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Aktuelle Warnungen vor Betrugsversuchen

Sprechblase mit einem „Ausrufezeichen“ auf rotem Hintergrund.

Vorsicht vor Betrug, Phishing & Fake-Rechnungen

Immer wieder versuchen Betrüger, durch Phishing-Mails an Ihre Daten zu kommen oder Zahlungen von Ihnen durch gefälschte Rechnungen zu generieren. Hier informieren wir Sie über aktuelle Betrugsversuche. Helfen Sie uns, indem Sie uns weitere Betrugsversuche melden.

Aktuelle Warn-Meldungen

Phishing

Datenklau

Phishing ist eine der häufigsten Formen digitaler Angriffe – auch Unternehmen, öffentliche Stellen und Kammern sind regelmäßig betroffen. Phishing bezeichnet den Versuch, über gefälschte E-Mails, Webseiten oder Anrufe an vertrauliche Daten wie Passwörter, Kontonummern oder Unternehmensinformationen zu gelangen. Ziel ist es, Identitäten zu stehlen oder Zahlungen zu erschleichen.

Typische Merkmale von Phishing-Mails

Phishing per Telefon

Auch telefonisch wird versucht, an sensible Daten zu gelangen. Der Gesprächsaufbau ähnelt dem einer Phishing-Mail.

Besonders perfide: Das Telefon-Phishing schließt an ein Mail-Phishing an. Der Anrufer gibt sich als Mitarbeiter Ihrer Bank oder als Polizeibeamter aus und erklärt Ihnen, dass Sie Opfer einer Phishing-Attacke geworden sind. Sie haben tatsächlich auf eine Phishing-Mail geantwortet und Kontodaten weitergegeben. Der Anrufer möchte von Ihnen nun PINs oder andere Zugangsdaten haben, „um das Konto zu sperren“ oder andere Sicherheitsmaßnahmen zu Ihrem Schutz ergreifen zu können.

So schützen Sie sich

Heutige Phishing-Mails machen in der Regel einen sehr professionellen, offiziellen Eindruck, sowohl gestalterisch als auch sprachlich und sind damit nicht einfach zu enttarnen. Die früher geltende Faustformel, dass Phishing an fehlerhafter Rechtschreibung und Grammatik zu erkennen war, hat dank KI keinen Bestand mehr.

Wenn Sie auch nur leichteste Zweifel an der Echtheit der Mail haben, reagieren Sie besonnen und lassen sich Zeit, in Ruhe zu prüfen. Geben Sie in gar keinem Fall Daten weiter, insbesondere keine Konto- oder Kreditkartendaten. Recherchieren Sie im Internet und informieren Sie sich bei Ihrer IHK.

Prüfen Sie die Absenderadresse genau! Entscheidend ist der Domain-Teil nach dem @, spätestens hier kann (fast) jede Phishing-Mail enttarnt werden.

Betrügerische Rechnungen

Zahlungsaufforderung

Betrügerische Rechnungen sind täuschend echt gestaltete Zahlungsaufforderungen, die Unternehmen zur Überweisung von Geld bewegen sollen. Die Betrüger nutzen aktuelle Anlässe wie Handelsregistereintragungen oder angebliche gesetzliche Neuerungen oder Verpflichtungen, um Seriosität vorzutäuschen. Ziel ist es, Unternehmen unter Zeitdruck zu einer Zahlung zu veranlassen – für Leistungen, die nie erbracht wurden. Besonders perfide: Die Schreiben erscheinen oft kurz nach einer tatsächlichen Handelsregistereintragung oder Änderung, wenn Unternehmen eine echte Rechnung erwarten.

Typische Merkmale von betrügerischen Rechnungen

So schützen Sie sich

Prüfen Sie jede Rechnung genau, selbst wenn Sie eine echte Rechnung erwarten – etwa nach einer handelsregisterlichen Änderung. Gleichen Sie sorgfältig Anlass, Betrag, IBAN, Frist und Absender ab, lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Recherche über das Internet, oftmals sind die Schreiben schon bekannt. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre IHK oder an den DSW e.V. und lassen sich beraten. Leisten Sie auf gar keinen Fall eine Zahlung, wenn Sie sich nicht absolut sicher sind.

Sollten Sie bereits eine Zahlung geleistet haben, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank und versuchen, die Buchung rückgängig zu machen.

Branchenbuchbetrug

Kostenpflichtige Verträge

Branchenbuchbetrug (auch Adressbuchschwindel) bezeichnet betrügerische Angebote, bei denen Unternehmen scheinbar amtliche Schreiben oder E-Mails erhalten, die den Eindruck erwecken, es bestehe bereits ein Eintrag in einem Online-Branchenbuch, der lediglich zu überprüfen oder zu korrigieren sei. Tatsächlich handelt es sich um ein Angebot für einen kostenpflichtigen Vertrag, dessen Kostenpflichtigkeit im Fließtext versteckt ist und leicht übersehen werden kann. Ziel der Betrüger ist es, Unternehmen zur Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars zu bewegen, wodurch ein teurer und meist nutzloser Vertrag zustande kommt.

Typische Merkmale von Branchenbuchbetrug

Telefonischer Branchenbuchbetrug (Vishing)

Der telefonische Branchenbuchbetrug arbeitet nach einem ähnlichen Muster wie der schriftliche: Der Anrufer/ die Anruferin stellt sich mit amtlich klingenden Namen vor und erweckt den Eindruck, es gehe um die Berichtigung oder Ergänzung eines bestehenden Eintrags („Ich rufe an wegen Ihrem Google-Eintrag“) oder um eine rechtlich verpflichtende Registrierung. Der/die Angerufene wird unter Druck gesetzt mit dem Ziel, am Telefon „Ja“-Bestätigungen, E-Mail-Adressen oder Unterschriftennachläufer zu erlangen oder Audio‑Mitschnitte als „Vertrag“ zu verwenden.

Rechtliche Einordnung

Der BGH („Branchenbuch Berg“) qualifiziert formularmäßig gestaltete Angebote, die den Anschein einer bloßen Datenaktualisierung erwecken, als Verstoß gegen das Irreführungsverbot und das Verschleierungsverbot (§§ 5, 5a, 4a UWG) (BGH v. 30.6.2011, I ZR 157/10).

Versteckte Preisangaben in Formularen sind nach § 305c Abs. 1 BGB überraschend und werden nicht Vertragsbestandteil (BGH VII ZR 262/11).

Unterschriften, die durch irreführende Aufmachung veranlasst wurden, können wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB, Jahresfrist ab Entdeckung) oder Irrtums (§ 119 BGB, unverzüglich) angefochten werden; die Anfechtung ist gegenüber dem Vertragspartner in nachweisbarer Form zu erklären (§ 143 BGB) (Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 123). In gravierenden Fällen kann strafrechtlich Betrug (§ 263 StGB) in Betracht kommen.

Unternehmer-Widerruf: Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmerinnen und Unternehmer regelmäßig nicht; maßgeblich sind daher Anfechtung/AGB‑Kontrolle und wettbewerbsrechtliche Abwehr der geltend gemachten Zahlungsansprüche.

So schützen Sie sich

  • Unterschreiben oder versenden Sie keine Formulare, wenn Zweifel an der Seriosität bestehen.
  • Lesen Sie Schreiben aufmerksam, insbesondere das Kleingedruckte sowie den Fließtext und prüfen Sie sie auf Hinweise zur Kostenpflichtigkeit.
  • Kontaktieren Sie im Zweifel Ihre IHK oder beim DSW (Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.) und fragen nach, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt.
  • Seien Sie vorsichtig bei unbekannten Anrufern, stimmen Sie keiner Aufzeichnung zu, sagen Sie nicht „Ja“ und legen Sie direkt wieder auf.

Was können Sie tun, wenn das Formular bereits unterschrieben wurde?

Wer sich getäuscht fühlt, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder Irrtums (§ 119 BGB) anfechten. Die Anfechtung sollte unverzüglich, schriftlich und nachweisbar (per Einwurfeinschreiben, Fax mit Sendeprotokoll, E-Mail) erfolgen.

Mustertext für eine Anfechtungserklärung:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fechte ich den vermeintlich geschlossenen Vertrag über einen Businesseintrag wegen Irrtums (§ 119 BGB) und arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an. Das mir übersandte Formular erweckte durch Voreintragungen und die Gestaltung den Eindruck, es bestehe bereits ein Eintrag, der lediglich zu korrigieren sei. Die Kostenpflichtigkeit war im Fließtext versteckt und für mich nicht erkennbar.
Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Firma]

Leisten Sie keine Zahlungen!

Zahlen Sie nicht, solange die Rechtslage ungeklärt ist. Lassen Sie sich nicht durch Mahnungen oder Drohungen einschüchtern.

Sollten Sie schon eine Zahlung geleistet haben, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, um eine Rückbuchung zu versuchen.

Benachrichtigen Sie Ihre IHK und/ oder den DSW e.V., damit andere Unternehmer gewarnt werden können.

Sie wollen aktuelle Betrugsmaschen melden oder haben Fragen? Melden Sie sich bei uns!

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