Lärmschutz und Lärmaktionspläne – Was Unternehmen wissen sollten
Lärm kann nicht nur die Lebensqualität in Städten und Gemeinden beeinträchtigen, sondern auch wirtschaftliche Entwicklungen beeinflussen – etwa durch neue Verkehrsregelungen, Schallschutzauflagen oder bauliche Einschränkungen. Lärmaktionspläne (LAP) sind ein zentrales Instrument, um gezielt gegen Umgebungslärm vorzugehen und die Lärmbelastung langfristig zu senken. Unternehmen können und sollten sich aktiv in diesen Prozess einbringen.

Was ist ein Lärmaktionsplan?
Ein Lärmaktionsplan enthält konkrete Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung von Lärm – vor allem entlang stark befahrener Straßen oder Bahnstrecken. Neben kurzfristigen Schritten wie Geschwindigkeitsbegrenzungen oder geänderter Verkehrsführung sind auch langfristige Maßnahmen möglich, etwa der Bau von Schallschutzwänden oder die Nutzung lärmmindernder Beläge („Flüsterasphalt“).
Auch sogenannte „ruhige Gebiete“ sollen durch Lärmaktionspläne langfristig geschützt werden. Die Pläne werden alle fünf Jahre überarbeitet und dabei an aktuelle Entwicklungen angepasst. Grundlage dafür sind sogenannte Lärmkarten, die die Lärmbelastung in den betroffenen Regionen darstellen.
Warum ist das für Ihr Unternehmen relevant?
Lärmaktionspläne können sich direkt auf Ihr Unternehmen auswirken – etwa durch geänderte Verkehrsflüsse, Einschränkungen bei Anlieferungen oder neue bauliche Anforderungen. Gleichzeitig bieten sie aber auch Chancen: Wenn Sie sich frühzeitig beteiligen, können Sie Einfluss auf geplante Maßnahmen nehmen und mögliche Einschränkungen abwenden oder anpassen lassen.
Gerade für Unternehmen mit logistikintensivem Geschäft, Schichtbetrieb oder Kundenverkehr kann es entscheidend sein, bei der Planung gehört zu werden.
Beteiligung: So können Sie mitwirken
In Ihrer Kommune wird aktuell ein Lärmaktionsplan aufgestellt oder fortgeschrieben? Dann achten Sie auf die öffentlichen Beteiligungsphasen. In dieser Zeit können Sie Einblick in die Planunterlagen nehmen und eine Stellungnahme abgeben. Gerne unterstützen wir Sie dabei – insbesondere, wenn Sie uns über Ihre Eingabe informieren.
Wir haben im Verfahren ebenfalls das Recht, eine Stellungnahme abzugeben, und können Ihre Interessen gezielt einbringen.
Das sind die Lärmaktionspläne am Mittleren Niederrhein
Beteiligung
Sie wollen erfahren, wenn in Ihrer Kommune ein Lärmaktionsplan aufgestellt oder fortgeschrieben wird, und sich an dem Verfahren beteiligen? Dann abonnieren Sie unseren Newsletter! Dort informieren wir Sie rechtzeitig über neue Beteiligungsverfahren.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den aktuellen Lärmaktionsplänen in unserem IHK-Bezirk.
- Burggemeinde Brüggen
- Stadt Dormagen
- Stadt Grevenbroich
- Stadt Jüchen
- Stadt Kaarst
- Stadt Kempen
- Stadt Korschenbroich
- Stadt Krefeld (passwortgeschützt)
- Stadt Meerbusch
- Stadt Mönchengladbach
- Stadt Nettetal
- Stadt Neuss
- Gemeinde Niederkrüchten
- Gemeinde Rommerskirchen
- Gemeinde Schwalmtal
- Stadt Tönisvorst
- Stadt Viersen
- Stadt Willich
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Kontakt-
Heike Jani
Beraterin für Umwelt und Nachhaltigkeit
-
Emily Ravier
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit
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