Mitgliedschaft & Beitrag
Die Gewerbetreibenden eines Bezirks – mit Ausnahme der Handwerksbetriebe – sind Mitglied der IHK. Die Mitgliedschaft besteht kraft Gesetz. Rechtliche Grundlage hierfür ist das IHK-Gesetz.
Die IHK-Tätigkeit besteht hauptsächlich in der Vertretung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses und in der Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, die nicht konkret einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden können. Die Kosten hierfür müssen von allen IHK-Zugehörigen durch Beiträge getragen werden.
Wenn Sie Fragen zur Ihrer Mitgliedschaft oder zum IHK-Beitrag haben, finden Sie hier die Antworten.
FAQ
            
    Zum Thema
    
    
    
        
        
        Weitere Infos & Unterlagen
- SEPA-Formular zur Erteilung einer Lastschrift (PDF, 791 KB, nicht barrierefrei)
 - Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) (PDF, 108 KB, nicht barrierefrei)
 - Beitragsordnung (PDF, 36 KB, nicht barrierefrei)
 - Beitragsrechner 2025 (XLSX, 48 KB, nicht barrierefrei)
 - Wirtschaftssatzung 2025 (PDF, 312 KB, nicht barrierefrei)
 - Wirtschaftssatzung 2024 (PDF, 63 KB, nicht barrierefrei)
 - Wirtschaftssatzung 2023 (PDF, 312 KB, nicht barrierefrei)
 - Wirtschaftssatzung 2022 (PDF, 76 KB, nicht barrierefrei)
 - Wirtschaftssatzung 2021 (PDF, 124 KB, nicht barrierefrei)
 
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Kontakt- 
        
                                Andrea Eicker
Finanzwesen und Beitragsservice
 
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