Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Fördermöglichkeiten und Zuschüssen im Personalbereich. Ob Weiterbildung, Eingliederung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Sprachkurse – wir unterstützen Sie dabei, die richtigen Programme für Ihr Unternehmen zu finden und optimal zu nutzen.
Hinweis
Wichtig
Förderoptionen sind immer Einzelfallregelungen, die mit dem Fördermittelgeber individuell geklärt werden müssen.
Hinweis
Unsere Schwerpunkte im Beratungsangebot
Weiterbildung: Profitieren Sie von Fördermöglichkeiten, die Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt vorbereiten. Wir helfen Ihnen, passende Förderungen zu identifizieren.
Eingliederung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Wir beraten Sie zu Unterstützungsleistungen, die Ihnen die Integration neuer Fachkräfte erleichtern. Dazu zählen Förderungen für Menschen, die aufgrund besonderer Umstände Unterstützung benötigen.
Deutschkurse für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: In unserer Berufswelt ist die Sprachkompetenz ein zentraler Erfolgsfaktor. Wir informieren Sie über Förderprogramme, die Deutschkurse für Ihre Beschäftigten unterstützen und so zur erfolgreichen Kommunikation und Zusammenarbeit beitragen.
Warum die IHK Ihr idealer Partner ist
Mit unserem fundierten Wissen über Förderprogramme, gesetzliche Rahmenbedingungen und praktische Umsetzung stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir Lösungen, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Beschäftigten zugeschnitten sind.
Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen!
Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Unser Expertenteam freut sich darauf, Sie auf Ihrem Weg zu mehr Erfolg und Wachstum im Personalbereich zu begleiten.
Angebote
Abschlüsse in der Aufstiegsfortbildung können ein sehr gutes Instrument sein, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich wie persönlich zu entwickeln und gleichzeitig an das eigene Unternehmen zu binden. Für Unternehmen gibt es verschiedene Optionen der Aufstiegsfortbildung mit öffentlich-rechtlichem Abschluss gemäß Berufsbildungsgesetz. Die Prüfungen werden von einer IHK abgenommen. Für die Prüfungsvorbereitungen gibt es vielfältige Möglichkeiten.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wichtig ist, die Voraussetzungen vor dem Abschluss eines Lehrgangsvertrages zu prüfen. Vertragspartner muss der Teilnehmer oder die Teilnehmerin selbst sein.
Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung hat die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik, insbesondere für Beschäftigte, modernisiert. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung des Qualifizierungsgeldes als Instrument zur Beschäftigtenqualifizierung. Die gesetzlichen Änderungen sind seit dem 1. April 2024 in Kraft.
Das Ziel des Gesetzes besteht darin, auf die rasante Transformation der Arbeitswelt zu reagieren, Arbeitslosigkeit infolge des Strukturwandels zu verhindern, Weiterbildung zu fördern und die Fachkräftesicherung zu unterstützen.
Bei dieser Bundesförderung erhalten Unternehmen Unterstützung, wenn sie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter einstellen, deren Vermittlung aufgrund persönlicher Umstände erschwert ist oder die in Bezug auf den zu besetzenden Arbeitsplatz Minderleistungen aufweisen. Die Förderung dient als finanzieller Ausgleich für Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeiternehmer zu Beginn ihrer Beschäftigung die Anforderungen des Arbeitsplatzes noch nicht vollständig erfüllen.
Es kann ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts gewährt werden. Die Förderungsdauer beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. Für Beschäftigte im Alter von über 50 Jahre sowie für Menschen mit Behinderung kann der Förderzeitraum verlängert werden. Interessierte Unternehmen können Anträge nach einer vorherigen Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Die Job-Berufssprachkurse (Job-BSK) unterstützen Menschen mit Deutsch als Fremdsprache dabei, berufsrelevante Sprache direkt am Arbeitsplatz zu erlernen. Ziel ist es, den Spracherwerb für Beschäftigte und Unternehmen attraktiver zu machen und den Einstieg in den Betrieb auch bei geringen Deutschkenntnissen zu erleichtern.
Seit Januar 2024 ergänzen die Job-BSK das Angebot der Berufssprachkurse. Sie sind flexibel, auf individuelle Bedarfe zugeschnitten und fördern die schnelle Arbeitsmarktintegration, insbesondere von Geflüchteten.
Drei Kernkomponenten der Job-BSK
Kommunikationstraining am Arbeitsplatz: Fokus auf typische Situationen wie Gefahrenunterweisungen, Auftragsbestätigungen oder die Kommunikation mit Kollegen.
Arbeitsplatzspezifische Vertiefung: Sprachtraining basierend auf den Anforderungen des konkreten Arbeitsplatzes, ermittelt durch die Lehrkraft.
Individuelles Sprachcoaching: Einzelstunden, gezieltes Feedback und Lernberatung für persönliche Verbesserungsbedarfe.
Für die Planung eines Job-BSK ist Zugang (auch virtuell) zum Arbeitsplatz der Teilnehmenden erforderlich.