So wird gewählt
Ein Unternehmen – eine Stimme
Jedes Unternehmen, auch jedes Tochterunternehmen, hat eine Stimme – unabhängig von Rechtsform, Größe oder Umsatz. Das Wahlrecht wird durch eine gesetzliche Vertreterin beziehungsweise einen gesetzlichen Vertreter des jeweiligen Unternehmens ausgeübt. Die Vollversammlungswahl ist eine Hybrid-Wahl, bei der die Wähler entweder per Brief oder online abstimmen können. Die Wahlunterlagen werden allen Unternehmen und Gewerbetreibenden Anfang September zugesandt.
Inhaltsverzeichnis
Wahleinteilung
Um sicherzustellen, dass alle Wirtschaftszweige entsprechend ihrer Bedeutung in der Vollversammlung repräsentiert sind, werden Wahlgruppen gebildet und die Zahl der jeweiligen Vertreter auf der Grundlage der in der Wahlordnung festgelegten Parameter errechnet.
Die Wahlgruppen gliedern sich in:
- Stahl-, Metall- und Elektroindustrie
- Chemie- und Kunststoffverarbeitungsindustrie, Energie und Bergbau
- Bauindustrie
- Industrie, soweit anderweitig nicht genannt, einschließlich Textil- und Bekleidungsindustrie
- Groß- und Außenhandel – inklusive Handelsvermittler
- Einzelhandel und Kfz-Gewerbe
- Verkehrsgewerbe
- Immobilienwirtschaft sowie Finanz- und Versicherungsvermittlung
- Banken und Versicherungen
- Hotel- und Gaststättengewerbe
- Informations- und Beratungsdienstleistungen
- Dienstleistungen, soweit anderweitig nicht genannt
Hybride Wahl: Es kann per Brief oder elektronisch gewählt werden
Die Wahlberechtigten können per Brief oder digital wählen. Der Stimmzettel nennt für jede Wahlgruppe die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge und gibt einen Hinweis auf die Anzahl der in der jeweiligen Wahlgruppe zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten.
Das Briefwahlverfahren
Die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag und Rücksendeumschlag) werden dem/der Wahlberechtigten von der IHK zugesandt.
Die einzelnen Schritte im Überblick:
- Kreuzen Sie auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten/Kandidatinnen an. Es dürfen höchstens so viele Kandidaten/Kandidatinnen angekreuzt werden, wie der Wahlgruppe Sitze in der Vollversammlung zustehen.
- Legen Sie den Stimmzettel – und nur den Stimmzettel – in den Stimmzettelumschlag.
- Unterschreiben Sie den Wahlschein gut leserlich.
- Legen Sie den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag zusammen in den Rücksendeumschlag.
- Der Rücksendeumschlag muss bis zum 15. Oktober 2026 bei der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein eingegangen sein. Das Porto bezahlt die IHK.
Nach Feststellung des fristgerechten Eingangs und positiver Überprüfung der Wahlberechtigung werden die Stimmzettelumschläge mit den Stimmzetteln unverzüglich und ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.
Die elektronische Wahl
Zusammen mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten Zugangsdaten zum elektronischen Wahlportal. Diese bestehen aus der URL (Adresse der Internetseite), der persönlichen Wählernummer und der persönlichen PIN (Kennwort).
Nach erfolgreichem Login haben die Wahlberechtigten Zugriff auf den elektronischen Stimmzettel ihrer Wahlgruppe. Die gewünschten Kandidatinnen/Kandidaten können zur Wahl einfach digital angekreuzt werden. Nach dem Speichern der Eingaben werden die gewählten Kandidatinnen/Kandidaten nochmals zur Bestätigung angezeigt. Nun haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen oder die Wahl final zu speichern.
Den Wahlunterlagen liegt eine ausführliche Anleitung bei – so ist die elektronische Wahl für jeden Wähler einfach und sicher bedienbar.
Das Wahlergebnis
Unverzüglich nach Abschluss der Wahl stellt der Wahlausschuss am 16. Oktober das Wahlergebnis fest. Die Namen der Gewählten werden dann auf dem Wahlportal, der IHK-Website und im IHK-Magazin veröffentlicht.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kontakt-
Bianca Kasprowicz
Persönliche Referentin des Hauptgeschäftsführers
-
Nicola Schröder
Justiziarin
Webcode: P893