Saubere Luft und weniger Lärm – das sind zentrale Anforderungen an moderne Unternehmensstandorte. Ob es um Genehmigungen, Auflagen oder die Auswirkungen von Lärmaktionsplänen geht: Der Immissionsschutz stellt viele Betriebe vor Herausforderungen. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Informieren Sie sich zu den Themen Luftqualität, Lärmschutz und rechtliche Rahmenbedingungen – und nutzen Sie unsere Broschüre „Standorte planen und sichern: Das Immissionsschutzrecht“ als praktischen Leitfaden für Ihre Standortentscheidungen.
Luftreinhaltepläne und neue Grenzwerte: Auswirkungen auf die Wirtschaft
Luftqualität ist nicht nur ein Thema für die Umweltpolitik, sondern betrifft auch Unternehmen ganz konkret – etwa durch Fahrverbote, neue Auflagen oder Änderungen bei Genehmigungsverfahren. Hier erfahren Sie, was aktuell gilt, was auf Sie zukommt und wie sich Entwicklungen wie die überarbeitete EU-Luftqualitätsrichtlinie auf unsere Region auswirken.
Die EU hat in der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EF) verbindliche Luftqualitätsziele festgelegt, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt zu schützen. In Deutschland wurden diese in nationales Recht überführt. Werden Grenzwerte – z. B. für Stickstoffdioxid (NO₂) – überschritten, sind Kommunen verpflichtet, Luftreinhaltepläne mit konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität zu erstellen. Häufig stehen dabei der Verkehr und vor allem Diesel-Fahrzeuge im Fokus. Für Unternehmen kann das Einschränkungen beim Fuhrpark, beim Transport oder auch bei der Genehmigung neuer Anlagen bedeuten.
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Luftqualität wurde Ende 2024 veröffentlicht und enthält deutlich strengere Grenzwerte für insgesamt elf Luftschadstoffe – z. B. wird der NO₂-Jahresmittelwert von 40 auf 20 µg/m³ halbiert. Auch bei Feinstaub (PM10 und PM2,5) gibt es spürbare Verschärfungen. Deutschland muss die neue Richtlinie bis Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt haben. Die neuen Grenzwerte sind ab 2030 einzuhalten. Ob Deutschland diesbezüglich eine Fristverlängerung beantragen kann, hängt von der nationalen Umsetzung ab.
Weitere Informationen des Umweltbundesamtes zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie gibt es hier.
Viele Städte konnten die bisherigen Grenzwerte dank ihrer Luftreinhaltepläne einhalten. Doch mit den verschärften EU-Vorgaben wird eine erneute Überarbeitung der Pläne notwendig – vor allem in verkehrsbelasteten Gebieten. Fachleute erwarten, dass künftig wieder neue Fahrverbote, Umweltzonen oder Einschränkungen für die Nutzung von Biomasse in Feuerungsanlagen in Betracht gezogen werden. Auch industrielle Emissionen könnten stärker reguliert werden.
Die Luftqualität hat sich im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein in den vergangenen Jahren spürbar verbessert – ein Erfolg der Luftreinhaltepläne vor Ort. Dennoch könnten durch die verschärften EU-Grenzwerte neue Maßnahmen auf Unternehmen zukommen. Ein Überblick über die Situation in den Städten der Region:
Krefeld
In Krefeld wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO₂) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Jahresmittel seit 2018 nicht mehr überschritten. 2023 lag der NO₂-Wert bei 29 µg/m³ – also deutlich unter dem bisherigen Grenzwert, aber über dem neuen Richtwert der überarbeiteten EU-Richtlinie (20 µg/m³). Der Luftreinhalteplan für Krefeld wurde zuletzt entsprechend angepasst. Zukünftig könnten weitere Maßnahmen nötig werden, insbesondere im Verkehr und im Bereich kommunaler Flotten.
Neuss
Auch in Neuss werden die NO₂-Grenzwerte seit 2019 eingehalten. Im Jahr 2023 lag der Jahresmittelwert bei 31 µg/m³. Damit steht Neuss vor ähnlichen Herausforderungen wie Krefeld: Die bisherigen Maßnahmen haben gewirkt, reichen aber voraussichtlich nicht aus, um die neuen Grenzwerte ab 2030 zu erfüllen. Eine Überarbeitung des bestehenden Luftreinhalteplans von 2013 wird wahrscheinlich notwendig.
Mönchengladbach
In Mönchengladbach wird der NO₂-Grenzwert seit 2018 eingehalten. Im Jahr 2023 wurde mit 25 µg/m³ ein vergleichsweise niedriger Wert gemessen. Trotzdem könnte auch hier aufgrund der strengeren EU-Vorgaben eine erneute Anpassung des Luftreinhalteplans erfolgen – etwa mit Blick auf Hauptverkehrsachsen oder bestimmte Industriegebiete. Unternehmen sollten geplante Maßnahmen im Blick behalten, um frühzeitig reagieren zu können.
Umgebung
Auch angrenzende Großstädte wie Düsseldorf und Köln zeigen Verbesserungen bei der Luftqualität. Dennoch besteht auch dort Handlungsbedarf mit Blick auf die neuen Grenzwerte – was sich indirekt auch auf Unternehmen in unserem IHK-Bezirk auswirken kann, etwa durch Änderungen im überregionalen Verkehr oder bei Lieferketten.
Standorte planen und sichern: Das Immissionsschutzrecht
Leitfaden
Wenn Sie in Ihren Standort investieren möchten – sei es durch Erweiterung, Umstrukturierung oder Neubau –, reicht der Blick auf Marktchancen und Wettbewerber allein nicht aus. Auch rechtliche Rahmenbedingungen wie das Immissionsschutzrecht spielen eine zentrale Rolle für die erfolgreiche und rechtssichere Umsetzung Ihres Vorhabens.
Denn sobald Sie z. B. Ihre Produktion verändern oder ausbauen, kommen umweltrechtliche Vorgaben ins Spiel – zusätzlich zu baurechtlichen Anforderungen. Hier ist gute Vorbereitung gefragt, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Besonders in gemischten Gebieten mit Wohn- und Gewerbenutzung („Gemengelagen“) können Lärm- oder Geruchseinwirkungen schnell zu Konflikten führen. Wer immissionsschutzrechtliche Aspekte frühzeitig berücksichtigt, spart Zeit, Geld – und oft auch Ärger.
Unser Leitfaden: Kompakt, verständlich, praxisnah
Die Broschüre „Standorte planen und sichern: Das Immissionsschutzrecht“ bietet Ihnen einen kompakten Einstieg in die wichtigsten Regelungen und Begriffe – speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten. Sie erfahren unter anderem:
was das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für Ihren Betrieb bedeutet
wie Genehmigungsverfahren ablaufen
was Sie zur Luftreinhaltung (TA Luft), zum Lärmschutz (TA Lärm), zur Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und zur Lärmminderungsplanung wissen sollten
welche Rolle der Abstandserlass NRW oder die Geräuschkontingentierung spielen
was im Störfallrecht und bei der Umweltprüfung beachtet werden muss
Für wen ist der Leitfaden gedacht?
Für alle Unternehmen, die ihren Standort planen, umbauen oder erweitern wollen – und dabei auf der sicheren Seite sein möchten. Der Leitfaden erklärt die gesetzlichen Vorgaben verständlich und praxisnah, ohne Fachchinesisch.
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Sie möchten den Leitfaden in gedruckter Form erhalten? Kein Problem – wir schicken Ihnen gerne ein Exemplar zu. Wenden Sie sich einfach an:
Wir informieren Sie, welche Lärmaktionspläne es in unserem IHK-Bezirk bereits gibt und an welchen aktuellen Planungen Sie sich aktiv beteiligen können.
Lärmaktionspläne mitgestalten – Eine Chance für Unternehmen
Lärmschutz
Lärmaktionspläne betreffen nicht nur Anwohner, sondern auch Unternehmen – zum Beispiel bei der Verkehrsanbindung, Erreichbarkeit oder Standortentwicklung. Ziel dieser Pläne ist es, gezielt Maßnahmen zur Lärmminderung in Städten und Gemeinden umzusetzen. Gerade bei der Fortschreibung bestehender Pläne haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen, um frühzeitig Einfluss zu nehmen – wir unterstützen Sie gerne dabei.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht mit den aktuellen Lärmaktionsplänen in unserem IHK-Bezirk.