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Lärmschutz und Lärmaktionspläne – Was Unternehmen wissen sollten

Lärm kann nicht nur die Lebensqualität in Städten und Gemeinden beeinträchtigen, sondern auch wirtschaftliche Entwicklungen beeinflussen – etwa durch neue Verkehrsregelungen, Schallschutzauflagen oder bauliche Einschränkungen. Lärmaktionspläne (LAP) sind ein zentrales Instrument, um gezielt gegen Umgebungslärm vorzugehen und die Lärmbelastung langfristig zu senken. Unternehmen können und sollten sich aktiv in diesen Prozess einbringen.

Straßenverkehrsschild mit einem roten Kreis und der schwarzen Zahl „30“ in der Mitte, darunter ein Zusatzschild mit der Aufschrift „22–6 h Lärmschutz“, vor blauem Himmel mit einigen Wolken. Das Schild weist auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22 bis 6 Uhr hin, aus Gründen des Lärmschutzes.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan enthält konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm – vor allem entlang stark befahrener Straßen oder Bahnstrecken. Neben kurzfristigen Schritten wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder geänderter Verkehrsführung sind auch langfristige Maßnahmen möglich, etwa der Bau von Schallschutzwänden oder die Nutzung lärmmindernder Beläge („Flüsterasphalt“).

Auch sogenannte „ruhige Gebiete“ sollen durch Lärmaktionspläne langfristig geschützt werden. Die Pläne werden alle fünf Jahre überarbeitet und dabei an aktuelle Entwicklungen angepasst. Grundlage dafür sind sogenannte Lärmkarten, die die Lärmbelastung in den betroffenen Regionen darstellen.

Warum ist das für Ihr Unternehmen relevant?

Lärmaktionspläne können sich direkt auf Ihr Unternehmen auswirken – etwa durch geänderte Verkehrsflüsse, Einschränkungen bei Anlieferungen oder neue bauliche Anforderungen. Gleichzeitig bieten sie aber auch Chancen: Wenn Sie sich frühzeitig beteiligen, können Sie Einfluss auf geplante Maßnahmen nehmen und mögliche Einschränkungen abwenden oder anpassen lassen.

Gerade für Unternehmen mit logistikintensivem Geschäft, Schichtbetrieb oder Kundenverkehr kann es entscheidend sein, bei der Planung gehört zu werden.

Beteiligung: So können Sie mitwirken

In Ihrer Kommune wird aktuell ein Lärmaktionsplan aufgestellt oder fortgeschrieben? Dann achten Sie auf die öffentlichen Beteiligungsphasen. In dieser Zeit können Sie Einblick in die Planunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Gerne unterstützen wir Sie dabei – insbesondere, wenn Sie uns über Ihre Eingabe informieren.

Wir haben im Verfahren ebenfalls das Recht, eine Stellungnahme abzugeben, und können Ihre Interessen gezielt einbringen.

Das sind die Lärmaktionspläne am Mittleren Niederrhein

Beteiligung

Sie wollen erfahren, wenn in Ihrer Kommune  ein Lärmaktionsplan aufgestellt oder fortgeschrieben wird, und sich an dem Verfahren beteiligen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter! Dort informieren wir Sie rechtzeitig über neue Beteiligungsverfahren.

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