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Neuwahl der IHK-Vollversammlung

Weißes 3D‑Kreuz auf gelbem Hintergrund, daneben der Schriftzug „IHK‑Wahl 2026 – 17.09. bis 15.10.“.

Ihre Stimme zählt!

2 Minuten Aufwand. 5 Jahre Wirkung. Die IHK-Wahl ist für die Wahlberechtigten schnell erledigt. Sie wirkt sich aber nachhaltig auf den Standort und die Unternehmen aus.

Unsere rund 80.000 Mitgliedsunternehmen sind aufgerufen, vom 17. September bis zum 15. Oktober 2026 eine neue Vollversammlung zu wählen. 70 Sitze in zwölf Wahlgruppen, die sich an den Branchen der Region orientieren, sind zu vergeben.

Die Vollversammlung gilt als das „Parlament der Wirtschaft“. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über viele Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft der Region von Bedeutung sind. Sie legt die wirtschaftspolitischen Positionen und die Forderungen der IHK an die Politik fest, entscheidet über das Budget der IHK sowie über die Höhe der Beiträge und Gebühren. Sie wählt das Präsidium und die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten und bestellt die Hauptgeschäftsführerin beziehungsweise den Hauptgeschäftsführer.

Engagement in der Vollversammlung

Die 70 gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Handel, Dienstleistung und vielen weiteren Branchen bringen ihre Perspektiven ein – praxisnah, engagiert und ehrenamtlich. Ihre Zusammensetzung spiegelt die Wirtschaftsstruktur der Region wider. Industrieunternehmen sind genauso vertreten wie Einzelhändler und Dienstleister.

Die IHK lebt vom Engagement und vom Know-how der Vollversammlungsmitglieder. Das Gremium tagt in der Regel dreimal jährlich. Dabei wird nicht nur über die Arbeit der IHK entschieden, sondern die Vollversammlung tritt regelmäßig in den Austausch mit der Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.

Ablauf: So wird gewählt

Jedes Unternehmen, auch jedes Tochterunternehmen, hat eine Stimme – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Erfahren Sie, wie die IHK-Wahl abläuft!

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FAQ: Alles, was Sie zur VV-Wahl wissen müssen

Weißes 3D‑Ausrufezeichen vor einem blau‑pink gemischten Hintergrund.

Wahlverfahren / Zeitplan

  • 7. bis 21. April:
    Auslage der Wählerlisten in den IHK-Geschäftsstellen Krefeld, Mönchengladbach und Neuss
  • 22. April:
    Fristbeginn Einspruch gegen Wählerliste und Antragsfrist auf Zuweisung einer anderen Wahlgruppe 
  • 22. April:
    Fristbeginn Einreichung von Wahlvorschlägen
  • 6. Mai
    Fristende Einspruch gegen Wählerliste und Antragsfrist auf Zuweisung einer anderen Wahlgruppe 
  • 13. Mai 
    Fristende Einreichung von Wahlvorschlägen
  • ab 14. September
    Versand der Wahlunterlagen 
  • 17. September bis 15. Oktober
    Wahlfrist 
  • 16. Oktober
    Stimmauszählung
    Bekanntmachung des Wahlergebnisses 
    Fristbeginn Einsprüche gegen Wahlergebnis
  • 30. Oktober
    Fristende Einsprüche gegen Wahlergebnis
  • Bis spätestens Ende März 2027 
    Konstituierende Sitzung der neuen Vollversammlung 
Information

Sie möchten kandidieren?

Wählbar sind natürliche Personen, die IHK-Zugehörige sind oder die ein IHK-zugehöriges Unternehmen gesetzlich vertreten. Das sind in der Regel Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein. Auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte können kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Person zur Wahl stellen, auch wenn mehrere Wahlgruppen infrage kommen.

Alle wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre jeweilige Wahlgruppe vom 22. April bis zum 13. Mai 2026 Wahlvorschläge einreichen. Wer kandidieren möchte, schlägt sich in der Regel selbst vor.

Die Kandidatenlisten werden vom Wahlausschuss geprüft und veröffentlicht – alphabetisch, übersichtlich und transparent.

  • Zum Online-Formular (ab 22.04.)
Information

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