Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln und eine anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren? Dann können Sie von attraktiven Förderprogrammen profitieren, die Ihre Weiterbildung finanziell erleichtern.
Fördermöglichkeiten auf einen Blick
Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG bietet Ihnen eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung – unabhängig von Alter oder Vermögen. Es fördert Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie bei Bedarf auch den Lebensunterhalt während der Weiterbildung. Ideal für alle, die sich gezielt auf eine IHK-Aufstiegsfortbildung vorbereiten möchten.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bekannt als Aufstiegs-BAföG, unterstützt Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungen wie z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher.
Die Förderung besteht aus:
50 % Zuschuss zu den Lehrgangskosten durch die zuständige Landesbehörde (vorher 40 %),
einem zinsgünstigen KfW-Darlehen für den Restbetrag,
einem Darlehenserlass in Höhe von 60 % bei bestandener Abschlussprüfung (vorher 50 %).
Gefördert werden Personen, die eine anerkannte Aufstiegsfortbildung absolvieren – unabhängig vom Alter. Die Förderung umfasst:
einen einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren
bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt
Lehrgänge mit mindestens 400 Unterrichtsstunden
Bei Teilzeitmaßnahmen: durchschnittlich mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat
Die Fortbildung darf maximal vier Jahre dauern
Die Antragstellung erfolgt über die Bezirksregierung Köln: Telefon: 0221 / 1474980 Dezernat 49 – Ausbildungsförderung Adresse: 50606 Köln
Weitere Informationen, Antragsformulare und einen Förderrechner finden Sie auf der offiziellen Website: www.aufstiegs-bafoeg.de
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die gebührenfreie Info-Hotline zur Verfügung: Tel. 0800 / 622 36 345
Begabtenförderung berufliche Bildung
Die Begabtenförderung berufliche Bildung richtet sich an junge, besonders leistungsstarke Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt engagierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung bei ihrer weiteren Qualifizierung. Ziel ist es, die Attraktivität des dualen Systems zu stärken und Talente gezielt zu fördern.
Gefördert werden anspruchsvolle Weiterbildungen mit einer Förderhöhe von bis zu 8.700 Euro über drei Jahre. Zusätzlich können Prüfungskosten übernommen werden. Ein IT-Bonus von bis zu 250 Euro für digitale Arbeitsmittel ist ebenfalls möglich.
Bewerben können sich junge Berufsausbildungsabsolventinnen und -absolventen, die:
jünger als 25 Jahre sind (Stichtag: Tag der Aufnahme in die Förderung)
einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten oder der Note „Gut“ (1,9 oder besser) vorweisen oder besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen haben
Studierende sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen sind von der Förderung ausgeschlossen
Gefördert werden Weiterbildungen, die berufliche, fachübergreifende oder persönliche Kompetenzen stärken. Dazu zählen unter anderem:
Lehrgänge zu neuen Technologien
Fremdsprachenkurse
Management- und Rhetorikseminare
Studienreisen mit fachlichem Bezug
Kurse wie „Technik für Nicht-Techniker“, „BWL für Nichtkaufleute“ oder „Kaufmännisches Wissen für Techniker“
Förderfähig sind Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Ausgaben für spezielle Arbeitsmittel.
Förderzeitraum: bis zu drei Jahre
Maximale Fördersumme: 8.700 €
Eigenanteil: 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme
Jährlicher Förderhöchstbetrag: 2.900 €
Der Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung wird über die zuständige IHK gestellt. Sie prüft die Voraussetzungen, entscheidet über die Aufnahme, legt die Förderhöhe fest und zahlt die Mittel aus.
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Absolventinnen und Absolventen aus unserem IHK-Bezirk können Ihren Antrag online stellen.
Bildungsurlaub in NRW
Nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG NRW) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für anerkannte Bildungsveranstaltungen. Die IHK ist als Bildungsträger anerkannt.
Wichtig: Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. In Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten besteht kein gesetzlicher Anspruch.