Lieferkettengesetz und EU-Entwaldungsverordnung
Globale Lieferketten unterliegen zunehmend regulatorischen Anforderungen. In Deutschland und der Europäischen Union betreffen diese insbesondere menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten sowie produktspezifische Nachhaltigkeitsvorgaben – vor allem das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) und die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Je nach Branche und Geschäftsmodell können daneben weitere lieferkettenrelevante Normen eine Rolle spielen.
Neben gesetzlichen Vorgaben prägen in der Praxis vor allem Kundenanforderungen, Vertragsklauseln, Ausschreibungsbedingungen und Finanzierungsstandards den Handlungsdruck. Diese Seite ordnet die zentralen Regelwerke systematisch ein, erläutert typische Risiken und gibt Unternehmen – insbesondere KMU – eine belastbare Orientierung für die praktische Umsetzung.
Inhaltsverzeichnis
Überblick: Nachhaltigkeitsbezogene Lieferkettenregulierung
HintergrundIm Zentrum der aktuellen Lieferkettenregulierung stehen unternehmerische Sorgfaltspflichten und produktspezifische Nachhaltigkeitsanforderungen.
Zu unterscheiden sind insbesondere:
- Horizontale Sorgfaltspflichten, die auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette abzielen – z. B. das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD)
- Produktspezifische Vorgaben, die bestimmte Rohstoffe oder Erzeugnisse betreffen – z. B. die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Gemeinsam ist diesen Regelwerken:
- Risiken sollen systematisch identifiziert und bewertet werden.
- Unternehmen sollen angemessene Präventions- oder Abhilfemaßnahmen ergreifen.
- Prozesse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Die konkrete Betroffenheit hängt von Unternehmensgröße, Rolle in der Lieferkette, Produktportfolio und Marktposition ab.
Ein zentrales Regelwerk auf nationaler Ebene ist das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Rechtlicher RahmenDas Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet bestimmte Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zur Einführung eines strukturierten Risikomanagements in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken.
Typische Kernelemente sind:
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
- Definition von Präventions- und Abhilfemaßnahmen
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
- Dokumentation der Maßnahmen und Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde
Der gesetzliche Anwendungsbereich ist klar definiert. Viele KMU sind nicht unmittelbar verpflichtet, werden jedoch als Zulieferer oder Dienstleister faktisch eingebunden.
Praxisrisiken und Fehlsteuerungen beim LkSG
Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Neben dem deutschen Gesetz entwickelt sich auf europäischer Ebene ein eigenständiger Rechtsrahmen. Die europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) zielt auf eine unionsweite Harmonisierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten ab. Sie greift vergleichbare Grundprinzipien auf wie nationale Regelungen, kann sich jedoch hinsichtlich Anwendungsbereich, Durchsetzung und Detailanforderungen je nach nationaler Umsetzung unterscheiden.
Für Unternehmen relevant sind insbesondere:
- Integration von Sorgfaltspflichten in Unternehmensprozesse
- vertragliche Absicherung gegenüber Zulieferern
- Dokumentation von Risikoentscheidungen
- zunehmende Angleichung von Marktstandards innerhalb der EU
Da europäische Nachhaltigkeitsregulierung politischer Weiterentwicklung unterliegt, sollten Unternehmen ihre Compliance-Strukturen anpassungsfähig gestalten.
Neben diesen horizontalen Sorgfaltspflichten existieren auf EU-Ebene zudem produktspezifische Regelungen.
Dynamische Rechtsentwicklung
Unternehmen sollten Prozesse so aufsetzen, dass sie auf Änderungen bei Schwellenwerten, Berichtspflichten oder Sorgfaltsanforderungen reagieren können, ohne ihre gesamte Struktur neu aufbauen zu müssen.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verfolgt einen produktspezifischen Ansatz. Bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte dürfen nur dann auf dem EU-Markt bereitgestellt oder exportiert werden, wenn sie die Anforderungen an Entwaldungsfreiheit und Rückverfolgbarkeit erfüllen.
Beispiele für betroffene Rohstoffe können unter anderem Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja oder Rindererzeugnisse sein.
Entscheidend sind:
- die konkrete Produktkategorie
- die Rolle des Unternehmens (z. B. Importeur, Hersteller, Händler)
- die Fähigkeit zur Rückverfolgbarkeit
- eine risikobasierte Bewertung möglicher Entwaldungsbezüge
Typische Schwachstellen bei entwaldungsbezogenen Anforderungen
Unabhängig von der unmittelbaren gesetzlichen Verpflichtung stellt sich für viele Unternehmen die Frage der mittelbaren Betroffenheit.
Mittelbare Betroffenheit von KMU
Einordnung & FragenViele KMU sind nicht unmittelbar gesetzlich verpflichtet. Dennoch entstehen Anforderungen durch:
- ESG-Fragebögen
- Lieferantenkodizes
- Audit- und Kontrollrechte
- vertragliche Zusicherungen
- Kündigungs- oder Sanktionsklauseln
Entscheidend ist daher:
- die eigene Rolle in der Lieferkette zu kennen
- interne Freigabeprozesse für Erklärungen festzulegen
- Daten- und Nachweisfähigkeit sicherzustellen
Daraus ergeben sich typische rechtliche und wirtschaftliche Risiken, die Unternehmen kennen sollten.
Typische Risiken und Praxisfragen
In der Praxis stellen sich regelmäßig folgende Kernfragen:
- Was ist eine angemessene Risikoanalyse?
- Wie weit reicht die Informationspflicht gegenüber Kunden?
- Welche Daten müssen intern vorliegen?
- Welche vertraglichen Sicherungen sind notwendig?
Leitplanke ist ein risikobasiertes und verhältnismäßiges Vorgehen: Risiken identifizieren, priorisieren, Maßnahmen definieren und Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.
Haftungs-, Markt- und Reputationsdimension
Strategische Einordnung für KMU
Über die reine Risikobetrachtung hinaus stellt sich die Frage der strategischen Einordnung im Unternehmen. Denn Lieferkettenregulierung ist mehr als eine reine Compliance-Aufgabe. Sie betrifft zentrale unternehmerische Steuerungsbereiche.
Für KMU sind insbesondere folgende Aspekte relevant:
- Integration in bestehende Prozesse
Sorgfaltspflichten sollten in Einkauf, Risikomanagement und Vertragsgestaltung eingebunden werden, statt parallel organisiert zu werden. - Lieferantenstruktur und Abhängigkeiten
Große Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten oder Beschaffungsmärkten können regulatorische Risiken verstärken. - Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit
Nachhaltigkeitsanforderungen werden zunehmend zur Voraussetzung für Geschäftsbeziehungen und Ausschreibungen. - Risikobasierter Ressourceneinsatz
Nicht jede Lieferkette erfordert dieselbe Prüftiefe. Entscheidend ist eine verhältnismäßige Priorisierung. - Resilienz gegenüber regulatorischen Änderungen
Strukturierte und dokumentierte Prozesse erhöhen die Anpassungsfähigkeit bei neuen Vorgaben.
Aus dieser strategischen Perspektive ist entscheidend, die eigene Rolle und Betroffenheit im Kontext der jeweiligen Lieferkettenanforderungen einzuordnen.
Einordnung der eigenen Situation
Lieferkettenanforderungen betreffen Unternehmen in unterschiedlicher Intensität. Maßgeblich ist nicht allein die formale Gesetzeslage, sondern die konkrete Rolle im Markt und in der Wertschöpfungskette.
Unternehmen können sich typischerweise einordnen als:
- unmittelbar gesetzlich verpflichtet
- mittelbar betroffen durch Kundenanforderungen
- produktspezifisch verpflichtet
- derzeit vorwiegend beobachtend
Die angemessene Reaktion ergibt sich aus dieser Positionierung. Nicht jedes Unternehmen benötigt dieselbe Prüftiefe oder denselben organisatorischen Aufwand. Entscheidend ist eine risikobasierte und verhältnismäßige Einordnung.
Praxisinstrumente und Unterstützungsangebote
ServiceZur weiteren Orientierung stehen Unternehmen ergänzende Informations- und Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Unternehmensnetzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“
Mit dem Unternehmensnetzwerk „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ unterstützen wir gemeinsam mit der IHK Düsseldorf und der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (Business Scout) Unternehmen aller Größen in der Region. Ziel ist es, ihnen Orientierung zu regulatorischen Anforderungen zu vermitteln und ihnen praxisnahe Lösungsansätze und konkrete Handlungsempfehlungen aufzuzeigen.
In den Netzwerkveranstaltungen berichten Expertinnen und Experten aus Aufsichtsbehörden, Beratung und Unternehmen über Praxisbeispiele, regulatorische Entwicklungen und Wege, wie Lieferketten nachhaltig und verantwortungsvoll gestaltet werden können.
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Die LinkedIn-Gruppe „Nachhaltiges Lieferkettenmanagement“ soll eine Plattform zum Austausch sein. Im Fokus stehen dabei die Anforderungen des LkSG, der EUDR sowie weitere menschrechtliche Sorgfaltsprozesse.
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Weitere Beratungsthemen
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