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Gefahrgutbeauftragte – Schulung, Prüfung und Bescheinigung

Wenn Ihr Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen beteiligt ist – z. B. als Verlader, Beförderer oder Verpacker – sind Sie verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Im europäischen Recht wird dieser auch als „Sicherheitsbeauftragter“ bezeichnet.

Der Gefahrgutbeauftragte übernimmt eine zentrale Rolle: Er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit gefährlichen Gütern eingehalten und Risiken durch Unwissenheit oder Nachlässigkeit vermieden werden.

Voraussetzungen: Schulung & Prüfung

Um als Gefahrgutbeauftragte oder -beauftragter tätig zu werden, benötigen Sie eine spezielle Schulung und eine bestandene Prüfung. Beides muss verkehrsträgerbezogen erfolgen – also je nachdem, ob Sie gefährliche Güter auf der Straße, Schiene, per Luftfracht, Binnenschifffahrt oder Seefracht transportieren (oder beauftragen).

So funktioniert es:

  1. Schulung besuchen
    Die Schulung erfolgt bei einer von der IHK anerkannten Bildungsstätte und richtet sich nach den gewählten Verkehrsträgern.
  2. Prüfung ablegen
    Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie von uns Ihre GbV-Bescheinigung.

Gültigkeit und Verlängerung

Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Für eine rechtzeitige Verlängerung müssen Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen – bevor die Gültigkeit abläuft.

Prüfungsgebühren

Wir weisen darauf hin, dass sich die Prüfungsgebühren und Stornierungsbedingungen für diese Prüfung zum 1. Januar 2026 voraussichtlich ändern werden. Sie gilt für alle Prüfungstermine ab diesem Datum. Diese Gebührenanpassung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung und dient vorerst nur Ihrer Information. Die Prüfungsgebühr für die Grundprüfung beträgt voraussichtlich 156 Euro und für die Verlängerungs- oder Ergänzungsprüfung voraussichtlich je 146 Euro.

Bei Rücktritt und Nichtteilnahme werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 42 Euro, weniger als 4 Wochen 50 Euro, der Prüfungsgebühr erstattet.

Die Prüfungsgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2024 (gemäß Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein):

  • Grundprüfung: 154,00 €
  • Verlängerungs- oder Ergänzungsprüfung: 133,00 €

Bei einem Rücktritt von der Prüfung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 4 Wochen vorher: 39 Euro
  • Weniger als 4 Wochen vorher: 46 Euro

Prüfungstermine 2025 & 2026

Die nächsten Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte finden an folgenden Terminen statt:

  • 01. Dezember 2025
  • 02. März 2026
  • 03. Juni 2026
  • 13. August 2026
  • 13. November 2026

Individuelle Terminabsprachen sind in dringenden Fällen möglich – sprechen Sie uns gerne an.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt

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