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Verkehrsberatung & Prüfung

Zwei große Sattelzüge fahren bei Sonnenaufgang auf einer nassen Straße. Die tief stehende Sonne spiegelt sich in den Fahrzeugen und auf dem Asphalt. Im Hintergrund sind mehrere Hafenkräne zu sehen, die auf ein Hafengelände hindeuten.

Gut beraten unterwegs!

Auf einen Blick

Die Verkehrswirtschaft ist vielseitig und dynamisch und stellt hohe Anforderungen an Unternehmen und Fahrer. Ob Güterkraftverkehr, Taxi- und Mietwagenverkehr oder Omnibusverkehr – für alle Verkehrsarten gelten spezifische gesetzliche Rahmenbedingungen und Qualifikationsanforderungen.

Wir unterstützen mit praxisnahen Informationen, Beratungsangeboten und Prüfungen rund um den Markt- und Berufszugang in der Verkehrswirtschaft.

Güterkraftverkehr

Sicherheit, Zuverlässigkeit und Professionalität stehen im Mittelpunkt des Güterkraftverkehrsgesetzes. Wer gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren möchte, braucht dafür eine EU-Gemeinschaftslizenz . Eine zentrale Voraussetzung für diese Lizenz ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser Nachweis wird durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK erbracht und stellt sicher, dass Unternehmen und die verantwortlichen Personen über das notwendige Know-how im Transportwesen verfügen.

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Taxi- und Mietwagenverkehr

Sie möchten mit dem Taxi, Mietwagen oder im gebündelten Bedarfsverkehr Personen befördern? Dann brauchen Sie eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Je nach Verkehrsart gelten dabei unterschiedliche Anforderungen. Voraussetzung für die Genehmigungserteilung sind Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit, fachlichen Eignung und finanziellen Leistungsfähigkeit – denn nur so ist eine sichere und vertrauenswürdige Personenbeförderung möglich.

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Kraftomnibusverkehr

Laut Personenbeförderungsgesetz gelten Kraftomnibusse als Fahrzeuge, die für mehr als neun Personen inklusive Fahrerin oder Fahrer ausgelegt sind. Auch wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit dem Pkw anbieten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine Genehmigung für den Omnibusverkehr. Wer in diesem Bereich gewerblich unterwegs ist, muss die gesetzlichen Vorgaben genau kennen und einhalten.

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Sozialvorschriften

Lenk- und Ruhezeiten, Arbeitszeitregelungen und Pausen sind für Unternehmerinnen, Unternehmer und Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Verkehr gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützen nicht nur die Gesundheit der Fahrenden, sondern erhöhen auch die Sicherheit im Straßenverkehr und helfen, Verstöße zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird regelmäßig kontrolliert – und ist ein zentraler Baustein für einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Betrieb.

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Alles zum Thema Maut – auch in unserer Region

Für viele Fahrzeuge im gewerblichen Straßenverkehr fällt Maut an. Wir informieren Sie umfassend über Pflichten, Ausnahmen und aktuelle Regelungen.

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Berufskraftfahrerqualifikation

Wenn Sie gewerblich Personen oder Güter transportieren, benötigen Sie eine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation. Sie stellt sicher, dass Berufskraftfahrerinnen und -fahrer über das nötige Fachwissen und die praktischen Fähigkeiten verfügen, um sicher, effizient und verantwortungsvoll im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Die Qualifikation umfasst sowohl eine Grundausbildung als auch regelmäßige Weiterbildungen – ein wichtiger Beitrag zur Qualität und Sicherheit im Verkehrsgewerbe.

Gefahrgut

Der Transport gefährlicher Güter erfordert besondere Sorgfalt. Um die damit verbundenen Risiken zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber strenge Sicherheitsmaßnahmen vor. Diese betreffen nicht nur die Verpackung und Fahrzeuge, sondern auch die Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer sowie der beteiligten Unternehmen. Wer Gefahrgut befördert oder damit arbeitet, muss spezielle Schulungen absolvieren und Nachweise erbringen – etwa als Gefahrgutfahrer oder Gefahrgutbeauftragte.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne weiter.

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