Die passende Finanzierung entscheidet oft über den Erfolg einer Gründung. Wir informieren Sie über mögliche Fördermittel, Zuschüsse und Kredite – von klassischen Finanzierungen bis zu speziellen Programmen für Gründerinnen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder nachhaltige Geschäftsmodelle. Gemeinsam finden wir Wege, Ihre Idee tragfähig zu finanzieren.
Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I (ALG I) und denken darüber nach, sich selbstständig zu machen? Dann kann der Gründungszuschuss eine wertvolle Starthilfe für Ihre Unternehmensgründung sein.
Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) – er soll Sie auf dem Weg in die hauptberufliche Selbstständigkeit begleiten und finanziell entlasten.
Wer kann den Gründungszuschuss beantragen?
Der Gründungszuschuss richtet sich ausschließlich an Empfängerinnen und Empfänger von ALG I. Wenn Sie ALG II (Bürgergeld) beziehen, können Sie ebenfalls aus der Arbeitslosigkeit gründen – allerdings gibt es dann andere Fördermöglichkeiten (z. B. das Einstiegsgeld). Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an Ihr zuständiges Jobcenter.
Für den Gründungszuschuss gelten folgende Voraussetzungen:
Sie haben mindestens einen Tag ALG I bezogen.
Zum Zeitpunkt des Antrags haben Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
Sie planen eine hauptberufliche Selbstständigkeit (kein Nebenerwerb).
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss – über die Bewilligung entscheidet Ihre Arbeitsagentur nach eigenem Ermessen.
Was ist der Arbeitsagentur wichtig?
Damit Ihr Antrag gute Chancen auf Erfolg hat, sollten Sie zwei Punkte besonders beachten:
1. Ein tragfähiges Geschäftskonzept Die Agentur prüft, ob Ihr Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig ist. Ihr Businessplan sollte klar zeigen:
wie Sie sich am Markt positionieren
welche Einnahmen Sie erwarten
wie Sie Ihre Ausgaben decken
ob Sie mittelfristig Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können
Wichtig: Lassen Sie sich Ihr Konzept von einer fachkundigen Stelle bestätigen – zum Beispiel von der IHK, der Handwerkskammer oder einem Steuerberater.
2. Ihre persönliche und fachliche Eignung Die Arbeitsagentur möchte sicherstellen, dass Sie den Schritt in die Selbstständigkeit gut vorbereitet gehen. Dazu zählen:
fachliche Qualifikationen (z. B. Berufserfahrung, Schulungen)
persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Eigeninitiative, Organisationstalent und Durchhaltevermögen
Auch Weiterbildungen wie Gründungsseminare oder Buchführungskurse können Ihre Eignung stärken.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss – und wie lange wird er gezahlt?
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen:
Phase 1: Einstieg in die Selbstständigkeit (6 Monate) Sie erhalten:
Ihr bisheriges ALG I (weitergezahlt)
zusätzlich 300 Euro monatlich zur Absicherung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge
Phase 2: Aufbau und Festigung (weitere 9 Monate) Wenn Ihr Unternehmen in der Anfangsphase gute Fortschritte gemacht hat, können Sie für weitere neun Monate monatlich 300 Euro erhalten – als Unterstützung für die soziale Absicherung.
Wichtig: Die Agentur prüft, ob Sie Ihren Lebensunterhalt zunehmend selbst bestreiten können.
Hinweis: Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr wird der Gründungszuschuss nicht mehr gewährt – auch wenn Sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen.
Wann und wofür wird der Gründungszuschuss gezahlt?
Sie können den Zuschuss nur auf Antrag erhalten – und nur, wenn Ihr Arbeitsvermittler zustimmt. Förderfähig sind grundsätzlich alle hauptberuflichen, selbstständigen Tätigkeiten, wenn:
Sie die Tätigkeit eigenverantwortlich und im Hauptberuf ausüben
Ihr Konzept wirtschaftlich tragfähig ist
Sie die nötige Fachkompetenz mitbringen
Sie die persönliche Eignung zur Selbstständigkeit zeigen
Tipp: Wenn Sie gemeinsam mit anderen gründen (z. B. als GbR oder GmbH), sollten Sie mit mindestens 50 % beteiligt sein und geschäftsführungsbefugt – oder Sie verfügen über eine vertraglich geregelte Sperrminorität.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den Antrag auf Gründungszuschuss benötigen Sie:
Den offiziellen Antrag der Arbeitsagentur (ausgefüllt und unterschrieben)
Einen vollständigen Businessplan, inkl.: ► Finanzierungs- und Kapitalbedarfsplan ► Umsatz- und Rentabilitätsvorschau ► Liquiditätsplanung
Die Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
Ihren Lebenslauf mit Nachweisen über Qualifikationen und Berufserfahrung
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) übernimmt einen Teil der Kosten, wenn Sie eine professionelle Gründungsberatung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, Sie optimal auf Ihre Selbstständigkeit vorzubereiten – sei es bei der Neugründung, einer Unternehmensbeteiligung oder der Übernahme eines bestehenden Betriebs.
Gefördert wird die Entwicklung, Prüfung und Umsetzung Ihres Gründungskonzepts – noch vor der eigentlichen Umsetzung.
Ein Beratungstag umfasst acht Stunden. Es können auch halbe Tage abgerechnet werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
50 % der Beratungskosten, maximal 510 Euro pro Tagwerk
Für Gründungsinteressierte, die Bürgergeld beziehen: 80 % Zuschuss, maximal 816 Euro pro Tagwerk
Je nach Gründungsvorhaben sind unterschiedliche Förderumfänge möglich:
Gründungsvorhaben
Max. förderfähige Beratungstagewerke
Neugründung oder Beteiligung
6 Tagewerke
Betriebsübernahme
8 Tagewerke
Übergang vom Nebenerwerb in den Haupterwerb
4 Tagewerke
Wobei hilft Ihnen die Beratung konkret?
Unterstützt von erfahrenen Gründungsberaterinnen und -beratern entwickeln und schärfen Sie Ihr Geschäftskonzept. Die Inhalte der Beratung können z. B. sein:
Ausarbeitung und Konkretisierung Ihrer Geschäftsidee – passend zu Ihrer Persönlichkeit und dem Markt
Bewertung Ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen
Analyse von Markt, Wettbewerb und Chancen
Unterstützung bei Fragen zur sozialen Absicherung
Erstellung eines überzeugenden Geschäftsplans
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und Einschätzung von Risiken
Wichtige Hinweise zur Antragstellung
Die Förderung kann nur einmal innerhalb von fünf Jahren genutzt werden.
Der Antrag muss vor Beginn der Beratung und vor Vertragsunterzeichnung mit dem Berater eingereicht werden.
Ihre Anlaufstelle ist die IHK Mittlerer Niederrhein – wir unterstützen Sie gerne beim Antrag und bei der Auswahl geeigneter Beraterinnen und Berater.
Mit dem Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ unterstützt der Staat gezielt Beratungen, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken, Ihre wirtschaftliche Situation verbessern oder Ihre unternehmerischen Kompetenzen weiterentwickeln. Auch wenn Ihr Unternehmen sich aktuell in einer schwierigen Lage befindet, können Sie von einer solchen Beratung profitieren.
Welche Themen werden gefördert?
Gefördert werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Beratungen – z. B. zu den Themen:
Fachkräfte finden und binden
Kosten senken und Effizienz steigern
Geschäftsmodell anpassen
Unternehmensorganisation optimieren
Dabei spielen auch wichtige Grundsätze wie Gleichstellung, Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und ökologische Nachhaltigkeit eine Rolle.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt 3.500 Euro.
Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % der Beratungskosten.
Das heißt: Maximal 1.750 Euro werden übernommen.
Sie sind noch ganz am Anfang?
Wenn Sie sich im ersten Jahr nach Ihrer Gründung befinden, ist ein kostenloses Informationsgespräch verpflichtend. Wir stehen Ihnen dafür gerne als regionaler Ansprechpartner zur Verfügung. Gemeinsam prüfen wir, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wie Sie das Beste aus der Förderung herausholen.
Besonders als Gründerin oder Gründer mit einem niedrigen Kapitalbedarf haben Sie oft Schwierigkeiten, eine Finanzierung über Ihre Hausbank zu erhalten. Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, bietet die NRW.BANK in Kooperation mit den STARTERCENTERN NRW das sogenannte NRW.Mikrodarlehen an.
Was ist das NRW.Mikrodarlehen?
Das NRW.Mikrodarlehen unterstützt Sie mit einer zinsgünstigen Finanzierung von bis zu 50.000 Euro – und das ohne die Stellung von Sicherheiten. Voraussetzung: Ihre Geschäftstätigkeit hat vor maximal fünf Jahren begonnen.
Wer kann das Darlehen beantragen?
Antragsberechtigt sind:
Natürliche Personen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt)
Voraussetzung ist, dass Sie:
ein gewerbliches Unternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit gründen oder
innerhalb der letzten fünf Jahre bereits ein solches Unternehmen gestartet haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
Existenzgründungen, wenn Ihr Vorhaben auf nachhaltigen Erfolg ausgelegt ist
Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung
Finanziert werden alle Ausgaben, die unmittelbar mit Ihrem Gründungs- oder Wachstumsvorhaben zusammenhängen.
Gut zu wissen: Das Mikrodarlehen kann zweimal beantragt werden – beim zweiten Mal ausschließlich für Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Damit Sie das NRW.Mikrodarlehen erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Sie bringen die fachliche und kaufmännische Eignung für Ihr Vorhaben mit.
Ihr Unternehmen hat den Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Ihr Konzept verspricht nachhaltigen Erfolg.
Bei einer Gründung im Nebenerwerb: Sie streben innerhalb von drei Jahren den Wechsel in den Vollerwerb an.
Vor der Antragstellung nehmen Sie eine Beratung in einem STARTERCENTER NRW in Anspruch und erhalten ein positives Votum.
Bei Gründungsvorhaben ist eine Begleitberatung über zwei Jahre verpflichtend (z. B. durch einen Senior Coach oder eine freiberufliche Beratung).
Bei Erweiterungsvorhaben kann die NRW.BANK ebenfalls eine Begleitberatung verlangen.
Konditionen auf einen Blick
Darlehensform: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
Maximalbetrag: 50.000 €
Laufzeit: bis zu 10 Jahre, davon 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: Fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: ► Nach der tilgungsfreien Zeit monatlich ► 56 Monate: 0,75 % pro Monat ► Anschließend 58 Monate: 1 % pro Monat ► Sondertilgungen jederzeit kostenfrei möglich
Sie haben eine vielversprechende Geschäftsidee und stehen kurz vor der Gründung? Dann ist das Gründungsstipendium NRW genau das Richtige für Sie!
Mit dem Stipendium unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen engagierte Gründerinnen und Gründer auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit – mit 1.200 Euro monatlich für bis zu 12 Monate.
So gewinnen Sie Zeit und finanzielle Freiheit, um Ihre Idee weiterzuentwickeln, den Businessplan zu verfeinern und den Markteintritt vorzubereiten. Zusätzlich profitieren Sie von individuellem Coaching und dem Zugang zu einem starken Gründungsnetzwerk.
Voraussetzungen für die Förderung
Sie stehen vor der Gründung oder haben Ihr Unternehmen vor weniger als einem Jahr gegründet.
Es können Einzelpersonen oder Teams bis zu drei Personen gefördert werden.
Grundlage der Bewerbung ist ein aussagekräftiges Ideenpapier.
Neue Bewertungskriterien: Zukünftig ist es nicht mehr ausreichend, einen Punkt im Bereich „Innovation“ zu erhalten; stattdessen müssen mindestens 2 Punkte erreicht werden. Dies bedeutet, dass ein Alleinstellungsmerkmal unbedingt erforderlich ist, während lediglich inkrementelle Verbesserungen bestehender Lösungen nicht mehr genügen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen insgesamt 12 Punkte von maximal 15 möglichen Punkten erreichen (früher 11).
Neuer Zusatzbaustein: Diversität+
Mehr Vielfalt, mehr Unterstützung! Mit dem neuen Programmbaustein Gründungsstipendium NRW Diversität+ können geschlechterdiverse Gründungsteams zusätzlich profitieren. Sie erhalten 1.500 Euro monatlich (statt 1.200 Euro) – ausgezahlt als einmaliger Zuschuss von bis zu 3.600 Euro pro Person.
Nächste Jury-Sitzungen
Nutzen Sie die Chance und stellen Sie Ihre Idee der Jury vor. Die nächsten Termine:
Freitag, 5. September
Freitag, 10. Oktober
Freitag, 14. November
Freitag, 12. Dezember
Ideenpapier – Jetzt bewerben
Schicken Sie Ihr Ideenpapier an unsere Beraterin Existenzgründung und Unternehmensförderung Lea Kriscio (lea.kriscio(at)mittlerer-niederrhein.de). Sie beantwortet auch Ihre Fragen rund um das Gründungsstipendium und den Bewerbungsprozess.
Förderbanken wie die Bürgschaftsbank NRW, die KfW und die NRW.BANK unterstützen Sie mit passgenauen Angeboten – damit Ihre Idee Wirklichkeit werden kann, auch wenn es an Sicherheiten oder Kapital mangelt.
Bürgschaftsbank NRW – Ihre Sicherheit für den Bankkredit
Die Bürgschaftsbank NRW begleitet Gründerinnen, Gründer und kleine Unternehmen in Nordrhein-Westfalen – besonders dann, wenn es bei der Finanzierung hakt, weil Sicherheiten fehlen.
Was macht die Bürgschaftsbank? Sie springt ein, wenn Ihre Hausbank zögert: Mit einer Ausfallbürgschaft übernimmt sie einen großen Teil des Kreditrisikos – und erleichtert so den Zugang zu Finanzierungen, zum Beispiel für:
Gründung oder Nachfolge
Investitionen und Betriebsmittel
Unternehmenswachstum
Für wen ist das interessant? Für alle, die eine gute Idee haben, aber (noch) nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen.
Ihr Vorteil: Mehr Chancen auf einen Bankkredit – mit einem starken Partner an Ihrer Seite.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist eine der wichtigsten Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer in Deutschland. Sie bietet zinsgünstige Kredite, die über Ihre Hausbank beantragt werden – eingebettet in die persönliche Beratung vor Ort.
Typische Förderangebote der KfW:
Startgeld & Gründungsfinanzierung Für Investitionen, Betriebsmittel oder Nachfolgelösungen
Kredite für Wachstum & Innovation Für neue Produkte, Geschäftsmodelle, Digitalisierung oder Markterschließung
Förderung für Nachhaltigkeit & Energieeffizienz Für eine zukunftsfähige und umweltfreundliche Unternehmensführung
Was Sie wissen sollten: Die KfW vergibt keine Kredite direkt, sondern arbeitet mit Finanzierungspartnern wie Ihrer Hausbank zusammen.
Ihr Vorteil: Besonders günstige Konditionen, lange Laufzeiten und oft tilgungsfreie Anlaufjahre.
Mehr zur KfW und ihren Programmen: www.kfw.de
NRW.BANK – Förderung vom Land NRW
Die NRW.BANK ist die Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt Gründerinnen, Gründer und junge Unternehmen auf dem Weg in die Selbstständigkeit – mit gezielten Programmen und flexiblen Finanzierungswegen.
Ein besonderes Angebot für Gründerinnen und Gründer: Das NRW.Mikrodarlehen – ein Kredit bis 25.000 Euro, direkt bei der NRW.BANK beantragbar. Ideal, wenn Sie (noch) keine Hausbank haben.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Kredite für Gründung, Wachstum oder Digitalisierung
Programme für nachhaltige Investitionen
Unterstützung bei Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung
Was die NRW.BANK besonders macht: Ein Mix aus direkter Kreditvergabe und Zusammenarbeit mit Hausbanken – je nach Programm und Bedarf.
KOMPASS steht für „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige“ und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördert. Das Programm bietet Ihnen unkompliziert und bundesweit Zugang zu finanzieller Unterstützung für berufliche Weiterbildung – ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden beruflich relevante Weiterbildungen – ob fachlich oder persönlich. Dazu zählen z. B.:
berufsspezifische oder übergreifende Fachkenntnisse (Hard Skills)
persönliche Kompetenzen wie Kommunikation, Selbstorganisation oder Resilienz (Soft Skills)
Wichtig ist, dass die Qualifizierung:
zu Ihrer beruflichen Tätigkeit passt,
mindestens 20 Zeitstunden umfasst und
dazu beiträgt, Ihre Selbstständigkeit zu sichern oder weiterzuentwickeln.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten bis zu 4.500 Euro Zuschuss – das sind 90 % der reinen Weiterbildungskosten (ohne Mehrwertsteuer), bei Gesamtkosten von maximal 5.000 Euro.
Wer kann KOMPASS nutzen?
Das Programm richtet sich an Solo-Selbstständige, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
Sie arbeiten im Haupterwerb
Sie beschäftigen keine oder maximal eine Vollzeitkraft
Ihre Selbstständigkeit besteht seit mindestens zwei Jahren
Sie haben innerhalb der letzten 12 Monate keinen KOMPASS-Zuschuss erhalten
Sie haben die De-minimis-Obergrenze (max. 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren) nicht überschritten
Gut zu wissen: Es gibt keine Altersgrenze. Mitarbeitende sind allerdings nicht förderfähig.
So funktioniert’s – Schritt für Schritt zur Förderung
Kostenloses Erstgespräch: Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch bei einer der bundesweiten Anlaufstellen. Dort klären Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und welche Weiterbildung für Sie passt.
Antrag stellen: Gemeinsam mit der Anlaufstelle legen Sie ein Nutzerkonto im Förderportal Z-EU-S an und stellen dort den Antrag.
In der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Nutzen Sie die Suchfunktion und durchforsten Sie das aktuelle Förderangebot – passgenau für Ihr Vorhaben.
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Bert Mangels
Referent Existenzgründung und Unternehmensförderung