Gefahrgutbeauftragte – Schulung, Prüfung und Bescheinigung
Wenn Ihr Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen beteiligt ist – z. B. als Verlader, Beförderer oder Verpacker – sind Sie verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Im europäischen Recht wird dieser auch als „Sicherheitsbeauftragter“ bezeichnet.
Der Gefahrgutbeauftragte übernimmt eine zentrale Rolle: Er sorgt dafür, dass die gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit gefährlichen Gütern eingehalten und Risiken durch Unwissenheit oder Nachlässigkeit vermieden werden.
Voraussetzungen: Schulung & Prüfung
Um als Gefahrgutbeauftragte oder -beauftragter tätig zu werden, benötigen Sie eine spezielle Schulung und eine bestandene Prüfung. Beides muss verkehrsträgerbezogen erfolgen – also je nachdem, ob Sie gefährliche Güter auf der Straße, Schiene, per Luftfracht, Binnenschifffahrt oder Seefracht transportieren (oder beauftragen).
So funktioniert es:
- Schulung besuchen
Die Schulung erfolgt bei einer von der IHK anerkannten Bildungsstätte und richtet sich nach den gewählten Verkehrsträgern. - Prüfung ablegen
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie von uns Ihre GbV-Bescheinigung.
Gültigkeit und Verlängerung
Die Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Für eine rechtzeitige Verlängerung müssen Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen – bevor die Gültigkeit abläuft.
Prüfungsgebühren
Wir weisen darauf hin, dass sich die Prüfungsgebühren und Stornierungsbedingungen für diese Prüfung zum 1. Januar 2026 voraussichtlich ändern werden. Sie gilt für alle Prüfungstermine ab diesem Datum. Diese Gebührenanpassung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung und dient vorerst nur Ihrer Information. Die Prüfungsgebühr für die Grundprüfung beträgt voraussichtlich 156 Euro und für die Verlängerungs- oder Ergänzungsprüfung voraussichtlich je 146 Euro.
Bei Rücktritt und Nichtteilnahme werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 42 Euro, weniger als 4 Wochen 50 Euro, der Prüfungsgebühr erstattet.
Die Prüfungsgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2024 (gemäß Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein):
- Grundprüfung: 154,00 €
- Verlängerungs- oder Ergänzungsprüfung: 133,00 €
Bei einem Rücktritt von der Prüfung fallen folgende Stornogebühren an:
- Bis 4 Wochen vorher: 39 Euro
- Weniger als 4 Wochen vorher: 46 Euro
Prüfungstermine 2025 & 2026
Die nächsten Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte finden an folgenden Terminen statt:
- 01. Dezember 2025
- 02. März 2026
- 03. Juni 2026
- 13. August 2026
- 13. November 2026
Individuelle Terminabsprachen sind in dringenden Fällen möglich – sprechen Sie uns gerne an.
Zum Download
- Merkblatt „Informationen zum Gefahrgutbeauftragten/Sicherheitsberater“ (PDF, 293 KB, nicht barrierefrei)
- Satzung betreffend Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte (PDF, 148 KB, nicht barrierefrei)
- Leitlinien Online-Schulungen Gefahrgutbeauftragte (PDF, 56 KB, nicht barrierefrei)
- Anmeldung zur Gefahrgutbeauftragtenprüfung (PDF, 53 KB, nicht barrierefrei)
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Tabea Pfeufer
Prüfungskoordinatorin
Webcode: P210