Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und eine anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren? Dann können Sie von attraktiven Förderprogrammen profitieren, die Ihre Weiterbildung finanziell erleichtern.
Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bietet Ihnen eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung – unabhängig von Alter oder Vermögen. Es fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf auch den Lebensunterhalt während der Weiterbildung. Ideal für alle, die sich gezielt auf eine IHK-Aufstiegsfortbildung vorbereiten möchten.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bekannt als Aufstiegs-BAföG, unterstützt Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungen wie z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher.
Die Förderung besteht aus:
50 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten durch die zuständige Landesbehörde (vorher 40 %),
einem zinsgünstigen KfW-Darlehen für den Restbetrag,
einem Darlehenserlass in Höhe von 60 % bei bestandener Abschlussprüfung (vorher 50 %).
Gefördert werden Personen, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren – unabhängig vom Alter. Die Förderung umfasst:
einen einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren
bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt
Lehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
Bei Teilzeitmaßnahmen: durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat
Die Fortbildung darf maximal vier Jahre dauern
Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Köln: Telefon: 0221 / 1474980 Dezernat 49 – Ausbildungsförderung Adresse: 50606 Köln
Weitere Informationen, Antragsformulare und einen Förderrechner finden Sie auf der offiziellen Website: www.aufstiegs-bafoeg.de
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die gebührenfreie Info-Hotline zur Verfügung: Tel. 0800 / 622 36 345
Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an junge, besonders leistungsstarke Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt engagierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung bei ihrer weiteren Qualifizierung. Ziel ist es, die Attraktivität des dualen Systems zu stärken und Talente gezielt zu fördern.
Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen mit einer Förderhöhe von bis zu 8.700 Euro über drei Jahre. Zusätzlich können Prüfungskosten übernommen werden. Ein IT-Bonus von bis zu 250 Euro für digitale Arbeitsmittel ist ebenfalls möglich.
Bewerben können sich junge Berufsausbildungsabsolventinnen und -absolventen, die:
jünger als 25 Jahre sind (Stichtag: Tag der Aufnahme in die Förderung)
einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten oder der Note „Gut“ (1,9 oder besser) vorweisen oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind von der Förderung ausgeschlossen
Gefördert werden Weiterbildungen, die berufliche, fachübergreifende oder persönliche Kompetenzen stärken. Dazu zählen unter anderem:
Lehrgänge zu neuen Technologien
Fremdsprachenkurse
Management- und Rhetorikseminare
Studienreisen mit fachlichem Bezug
Kurse wie „Technik für Nicht-Techniker“, „BWL für Nichtkaufleute“ oder „Kaufmännisches Wissen für Techniker“
Förderfähig sind Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für spezielle Arbeitsmittel.
Förderzeitraum: bis zu drei Jahre
Maximale Fördersumme: 8.700 €
Eigenanteil: 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme
Jährlicher Förderhöchstbetrag: 2.900 €
Der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung wird über die zuständige IHK gestellt. Sie prüft die Voraussetzungen, entscheidet über die Aufnahme, legt die Förderhöhe fest und zahlt die Mittel aus.
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Absolventinnen und Absolventen aus unserem IHK-Bezirk können Ihren Antrag online stellen.
Bildungsscheck NRW
Der Bildungsscheck NRW ist eine attraktive Fördermöglichkeit für die berufliche Weiterbildung von Einzelpersonen. Mit diesem Förderinstrument unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen gezielt die Qualifizierung von Beschäftigten, den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Fachkräftesicherung. Der Bildungsscheck hilft dabei, finanzielle Hürden für Weiterbildungsmaßnahmen zu senken und neue berufliche Perspektiven zu eröffnen. Alle Infos finden Sie auch unter: www.mags.nrw/bildungsscheck
Der Bildungsscheck steht ausschließlich Einzelpersonen offen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und sich beruflich weiterqualifizieren möchten. Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, Berufsrückkehrende sowie Selbstständige, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Zentrale Voraussetzung ist das zu versteuernde Einkommen:
Es darf 50.000 Euro bei Einzelveranlagung nicht übersteigen.
Bei gemeinsamer Veranlagung liegt die Grenze bei 100.000 Euro.
Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens erfolgt ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid, der nicht älter als zwei Jahre sein darf.
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, deren Weiterbildungsziel in einem klaren beruflichen Zusammenhang steht – entweder zur aktuellen Tätigkeit oder im Hinblick auf eine zukünftige berufliche Entwicklung. Dazu zählen unter anderem fachliche Qualifizierungen, methodische Kompetenzen oder der Erwerb digitaler Kenntnisse. Private oder rein hobbybezogene Weiterbildungen sind nicht förderfähig.
Der Bildungsscheck NRW fördert:
50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung
maximal 500 Euro pro Jahr
Die Förderung kann einmal jährlich in Anspruch genommen werden.
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung und Abrechnung
Finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung
Stärkung der individuellen Karriereentwicklung
Beitrag zur lebenslangen Weiterbildung
Unterstützung bei der Anpassung an den Wandel des Arbeitsmarktes
Einfache und transparente digitale Antragstellung
Nutzen Sie den Bildungsscheck NRW, um Ihre berufliche Weiterbildung fördern zu lassen und gezielt in Ihre Qualifikation zu investieren.
Bildungsurlaub in NRW
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für anerkannte Bildungsveranstaltungen. Die IHK ist als Bildungsträger anerkannt.
Wichtig: Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.