Informationen über Produkte erhalten.

Jedes Produktangebot muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Herstellers,
  • Elektronische Kontaktmöglichkeit,
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.

Online-Plattformen tragen die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass keine unsicheren Produkte angeboten werden.

Meldung von Risiken und Rückrufmaßnahmen

Sobald ein Wirtschaftsakteur Kenntnis von einem Sicherheitsrisiko eines Produkts erlangt, ist er verpflichtet, unverzüglich eine Meldung über das Safety-Gate-Portal der EU abzusetzen und geeignete Maßnahmen zur Risikobeseitigung einzuleiten. Dies kann bis zum Rückruf des Produkts führen.

Unterschied zwischen Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist eine EU-weite Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt und darauf abzielt, ein einheitliches hohes Maß an Produktsicherheit für Verbraucherprodukte sicherzustellen. Sie legt allgemeine Sicherheitsanforderungen fest und definiert die Pflichten der Wirtschaftsakteure im Binnenmarkt.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hingegen ist nationales deutsches Recht, das die Bereitstellung von Produkten auf dem deutschen Markt regelt. Es setzt verschiedene europäische Richtlinien in nationales Recht um und enthält spezifische Bestimmungen, die über die allgemeinen Anforderungen der GPSR hinausgehen können. Das ProdSG umfasst eine breite Palette von Produkten und legt unter anderem fest, dass Produkte nur auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden.

Mit dem Inkrafttreten der GPSR wird das ProdSG in bestimmten Bereichen angepasst werden müssen, um die neuen EU-weiten Vorgaben zu integrieren und Überschneidungen zu vermeiden. Dennoch bleibt das ProdSG als nationales Gesetz bestehen und regelt weiterhin spezifische Aspekte der Produktsicherheit in Deutschland.

Häufige Fragen zur Produktsicherheitsverordnung 2023/988

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