In NRW gibt es vier Planungsebenen – sie unterscheiden sich vor allem im Detailgrad und wirken sich unterschiedlich auf Unternehmen aus. Besonders relevant sind die Flächennutzungspläne und Bebauungspläne: Sie legen fest, wie Flächen künftig genutzt werden dürfen – zum Beispiel, ob gewerbliche oder industrielle Nutzung möglich ist, wo gebaut werden darf und welche Bauformen zulässig sind.
Der Bebauungsplan bestimmt verbindlich, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – und ist damit für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Ob Neubau, Erweiterung oder Nutzungsänderung: Die Einhaltung der Festsetzungen ist Pflicht. Lesen Sie, warum Sie geplante Änderungen frühzeitig im Blick haben sollten und welche Einflussmöglichkeiten Sie als Unternehmen im Verfahren haben.
Der Flächennutzungsplan legt den Grundstein für die städtebauliche Entwicklung – und damit auch für die Perspektiven Ihres Unternehmensstandorts. Er zeigt, ob und wie Flächen künftig baulich genutzt werden dürfen. Erfahren Sie, warum die Darstellung Ihrer Fläche im Plan entscheidend ist, welche Bedeutung angrenzende Nutzungen haben können und wie Sie als Unternehmen im Verfahren mitwirken können.
Der Regionalplan legt die langfristigen Entwicklungsziele für ganze Regionen fest – über Gemeindegrenzen hinweg. Auch wenn er zunächst keine direkte Wirkung auf Unternehmen hat, beeinflusst er maßgeblich, wo künftig gebaut, gewirtschaftet oder Rohstoffe abgebaut werden dürfen. Erfahren Sie, warum Sie geplante Änderungen frühzeitig im Blick haben sollten und wie Sie im Verfahren aktiv Einfluss nehmen können.
Der Landesentwicklungsplan gibt die langfristige räumliche Entwicklungsrichtung für das gesamte Bundesland vor – und wirkt sich damit auch auf künftige Standortentscheidungen aus. Er legt fest, wo Siedlungen, Gewerbe, Infrastruktur oder Freiräume entstehen sollen. Erfahren Sie, wie Ihre unternehmerischen Interessen durch die Landesplanung betroffen sein können und wie Sie sich im Beteiligungsverfahren einbringen können.
Planungen können Ihren Standort beeinflussen – oder neue Nutzungen in der Nachbarschaft vorsehen, die Konflikte mit Ihrem Betrieb auslösen könnten. Deshalb ist es wichtig, die Pläne frühzeitig zu kennen.
Wir bringen uns aktiv in Planungsverfahren ein – mit Stellungnahmen gegenüber Städten und Gemeinden. Dabei vertreten wir das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft und berücksichtigen auch individuelle Anliegen von Unternehmen, sofern sie damit in Einklang stehen.
Aktuelle Planungen im IHK-Bezirk
Service
Wir informieren Unternehmen in unserem IHK-Bezirk über aktuellen Planungsverfahren, soweit sie uns bekannt sind. Als IHK-Mitgliedsunternehmen haben Sie zudem die Möglichkeit, uns per E-Mail an bauleitplanung(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de Ihre Anregungen oder Bedenken zu einzelnen Planungsverfahren mitzuteilen.
Für die Sicherung und Entwicklung Ihres Unternehmensstandortes sind verschiedene Rechtsvorschriften und Verfahren von Bedeutung. Wir haben wesentliche Hilfestellungen in Leitfäden für Unternehmen aufbereitet.