Unterstützung im Auslandsgeschäft für Einsteiger und Profis
Wie kann ich neue Auslandsmärkte erschließen? Wo finde ich verlässliche Länderinformationen und Marktanalysen? Was muss ich über Zollrecht, Exportkontrolle oder Außenhandelsdokumente wissen? Wir unterstützen Einsteiger und erfahrene Unternehmen im Auslandsgeschäft mit fundierten Informationen zu Märkten, rechtlichen Vorgaben und praktischen Anforderungen. Gerne beraten wir Sie kostenlos – persönlich in Ihrem Unternehmen oder in unseren Geschäftsstellen in Neuss, Mönchengladbach oder Krefeld.
Themen unserer Beratungs- und Informationsangebote
Service
Auslandsmarkterschließung, interkulturelle Kompetenz, Mitarbeitereinsätze in der EU oder die rechtssichere Abwicklung von Exporten und Importen – international tätige Unternehmen stehen vor vielfältigen Herausforderungen.
Wir beraten und informieren Sie vor allem zu folgenden Themen und Fragen:
Wie kann ich für mein Unternehmen belastbare Marktinformationen zur Auswahl geeigneter Auslandsmärkte finden? Die Identifikation solcher Märkte ist ein zentraler Schritt bei der Vorbereitung internationaler Geschäftsaktivitäten. Für die Marktrecherche und Due Diligence stehen zahlreiche frei zugängliche digitale Informationsangebote zur Verfügung. Allerdings sind Umfang, Aussagekraft und Funktionalitäten dieser Datenbanken und Portale oft unklar. Eine strukturierte Auswahl geeigneter Informationsquellen erleichtert fundierte Entscheidungen zum Markteintritt.
Wie finde ich geeignete Geschäftspartner im Ausland? Was für die Auswahl ausländischer Märkte gilt, gilt auch für die Suche nach Kunden, verlässlichen Lieferanten oder Vertriebspartnern im Ausland. Dies ist eine zentrale Herausforderung bei der Internationalisierung. Es gibt zahlreiche digitale B2B-Plattformen und Unternehmensdatenbanken sowie Unterstützungsangebote öffentlicher Institutionen in Deutschland und in den Auslandsmärkten, beispielsweise von den Deutschen Auslandshandelskammern (AHK).
Welche staatlichen Absicherungs-, Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es für das Auslandsgeschäft? Für international tätige Unternehmen stehen zahlreiche staatliche Instrumente zur Verfügung, um Exporte, Auslandsinvestitionen und Markteintritte abzusichern und zu finanzieren. Dazu zählen Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen), Investitionsgarantien, das Markterschließungsprogramm (MEP) des Bundes als Förderprogramm, Messeförderungen sowie Finanzierungsangebote von KfW, DEG, NRW.Bank und Landesbürgschaften.
Viele IHKs haben sich auf einen oder mehrere Auslandsmärkte spezialisiert. Zu diesen Ländern bieten sie in der Regel detaillierte Informationen, Kontakte und Veranstaltungen an. Wir sind in Nordrhein-Westfalen für die Märkte Ghana, Nigeria, Südafrika, Thailand, Türkei und dieUkraine zuständig. Daneben unterstützen wir in Bezug auf unseren Nachbarmarkt Niederlande das grenzüberschreitende Geschäft mit einigen Beratungs- und Veranstaltungsformaten.
Wie bereite ich mich kulturell auf Geschäftsbeziehungen in einem bestimmten Zielland vor? Erfolgreiche internationale Geschäftsbeziehungen beginnen mit interkultureller Kompetenz. Diese Kompetenz umfasst mehr als nur Sprachkenntnisse oder geografisches Wissen. Sie umfasst das Verständnis für kulturelle Unterschiede in Kommunikation, Verhalten und Geschäftsgepflogenheiten sowie die Fähigkeit, sich darauf einzustellen.
Was muss mein Unternehmen bei Auslandseinsätzen von Mitarbeitenden in der EU grundsätzlich beachten? Bei Entsendungen – beispielsweise für Montagen, Reparaturen oder Dienstleistungen – im EU-Ausland gelten die verbindlichen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorgaben des Gastlandes. Unternehmen müssen vor Einsatzbeginn prüfen, welche Regeln einzuhalten sind, um rechtssicher zu handeln und Sanktionen zu vermeiden.
Welche arbeitsrechtlichen Vorgaben gelten im EU-Gastland? Die EU-Entsenderichtlinie verpflichtet Unternehmen, zentrale Arbeitsbedingungen des Tätigkeitsstaates einzuhalten, etwa den Mindestlohn, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Arbeitsschutzvorschriften. In bestimmten Branchen, beispielsweise im Baugewerbe, gelten oft zusätzliche nationale Regelungen.
Welche Meldepflichten bestehen bei Tätigkeiten im EU-Ausland? Viele EU-Mitgliedstaaten verlangen eine formale Anmeldung bei Behörden oder über Online-Portale vor Arbeitsbeginn. Diese Meldepflichten gelten häufig auch für kurzfristige Einsätze wie Montagen oder Reparaturen und müssen länderspezifisch geprüft werden.
Welche Rolle spielt die A1-Bescheinigung bei EU-Auslandseinsätzen? Die A1-Bescheinigung weist nach, dass Mitarbeitende während eines vorübergehenden Einsatzes weiterhin der deutschen Sozialversicherung unterliegen. Sie ist grundsätzlich vor jedem Einsatz im EU-Ausland erforderlich, also auch bei kurzen Dienstreisen, und wird von der zuständigen Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt. Ohne A1 drohen Bußgelder oder Arbeitsverbote.
Welche sonstigen Aspekte sind zusätzlich zu berücksichtigen? Neben der Anmeldung der Mitarbeiter verlangen viele EU-Länder das Mitführen von Nachweisen. Dazu gehören beispielsweise der Arbeitsvertrag, Lohn- und gegebenenfalls Stundenzettel, die teilweise in der Landessprache vorliegen müssen.
Wann liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor und welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat diese für mein Unternehmen? Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn Waren zwischen Unternehmen in zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geliefert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist diese Lieferung im Abgangsland umsatzsteuerfrei, während die Besteuerung im Bestimmungsland erfolgt.
Welche Voraussetzungen muss mein Unternehmen für die Steuerfreiheit erfüllen? Sowohl der Lieferant als auch der Abnehmer benötigen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aus unterschiedlichen EU-Ländern. Zudem muss die Ware nachweislich in einen anderen EU-Mitgliedstaat gelangen. Zudem müssen die Angaben in der Rechnung und in den steuerlichen Meldungen korrekt sein.
Welche Nachweise und Meldungen sind bei EU-Lieferungen erforderlich? Unternehmen müssen den grenzüberschreitenden Transport durch geeignete Belege nachweisen. Außerdem müssen sie innergemeinschaftliche Lieferungen steuerlich korrekt erklären, u. a. in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie in der Zusammenfassenden Meldung.
Was ist bei sogenannten Streckengeschäften umsatzsteuerlich zu beachten? Bei Streckengeschäften – steuerlich wird der Begriff „Reihengeschäft“ genutzt – wird die Ware ebenfalls direkt vom Lieferanten an den Endkunden geliefert, allerdings wird die Abrechnung über einen Zwischenhändler abgewickelt. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von der Lieferkette, den beteiligten Staaten und der Zuordnung der bewegten Lieferung ab. Eine sorgfältige Dokumentation des Warenflusses und der Meldungen ist entscheidend.
Wie funktioniert ein Dreiecksgeschäft und welche Vereinfachung bietet es? Ein Dreiecksgeschäft ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachung bei Lieferungen zwischen drei Unternehmen in drei verschiedenen EU-Staaten. Dabei wird die Ware direkt vom ersten Lieferanten an den Endkunden geliefert. Der Zwischenhändler stellt eine Netto-Rechnung mit Hinweis auf die Dreiecksgeschäftsregelung aus und vermeidet so eine Registrierung im Bestimmungsland. Zudem müssen bei der Lieferung und der steuerlichen Meldung noch bestimmte Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Welche Anforderungen stellt das deutsche Lieferkettengesetz an mein Unternehmen? Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren und zu minimieren. Dazu sind Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Einrichtung von Beschwerdeverfahren erforderlich.
Welche Auswirkungen hat das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) auf Unternehmen? Die CSDDD erweitert die Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene und betrifft große Unternehmen, die bestimmte Umsatz- und Beschäftigtengrenzen überschreiten. Vorgesehen sind umfassende Risikoanalysen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie die Integration von Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, beispielsweise durch vertragliche Anforderungen.
Was für Anforderungen stellt die EU-Entwaldungsverordnung an mein Unternehmen? Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte entwaldungsfrei und legal erzeugt wurden. Betroffen sind unter anderem Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindfleisch und Kautschuk. Je nachdem, ob sie als Marktteilnehmer oder Händler agieren, müssen Unternehmen unterschiedliche Sorgfaltspflichten erfüllen.
Welche Risiken drohen bei der Nichtbeachtung von Vorgaben zur Lieferkette? Verstöße gegen diese Pflichten können Bußgelder und weitere behördliche Maßnahmen zur Folge haben. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist daher ein wichtiger Bestandteil des unternehmerischen Risiko- und Compliance-Managements.
Ist der Verwendungszweck oder die Endverwendung der Ware meines Unternehmens relevant? Auch nicht gelistete Güter können unter Umständen kontrollpflichtig sein, wenn sie für militärische, nukleare oder sicherheitsrelevante Zwecke bestimmt sind.
Wann benötigt mein Unternehmen eine Ausfuhrgenehmigung und welche Arten von Genehmigungen gibt es? Für den Export von kontrollierten Gütern oder in kritische Länder ist eine Ausfuhrgenehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) oder anderer Behörden erforderlich. Neben Einzelgenehmigungen für individuelle Vorgänge gibt es Höchstbetrags- und Sammelgenehmigungen, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind. Als Sonderform bestehen sowohl nach EU- als auch nationalem Recht sogenannte Allgemeine Genehmigungen. Auch hier sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, sie bieten aber zugleich den Unternehmen den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit.
Welche Pflichten treffen mein Unternehmen bei Importen und Exporten und was muss ich beachten? Auch beim Export in Drittstaaten sind Zollformalitäten von Bedeutung: Je nach Ware und Zielmarkt können eine Ausfuhranmeldung, Genehmigungspflichten oder Ausfuhrkontrollen erforderlich sein.
Welche zollrechtlichen Maßnahmen muss mein Unternehmen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr treffen? Für Ein- und Ausfuhren sind Anmeldungen im Zollsystem sowie eine korrekte Waren-Deklaration erforderlich.
Welche Einfuhrabgaben fallen für mein Unternehmen bei Importen aus Nicht-EU-Ländern an? Neben dem zollpflichtigen Einfuhrzoll können auch die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern sowie gegebenenfalls Antidumping- oder Zusatzabgaben anfallen.
Was muss mein Unternehmen bei Zollanmeldungen für die Ein- und Ausfuhr beachten? Grundsätzlich muss jede Einfuhr elektronisch über das System ATLAS bzw. die Internetzollanmeldung erfolgen. Dabei sind Angaben zu Warenwert, Ursprung, Beschreibung und Zolltarifnummer erforderlich.
Welche Nachweise benötigt mein Unternehmen für die Zollabfertigung? Für die Abfertigung sind Handelsrechnung, Ursprungsnachweise und ggf. Genehmigungen vorzulegen.
Warum ist der Warenursprung für die Produkte meines Unternehmens wichtig? Der Ursprung bestimmt, ob Waren von Zollvergünstigungen profitieren oder von handelspolitischen Maßnahmen betroffen sein könnten. Der präferenzielle Ursprung ermöglicht Zollvorteile, während der nichtpräferenzielle Ursprung statistischen und handelspolitischen Zwecken dient.
Gibt es mit dem Land des Handels- oder Vertriebspartners meines Unternehmens ein Präferenzabkommen, das Zollvorteile bringt? Mit bestimmten Staaten oder Ländergruppen bestehen Präferenzabkommen, durch die Waren mit nachgewiesenem Ursprung zollfrei oder zu ermäßigten Zöllen eingeführt werden können.
Welche Regeln gelten für die Ermittlung des Ursprungs der Waren meines Unternehmens? Die Bestimmung erfolgt nach den jeweiligen Ursprungsregeln der Freihandelsabkommen, die meist auf Wertschöpfungs- oder Positionswechselkriterien basieren.
Wie wird der präferenzielle Ursprung nachgewiesen? Der Nachweis des präferenziellen Ursprungs erfolgt in der Regel durch Dokumente wie Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder Ursprungserklärungen auf Handelsdokumenten.
Wann benötigt mein Unternehmen einen Lieferantennachweis (z. B. eine Lieferantenerklärung)? Werden Vormaterialien von Vorlieferanten eingesetzt, muss deren Ursprung und Eignung dokumentiert sein, beispielsweise durch Lieferantenerklärungen oder Ursprungsnachweise, damit das Endprodukt als präferenzursprungsberechtigt gilt.
Welche Pflichten haben Unternehmen bei Lieferantenerklärungen? Sie müssen korrekte Angaben zum Ursprung machen und die entsprechenden Nachweise für Prüfungen bereithalten.
Was ist die Zolltarifnummer? Die Zolltarifnummer basiert auf dem Harmonisierten System (HS) und wird anhand der Beschaffenheit und Funktion der Ware festgelegt. Fehler bei der Angabe der Zolltarifnummer können zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung führen. Sie bestimmt den Zollsatz, die Einfuhrabgaben und die handelspolitischen Maßnahmen für die Ware. Eine korrekte Einreihung ist die Grundlage für die Anwendung von Ursprungsregeln und Präferenzabkommen.
Wie kann unser Unternehmen eine Zolltarifnummer ermitteln und welche Angaben sind dafür erforderlich? Die Ermittlung einer Zolltarifnummer erfolgt in der Regel über den Zolltarif (z. B. TARIC-Datenbank) oder mithilfe von Zollauskunftssystemen. Dabei wird die Ware anhand ihrer Eigenschaften einer Warennummer zugeordnet. Dafür sind eine präzise Produktbeschreibung, die Materialzusammensetzung und der Verwendungszweck notwendig. Bei komplexen Produkten kann zusätzlich die technische Spezifikation oder eine Zollauskunft erforderlich sein. Die Deutsche Zollverwaltung stellt als Hilfsmittel den Elektronischen Zolltarif (EZT Online) sowie die Möglichkeit der verbindlichen Zolltarifauskünfte zur Verfügung.
Was ist der nichtpräferenzielle Ursprung? Der nichtpräferenzielle Ursprung bezeichnet die Herkunft einer Ware gemäß den allgemeinen Ursprungsregeln, die nicht an Handelsabkommen oder Zollpräferenzen gebunden sind. Er wird im Wesentlichen für handelspolitische Maßnahmen wie Anti-Dumping oder Embargos verwendet. Auch im Zusammenhang mit dem Zolltarif, den Handelsstatistiken oder Warenkennzeichnungen spielt er eine wichtige Rolle.
Wie wird dieser ermittelt? Bei der Ermittlung des nichtpräferenziellen Ursprungs sind zwei Kernanforderungen zu beachten. Die erste betrifft Naturerzeugnisse und umfasst die vollständige Gewinnung oder Herstellung. Die für die meisten Güter zu beachtende Anforderung der letzten und wesentlichen Be- oder Verarbeitung erfordert regelmäßig detaillierte Kenntnisse der Produktionsprozesse. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, komplexe Kriterien wie Wertschöpfung oder wesentliche Be- und Verarbeitung korrekt anzuwenden.
Was ist ein Ursprungszeugnis und wozu wird es benötigt? Das Ursprungszeugnis ist sozusagen die „Geburtsurkunde einer Ware“ und dient den Zollbehörden der Empfangsländer im internationalen Handel insbesondere zur Überwachung handelspolitischer Maßnahmen wie Einfuhrverbote oder Strafzölle. Im Zusammenhang mit Akkreditivgeschäften, einer international häufig angewendeten Möglichkeit zur Zahlungsabwicklung, ist die Bedeutung von Ursprungszeugnissen nicht zu unterschätzen.
Welche Unterlagen benötigt die IHK für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses? Für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses verlangt die IHK in der Regel Nachweise zum Ursprung der Ware sowie – falls erforderlich – ergänzende Handelsdokumente wie die Handelsrechnung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt vorbereitet sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
Welche weiteren Bescheinigungen können erforderlich sein? Je nach Zielland können zusätzliche Dokumente, wie beispielsweise bescheinigte Handelsrechnungen, notwendig sein. Zudem können konsularisch zu legalisierende Unterlagen erforderlich sein, für die oft eine vorherige IHK-Bescheinigung nötig ist.
Was ist ein Carnet A.T.A. und welche Vorteile bietet es mir? Das Carnet A.T.A. ist eine Art Zollpassierschein, der die zollfreie Einfuhr von Waren für einen begrenzten Zeitraum ermöglicht. Dazu zählen beispielsweise Messegut oder Berufsausrüstung. Es vereinfacht Zollverfahren, reduziert Kosten und beschleunigt die Abwicklung im internationalen Handel.
Was wird für die Beantragung eines Carnet A.T.A. benötigt? Für die Ausstellung eines Carnet A.T.A. sind eine detaillierte Warenliste, Angaben zu Verwendungszweck und Zielländern sowie gegebenenfalls ergänzende Handelsdokumente erforderlich. Die Anforderungen können je nach Einsatzbereich variieren.
Unterstützung im Auslandsgeschäft durch die Deutschen Auslandshandelskammern
AHK-Netzwerk
Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) sind mit rund 150 Standorten in mehr als 90 Ländern weltweit vertreten. Sie unterstützen Unternehmen mit Marktinformationen, bei der Suche nach Geschäftspartnern sowie mit rechtlichen und steuerlichen Orientierungshilfen. Darüber hinaus bieten sie weitere spezialisierte, kostenpflichtige Dienstleistungen an. Gerne stellen wir für Sie und Ihr Anliegen den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei den AHKs her. Zudem organisieren wir mit den AHKs gemeinsame Informations- und Beratungsangebote – virtuell oder am Mittleren Niederrhein.