Sie möchten innovative Ideen entwickeln, neue Produkte auf den Markt bringen oder Ihre Prozesse modernisieren? Oder Sie sind vom Strukturwandel betroffen und wollen Ihr Geschäftsmodell fit für die Zukunft machen? Für solche Vorhaben gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen – von Zuschüssen bis hin zu zinsgünstigen Krediten. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und das passende Programm für Ihr Projekt zu finden.
Klicken Sie sich durch – es lohnt sich!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in den Braunkohlerevieren bis 2027 verlängert und weiterentwickelt. Im Fokus: das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“, das gezielt innovative Projekte im Strukturwandel unterstützt.
Insgesamt stehen jährlich 8 Millionen Euro für die vier deutschen Braunkohleregionen bereit. Das Rheinische Revier erhält davon 25 Prozent – ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Transformation der Region.
Was wird gefördert?
Ziel ist die Stärkung industrieller Kerne, die Fachkräftesicherung und die Nutzung neuer Chancen in Bereichen wie:
Industrie & Handwerk 4.0
Digitalisierung
Bioökonomie
Gleichzeitig sollen neue Ideen entstehen, Akteure vernetzt und innovative Ansätze erprobt und evaluiert werden.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz im jeweiligen Revier.
Einzelprojekte: bis zu 300.000 € Förderung
Verbundprojekte: bis zu 1.200.000 € (max. 300.000 € pro Partner)
Wie läuft das Antragsverfahren?
Das Verfahren ist zweistufig:
Projektskizze einreichen (im Rahmen eines Wettbewerbsaufrufs)
Nach positiver Bewertung durch eine Jury erfolgt die Einladung zur formellen Antragstellung
Jetzt beraten lassen
Sie haben eine Projektidee oder möchten sich zu Fördermöglichkeiten beraten lassen? Vereinbaren Sie gern einen Termin per Mail an: unternehmen-revier(at)rheinisches-revier.de.
Der Kohleausstieg, steigende Anforderungen im Klimaschutz und der zunehmende Fachkräftemangel fordern Unternehmen im Rheinischen Revier heraus – gleichzeitig eröffnen sich neue Chancen: von Zukunftsmärkten über digitale Geschäftsmodelle bis hin zu neuen Qualifikationsprofilen.
Mit den „Zukunftsgutscheinen Rheinisches Revier“ werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten bei ihrer Transformation unterstützt. Gefördert werden Betriebe mit Sitz in Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und weiteren Standorten im Rheinischen Revier.
Unsere IHK-Zukunftsscouts beraten Sie gerne zu diesen Förderbausteinen:
1. Externe Beratung
Nutzen Sie externes Know-how, um Ihr Geschäftsmodell klimafreundlicher, digitaler und zukunftsfest aufzustellen. Gefördert werden Beratungsleistungen u. a. zu:
Green Economy & Ressourceneffizienz
Digitalisierung
Klimaschutzstrategien
Förderkonditionen:
1.200 € Bemessungsgrundlage pro Beratungstag
Max. 15 Beratungstage
Bis zu 60 % Zuschuss
2. Personal
Stellen Sie gezielt Fachkräfte ein, um Ihre Transformationsprozesse voranzutreiben. Gefördert werden befristete Personalausgaben – z. B. für Transformationsexpertinnen und -experten oder Projektverantwortliche.
Förderkonditionen:
Bis zu 60 % Zuschuss
Für max. 2 Jahre
3. Qualifizierung
Machen Sie Ihre Mitarbeitenden fit für neue Anforderungen. Gefördert werden individuelle, arbeitsplatzbezogene Weiterbildungen und Coachings für die bestehende Belegschaft.
Förderkonditionen:
Bis zu 13.680 € Zuschuss für Coaching
Bis zu 8.100 € Zuschuss für Freistellungen
4. Investitionen
Setzen Sie Investitionen gezielt für Ihre Transformation ein – z. B. zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Digitalisierung Ihrer Prozesse.
Förderkonditionen:
Förderfähig sind Investitionen in Anlagen, Technologien und digitale Lösungen
Bis zu 60 % Zuschuss möglich (in begrenztem Umfang)
Unser Service für Sie
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Förderung. Unsere ZukunftsscoutsSteffen Bellenstedt und Karsten Moschek unterstützen Sie bei der Antragstellung und der strategischen Planung Ihrer Projekte.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, die sich für Klimaschutzprojekte engagieren, mit einerSonderbürgschaft. Ziel ist es, den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern, um Investitionen in nachhaltige Technologien und Projekte voranzutreiben und somit einen Beitrag zur Klimawende zu leisten.
Was wird gefördert?
Die Sonderbürgschaft richtet sich an Unternehmen, die:
Klimaschutzprojekte umsetzen, z. B. Investitionen in energieeffiziente Anlagen, CO2-Reduzierungsmaßnahmen oder alternative Energien
Finanzierungslösungen für Projekte mit hohem Vorfinanzierungsbedarf benötigen
Die Bürgschaft des Landes übernimmt bis zu 90 Prozent des Kreditausfallrisikos, um Investitionshemmnisse abzubauen.
Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:
Auffanglösungen, Restrukturierungen, Sanierungen
Gründungs-, Projekt- und Nachfolgefinanzierungen (zum Beispiel MBO, MBI)
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Klimaschutzprojekte planen und eine langfristige Finanzierung benötigen. Die Förderung ist besonders für Unternehmen gedacht, die ohne zusätzliche Sicherheiten Schwierigkeiten hätten, ausreichende Kredite zu erhalten.
Wie funktioniert die Antragsstellung?
Beratung und Erstantrag: Lassen Sie sich zur Förderfähigkeit und den Konditionen beraten. Der erste Schritt erfolgt über Ihre Hausbank, die bei einer positiven Einschätzung die Kontaktaufnahme zur Bürgschaftsbank NRW unterstützt.
Unterstützung durch PwC: PricewaterhouseCoopers (PwC) ist als Prüfpartner in den Antragsprozess eingebunden. Unternehmen erhalten durch PwC eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit und Unterstützung bei der Antragstellung. Für eine erste Orientierung lohnt sich ein Blick in das PwC-Dokument zum Sonderbürgschaftsprogramm.
Prüfung und Bewilligung: Bei erfolgreicher Prüfung durch die Bürgschaftsbank und PwC wird die Bürgschaft gewährt.
Wichtige Eckdaten
Maximale Bürgschaftshöhe: bis zu 10 Millionen Euro
Laufzeit: bis zu 15 Jahre
Mindestkreditbetrag: 2 Millionen Euro
Höchstbetrag der Bürgschaft: 25 Millionen Euro
Zinsvergünstigungen: abhängig von der Projektlaufzeit und dem Risikoprofil
Das STARK-Programm (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) ist ein zentraler Bestandteil des Strukturstärkungsgesetzes, das beschlossen wurde, um die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen zu unterstützen. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, den strukturellen Wandel in den Braunkohlerevieren aktiv zu gestalten und nachhaltige wirtschaftliche Perspektiven zu schaffen. Der Fokus des STARK-Programms liegt auf der nachhaltigen Förderung von Infrastruktur, Innovation und regionaler Wirtschaftsentwicklung.
Ziele des STARK-Programms
Das STARK-Programm verfolgt mehrere zentrale Ziele, die die betroffenen Regionen wirtschaftlich diversifizieren und die Lebensqualität der Menschen vor Ort erhöhen sollen. Die Kernelemente umfassen:
Schaffung von Arbeitsplätzen: Das Programm fördert Maßnahmen zur Ansiedlung von Unternehmen und zur Schaffung moderner Arbeitsplätze – insbesondere in Zukunftsbranchen wie Digitalisierung, erneuerbare Energien und Umwelttechnologie.
Förderung von Innovationen: Durch Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie in die Ansiedlung von wissenschaftlichen Einrichtungen wird die Innovationskraft der Regionen gestärkt. Forschungskooperationen und Technologietransfer spielen dabei eine Schlüsselrolle.
Ausbau der Infrastruktur: Ein Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der verkehrstechnischen und digitalen Infrastruktur, um die Regionen besser an nationale und internationale Märkte anzubinden. Dazu zählen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, die Anbindung an Schienenverkehrsnetze und der Ausbau des Breitbandinternets.
Qualifizierung und Bildung: Das STARK-Programm setzt auf die Förderung der Bildung und Weiterbildung, um die Bevölkerung gezielt für die Anforderungen eines veränderten Arbeitsmarktes zu qualifizieren. So sollen langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Förderbereiche des STARK-Programms
Das STARK-Programm deckt verschiedene Bereiche ab, die für eine ganzheitliche Transformation der Regionen notwendig sind. Zu den geförderten Maßnahmen gehören unter anderem:
Unternehmensansiedlung und -erweiterung: Durch finanzielle Anreize und Beratungsangebote unterstützt das STARK-Programm Unternehmen bei der Ansiedlung oder Expansion in den Regionen. Dies fördert nicht nur die Schaffung neuer Arbeitsplätze, sondern stärkt auch die lokale Wirtschaftskraft.
Infrastrukturprojekte: Die Verbesserung der physischen und digitalen Infrastruktur ist essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen. Dazu zählen neben dem Ausbau des ÖPNV und der Verkehrsanbindungen auch der Ausbau des Breitbandinternets, der essenziell für die Digitalisierung und die Attraktivität der Region als Unternehmensstandort ist.
Förderung von Innovationsclustern und Forschungsprojekten: Innovationszentren und -cluster, die gezielt gefördert werden, sollen die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen stärken. So können Ideen schneller in marktreife Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden.
Kulturelle und soziale Entwicklung: Ein weiterer wichtiger Aspekt des Programms ist die Förderung der sozialen Infrastruktur. Projekte zur Förderung von Bildung, Kultur und Gemeinschaftseinrichtungen verbessern die Lebensqualität und unterstützen die soziale Integration. Dadurch sollen Abwanderungstendenzen reduziert, und die Attraktivität der Regionen soll gesteigert werden.
Die Europäische Kommission hat Ende Juli das Bewerbungsportal für strategische Projekte im Rahmen des Net-Zero Industry Act (NZIA) freigeschaltet. Projektträger können ihre Bewerbungen ab sofort einreichen. Um Sie bei der Bewerbung zu unterstützen, hat die Kommission einen umfassenden Guide für Bewerber veröffentlicht.
Vorteile strategischer Projekte
Strategische Netto-Null-Projekte profitieren von einer Reihe bedeutender Vorteile, darunter:
Vorrangiger Status: Als Projekt mit „höchstmöglicher nationaler Bedeutung“ genießen strategische Projekte eine bevorzugte Behandlung in administrativen Prozessen auf nationaler Ebene.
Klare Fristen: Genehmigungsverfahren unterliegen strikten Fristen, um die Projektumsetzung zu beschleunigen.
Finanzierungsberatung: Es bestehen Möglichkeiten zur Beratung hinsichtlich der Finanzierung Ihres Projekts.
Dringlichkeitsverfahren: Streitbeilegungen, Gerichtsverfahren und Rechtsmittel werden im Dringlichkeitsverfahren behandelt.
Öffentliches Interesse: Projekte werden als von übergeordnetem öffentlichem Interesse anerkannt.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Projektträger, deren Projekte zur „Fertigung von Netto-Null-Technologien“ beitragen. Dies umfasst auch Projekte zur „Dekarbonisierung energieintensiver Industrien“ gemäß Artikel 2 und 3 des NZIA. Dazu zählen Technologien, die in Artikel 4 des NZIA aufgeführt sind, insbesondere Endprodukte sowie spezifische Bauteile oder spezielle Maschinen, die für deren Herstellung verwendet werden.
Der Bewerbungsprozess
Die Bewerbung erfolgt über das von der Kommission bereitgestellte Portal, das eine direkte Weiterleitung an die entsprechenden Mitgliedstaaten ermöglicht. Der Austausch zwischen Projektträgern und Mitgliedstaaten wird über die webbasierte Plattform „EU Send Web“ abgewickelt, die einen sicheren Dokumentenaustausch gewährleistet. Auch dafür hat die EU einen Leitfaden veröffentlicht.
Nach Einreichung Ihrer Bewerbung prüft der Mitgliedstaat deren Vollständigkeit. Sollte die Bewerbung unvollständig sein, werden Sie über „EU Send Web“ aufgefordert, die fehlenden Informationen nachzureichen. Nach Bestätigung des Erhalts der vollständigen Unterlagen hat der Mitgliedstaat 30 Tage Zeit, über den Status als „strategisches Projekt“ zu entscheiden. Wird keine Entscheidung innerhalb der Frist getroffen, können Sie eine Verlängerung der Frist um weitere 30 Tage anfordern.
Wird Ihre Bewerbung abgelehnt, besteht die Möglichkeit, diese direkt bei der Kommission einzureichen. Auch diese Einreichung erfolgt über „EU Send Web“. Die Kommission wird innerhalb von 20 Werktagen über die Anerkennung oder Ablehnung entscheiden. Bei abweichenden Entscheidungen zwischen Mitgliedstaat und Kommission entscheidet die „Net-Zero Europe Plattform“.
Hinweise für vereinfachte Verfahren
Für Projekte, die vom „ETS Innovation Fund“ profitieren, Teil eines „IPCEIs“, eines „Hydrogen Valleys“ oder der „Hydrogen Bank“ sind oder sich in förderfähigen Regionen befinden, ist ein vereinfachtes Anerkennungsverfahren möglich, sofern die entsprechenden Vergabeverfahren abgeschlossen sind.
Die Kommission veröffentlicht eine Liste aller anerkannten strategischen Projekte auf ihrer Webseite, inklusive Informationen zum Projektnamen, Typ, Technologie, Projektträger und Land sowie der Webseite des Projekts.
Fazit
Die Freischaltung des Bewerbungsportals für strategische Projekte im Rahmen des NZIA bietet eine bedeutende Chance für Projektträger, ihre Vorhaben zur Förderung von Netto-Null-Technologien voranzutreiben. Durch die Anerkennung als strategisches Projekt profitieren Sie von zahlreichen administrativen und finanziellen Vorteilen, die den Weg zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Projekte erheblich erleichtern. Die klar definierten Fristen und das vereinfachte Verfahren für bestimmte Projekte schaffen zusätzliche Anreize, sich jetzt zu bewerben. Lassen Sie Ihr Projekt auf europäischer Ebene als strategisch anerkennen und leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Netto-Null-Ziele. Bewerben Sie sich auf dem EU-Bewerbungsportal.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!