2 Minuten Aufwand. 5 Jahre Wirkung. Die IHK-Wahl ist für die Wahlberechtigten schnell erledigt. Sie wirkt sich aber nachhaltig auf den Standort und die Unternehmen aus.
Unsere rund 80.000 Mitgliedsunternehmen sind aufgerufen, vom 17. September bis zum 15. Oktober 2026 eine neue Vollversammlung zu wählen. 70 Sitze in zwölf Wahlgruppen, die sich an den Branchen der Region orientieren, sind zu vergeben.
Die Vollversammlung gilt als das „Parlament der Wirtschaft“. Sie bestimmt die Richtlinien der IHK-Arbeit und beschließt über viele Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft der Region von Bedeutung sind. Sie legt die wirtschaftspolitischen Positionen und die Forderungen der IHK an die Politik fest, entscheidet über das Budget der IHK sowie über die Höhe der Beiträge und Gebühren. Sie wählt das Präsidium und die Präsidentin beziehungsweise den Präsidenten und bestellt die Hauptgeschäftsführerin beziehungsweise den Hauptgeschäftsführer.
Engagement in der Vollversammlung
Die 70 gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus Industrie, Handel, Dienstleistung und vielen weiteren Branchen bringen ihre Perspektiven ein – praxisnah, engagiert und ehrenamtlich. Ihre Zusammensetzung spiegelt die Wirtschaftsstruktur der Region wider. Industrieunternehmen sind genauso vertreten wie Einzelhändler und Dienstleister.
Die IHK lebt vom Engagement und vom Know-how der Vollversammlungsmitglieder. Das Gremium tagt in der Regel dreimal jährlich. Dabei wird nicht nur über die Arbeit der IHK entschieden, sondern die Vollversammlung tritt regelmäßig in den Austausch mit der Politik auf kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Ablauf: So wird gewählt
Jedes Unternehmen, auch jedes Tochterunternehmen, hat eine Stimme – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Erfahren Sie, wie die IHK-Wahl abläuft!
Die Mitglieder der Vollversammlung werden in zwölf Wahlgruppen gewählt, die alle Branchen der Wirtschaft des IHK-Bezirks repräsentieren. Die Anzahl der Sitze in der Vollversammlung hängt von der wirtschaftlichen Bedeutung einer jeden Branche ab. Dadurch ist gewährleistet, dass entsprechend der gesetzlichen Vorgabe alle Wirtschaftszweige angemessen vertreten sind und die Vollversammlung ein Abbild der Wirtschaft am Mittleren Niederrhein darstellt.
Die IHK-Zugehörigen wählen für die Dauer von fünf Jahren bis zu 70 Mitglieder der Vollversammlung direkt. Bis zu zwölf Mitglieder können in mittelbarer Wahl (Kooptation) gemäß § 1 Absatz 2 der
von den unmittelbar gewählten Vollversammlungsmitgliedern hinzugewählt werden, die insoweit als Wahlmänner und -frauen handeln (Zuwahl).
Durch die Zuwahl soll die Vollversammlung um Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftszweigen ergänzt werden, die für das Gesamtbild des IHK-Bezirks prägend sind, im unmittelbaren Wahlgruppenverfahren jedoch nicht oder nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt werden konnten.
Die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein tagt in der Regel dreimal pro Jahr.
In der Regel dreimal jährlich berufen Präsident bzw. Präsidentin und Hauptgeschäftsführer die Vollversammlung ein. Die Mitglieder des Gremiums erhalten vorab zur Vorbereitung auf die Sitzungen Unterlagen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten. In den Sitzungen werden die Ziele und Schwerpunkte der IHK-Arbeit festgelegt und Positionen zu wirtschaftspolitischen Fragen beschlossen.
In der Vollversammlung werden die Themen diskutiert, die den Standort bewegen, zum Beispiel Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Infrastruktur und Standortentwicklung. Hier bringen Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Perspektiven ein, gestalten Lösungen mit und sorgen dafür, dass die IHK eine starke, glaubwürdige Stimme für die regionale Wirtschaft bleibt und Impulse für eine zukunftsfähige Entwicklung setzt.
Die 70 Sitze in der Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein werden in zwölf Wahlgruppen vergeben, die je eine der Branchen der Wirtschaft am Mittleren Niederrhein repräsentieren. Alle Kandidatinnen und Kandidaten werden vor Beginn der Wahl im IHK-Magazin und auf diesem Wahlportal vorgestellt. Dort finden Sie Informationen zu den einzelnen Personen, ihren Unternehmen und ihrer Motivation.
Alle wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre jeweilige Wahlgruppe vom 22. April bis zum 13. Mai 2026 Wahlvorschläge einreichen. Wer kandidieren möchte, schlägt sich in der Regel selbst vor. Auf unserem Wahlportal steht dafür ein Online-Formular zur Verfügung.
Bewerberinnen und Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss formal geprüft und getrennt nach Wahlgruppen zu Kandidatenlisten zusammengefasst.
Wahlberechtigt sind die der IHK Mittlerer Niederrhein zugehörigen Unternehmen und Gewerbetreibenden. Sie werden nach Wahlgruppen geordnet in Listen erfasst, die im Zeitraum vom 7. bis 21. April in den IHK-Geschäftsstellen in Krefeld, Mönchengladbach und Neuss nach Terminabsprache eingesehen werden können. Die Wahlberechtigten können dann die eigene Zuordnung zur richtigen Wahlgruppe überprüfen.
Das Wahlrecht wird ausgeübt
für IHK-zugehörige natürliche Personen von diesen selbst,
für juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Personenmehrheiten durch eine Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht kann auch durch einen im Handelsregister eingetragenen Prokuristen ausgeübt werden. Jeder IHK-Zugehörige kann sein Wahlrecht nur einmal ausüben.
Wählbar sind natürliche Personen, die IHK-Zugehörige sind oder die ein IHK-zugehöriges Unternehmen gesetzlich vertreten. Auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte können kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Person aufstellen lassen, auch wenn mehrere Wahlgruppen infrage kommen.
Wer kandidieren möchte, kann sich einfach selbst vorschlagen. Auf unserem Wahlportal steht dafür ein Online-Formular zur Verfügung.
Die Kandidatenlisten werden vom Wahlausschuss geprüft und veröffentlicht – alphabetisch, übersichtlich und transparent.
Die rund 80.000 IHK-zugehörigen Unternehmen und Gewerbetreibenden werden entsprechend ihrer Tätigkeit nach einer vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Klassifikation der Wirtschaftszweige mit einer Code-Nummer erfasst. Die Gesamtheit der einzelnen Wirtschaftszweige wird auf zwölf branchenspezifische Wahlgruppen aufgeteilt.
Die den einzelnen Wahlgruppen zugeordneten IHK-Zugehörigen wählen jeweils die Vertreterinnen oder Vertreter ihrer Wahlgruppe in die Vollversammlung. Auf diese Weise wird dem gesetzlichen Auftrag Rechnung getragen, dass die Vollversammlung ein Spiegelbild der Wirtschaft im IHK-Bezirk darstellt.
Die insgesamt 70 Sitze werden in unmittelbarer Wahl vergeben. Jede Wahlgruppe ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung mit einer entsprechenden Zahl von Sitzen in der Vollversammlung der IHK vertreten. Die Größe der Wahlgruppen und die Zahl der auf sie entfallenden Sitze in der Vollversammlung richten sich insbesondere nach dem Gewerbeertrag, der Beschäftigtenzahl, der Zahl der Ausbildungsverhältnisse und der Zahl der ihnen zuzurechnenden IHK-Zugehörigen.
Die Wahlgruppen der Vollversammlungswahl 2026 der IHK Mittlerer Niederrhein gliedern sich in:
Stahl-, Metall- und Elektroindustrie (7 Mitglieder)
Chemie- und Kunststoffverarbeitungsindustrie, Energie und Bergbau (5 Mitglieder)
Bauindustrie (3 Mitglieder)
Industrie, soweit anderweitig nicht genannt, einschließlich Textil- und Bekleidungsindustrie (5 Mitglieder)
Groß- und Außenhandel – inklusive Handelsvermittler (10 Mitglieder)
Einzelhandel und Kfz-Gewerbe (11 Mitglieder)
Verkehrsgewerbe (4 Mitglieder)
Immobilienwirtschaft sowie Finanz- und Versicherungsvermittlung (2 Mitglieder)
Kreditinstitute und Versicherungen (4 Mitglieder)
Hotel- und Gaststättengewerbe (2 Mitglieder)
Informations- und Beratungsdienstleistungen (6 Mitglieder)
Dienstleistungen, soweit anderweitig nicht genannt (11 Mitglieder)
Jedes IHK-zugehörige Unternehmen ist in der Wählerliste einer Wahlgruppe zugeordnet. Die Zuordnung richtet sich nach der Art der Tätigkeit des Unternehmens oder des Gewerbetreibenden.
Die Wahlgruppen werden in Listen erfasst, die vom 7. bis 21. April in den IHK-Geschäftsstellen in Krefeld, Mönchengladbach und Neuss nach Terminabsprache von den Wahlberechtigten eingesehen werden können.
Wahlberechtigte, die mehreren Wahlgruppen angehören, werden vom Wahlausschuss einer Gruppe zugewiesen. Wahlberechtigte können im Zeitraum vom 22. April bis zum 6. Mai schriftlich beantragen, ihr Wahlrecht in einer anderen Gruppe auszuüben; eine Einreichung per E-Mail an den Wahlausschuss (wahlausschuss(at)mnr.ihk.de) ist formwahrend möglich.
Ein Wechsel der Wahlgruppe ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss fristgerecht beantragt werden; über den Antrag entscheidet der Wahlausschuss.
Die elektronische Wahl ist sicher. Das eingesetzte System bietet eine Ende-zu-Ende-Verifizierbarkeit, die eine lückenlose Protokollierung aller Aktivitäten beinhaltet. Technische/organisatorische Maßnahmen schützen das System und die verarbeiteten Daten.
Die/der Wahlberechtigte darf an der elektronischen Wahl nur teilnehmen, sofern das für die Wahlhandlung genutzte Endgerät (z.B. Computer, Laptop, Tablet) durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Firewall, Virenschutz) gegen Eingriffe Dritter nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt ist und so sichergestellt wird, dass ihre/seine Stimme nicht durch Angriffe von außen manipuliert oder ausgespäht werden kann. Dies ist vor der Anmeldung am elektronischen Wahlsystem von jedem/jeder Wähler/in verbindlich zu bestätigen.
Gewählt wird im Zeitraum vom 17. September bis zum 15. Oktober 2026.
Die Wahlunterlagen werden allen Unternehmen ab dem 30. August 2026 zugesandt.
Wenn Sie Ihre Wahlunterlagen verlegt haben, können Sie diese bei der IHK Mittlerer Niederrhein erneut anfordern.
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss am 16. Oktober das Wahlergebnis fest und macht die Namen und die Stimmzahl der gewählten Kandidatinnen und Kandidaten bekannt.
Das Wahlergebnis wird auf der Wahlseite der IHK Mittlerer Niederrhein und im IHK-Magazin bekannt gegeben.
Die 70 unmittelbar gewählten Mitglieder treten 2027 als neue Vollversammlung zusammen und konstituieren sich. Die neue Vollversammlung wählt in geheimer Wahl den/die Präsidenten/Präsidentin und acht Vizepräsidenten und -präsidentinnen.
Die Grundlage für die Wahl zur Vollversammlung findet sich in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956 (BGBl. I, 920), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 07.08.2021 (BGBl. I S. 3306) (IHKG) und in der durch die Vollversammlung der IHK Mittlerer Niederrhein in ihrer Sitzung vom 4.12.2025 gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 IHKG beschlossenen Wahlordnung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen bei der IHK Mittlerer Niederrhein:
7. bis 21. April: Auslage der Wählerlisten in den IHK-Geschäftsstellen Krefeld, Mönchengladbach und Neuss
22. April: Fristbeginn Einspruch gegen Wählerliste und Antragsfrist auf Zuweisung einer anderen Wahlgruppe
22. April: Fristbeginn Einreichung von Wahlvorschlägen
6. Mai Fristende Einspruch gegen Wählerliste und Antragsfrist auf Zuweisung einer anderen Wahlgruppe
13. Mai Fristende Einreichung von Wahlvorschlägen
ab 14. September Versand der Wahlunterlagen
17. Septemberbis 15. Oktober Wahlfrist
16. Oktober Stimmauszählung Bekanntmachung des Wahlergebnisses Fristbeginn Einsprüche gegen Wahlergebnis
30. Oktober Fristende Einsprüche gegen Wahlergebnis
Bis spätestens Ende März 2027 Konstituierende Sitzung der neuen Vollversammlung
Information
Sie möchten kandidieren?
Wählbar sind natürliche Personen, die IHK-Zugehörige sind oder die ein IHK-zugehöriges Unternehmen gesetzlich vertreten. Das sind in der Regel Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Mitgliedsunternehmen der IHK Mittlerer Niederrhein. Auch Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte können kandidieren. Für jeden IHK-Zugehörigen kann sich nur eine Person zur Wahl stellen, auch wenn mehrere Wahlgruppen infrage kommen.
Alle wahlberechtigten IHK-Zugehörigen können für ihre jeweilige Wahlgruppe vom 22. April bis zum 13. Mai 2026 Wahlvorschläge einreichen. Wer kandidieren möchte, schlägt sich in der Regel selbst vor.
Die Kandidatenlisten werden vom Wahlausschuss geprüft und veröffentlicht – alphabetisch, übersichtlich und transparent.