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Digitaler Produktpass (DPP) für Unternehmen

Eine Person hält ein nachhaltiges Bekleidungsetikett aus recyceltem Karton, das an einem beigen Kleidungsstück befestigt ist. Das Etikett enthält eine grüne QR-Code-Grafik und den Text "SAVE OUR PLANET" sowie Hinweise zur nachhaltigen Produktion. Die andere Hand hält ein Smartphone, das den QR-Code scannt. Die Szene ist in warmem Licht gehalten, was eine natürliche und umweltfreundliche Atmosphäre vermittelt.

Was ist der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass (Digital Product Passport – DPP) ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union zur Umsetzung der Ökodesignverordnung (ESPR) und der europäischen Kreislaufwirtschaftsstrategie. Er ermöglicht es, produktbezogene Informationen digital, standardisiert und über den gesamten Lebenszyklus hinweg bereitzustellen.

Ziel des Digitalen Produktpasses ist es, relevante Informationen für unterschiedliche Akteure – etwa Unternehmen, Reparaturbetriebe, Marktüberwachungsbehörden oder Recyclingunternehmen – einfach zugänglich und vergleichbar zu machen. Dadurch sollen nachhaltige Produktgestaltung, Ressourcenschonung und Transparenz im Markt gefördert werden.

Ökodesignverordnung (ESPR) – rechtlicher Rahmen

Der Digitale Produktpass ist ein zentrales Instrument der europäischen Ökodesignverordnung (Ecodesign for Sustainable Products Regulation – ESPR). Die Verordnung legt den rechtlichen Rahmen für nachhaltige Produktanforderungen fest und bestimmt, für welche Produktgruppen und in welchem Umfang der Digitale Produktpass verpflichtend eingeführt wird.

Weitere Informationen zu Zielen, Anwendungsbereich und Auswirkungen der Ökodesignverordnung finden Sie auf unserer Themenseite zur Ökodesignverordnung (ESPR).

Welche Ziele verfolgt der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass dient nicht der Verbraucherinformation allein, sondern verfolgt mehrere übergeordnete Ziele. Er soll die Nachhaltigkeit von Produkten messbarer und überprüfbarer machen und gleichzeitig Unternehmen dabei unterstützen, regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen.

Konkret soll der DPP dazu beitragen:

  • die Lebensdauer von Produkten zu verlängern
  • Reparatur, Wiederverwendung und Recycling zu erleichtern
  • den Einsatz von Ressourcen transparenter zu machen

Welche Informationen enthält ein Digitaler Produktpass?

Welche Inhalte ein Digitaler Produktpass konkret umfasst, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den dazugehörigen delegierten Rechtsakten ab. Grundsätzlich können im DPP unter anderem folgende Informationen enthalten sein:

  • grundlegende Produkt- und Herstellerinformationen
  • Angaben zu Materialien und eingesetzten Stoffen
  • Informationen zur Reparierbarkeit und Wartung
  • Hinweise zur fachgerechten Nutzung und Entsorgung
  • relevante Nachhaltigkeits- und Konformitätsdaten

Der Digitale Produktpass ersetzt dabei keine bestehenden gesetzlichen Kennzeichnungen, sondern ergänzt diese in digitaler Form.

Für welche Produkte wird der Digitale Produktpass eingeführt?

Der Digitale Produktpass wird nicht für alle Produkte gleichzeitig eingeführt. Die Europäische Kommission legt schrittweise fest, für welche Produktgruppen er verpflichtend wird. Vorrangig betroffen sind Produktgruppen mit hoher Umweltrelevanz oder großem Einsparpotenzial.

Dazu zählen nach aktuellem Planungsstand unter anderem:

  • Batterien
  • Textilien
  • Elektrische und elektronische Geräte
  • Bauprodukte
  • Möbel und Matratzen

Entscheidend ist: Eine Verpflichtung entsteht erst, wenn für eine Produktgruppe ein entsprechender Rechtsakt verabschiedet wurde.

Wen betrifft der Digitale Produktpass?

Der Digitale Produktpass richtet sich an alle Unternehmen, die Produkte in der EU in Verkehr bringen oder bereitstellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Hersteller
  • Importeure
  • Händler

Auch kleine und mittlere Unternehmen können betroffen sein, wenn sie entsprechende Produkte herstellen, importieren oder vertreiben. Die Verpflichtungen unterscheiden sich je nach Rolle in der Wertschöpfungskette.

Wie funktioniert der Digitale Produktpass technisch?

Der Digitale Produktpass basiert auf einer digitalen Datenstruktur, die über einen eindeutigen Produktidentifikator zugänglich ist, beispielsweise über einen QR-Code oder eine vergleichbare Kennzeichnung am Produkt.

Die Informationen selbst werden nicht zentral in einer EU-Datenbank gespeichert, sondern verbleiben in der Verantwortung der Unternehmen oder angebundener Systeme. Entscheidend ist, dass die Daten:

  • maschinenlesbar sind
  • standardisierten Formaten folgen
  • für berechtigte Akteure zugänglich gemacht werden können

Die genauen technischen Standards werden auf EU-Ebene festgelegt und laufend weiterentwickelt.

Wann wird der Digitale Produktpass relevant?

Hinweis

Zeitliche Angaben beruhen auf aktuellen EU-Planungen und können sich ändern.

Der Digitale Produktpass wird schrittweise eingeführt. Erste Anwendungen sind bereits im Bereich Batterien vorgesehen. Weitere Produktgruppen folgen in den kommenden Jahren.

Unternehmen sollten davon ausgehen, dass der DPP mittelfristig für einen Großteil industrieller Produkte relevant wird. Eine frühzeitige Beschäftigung mit Datenstrukturen und Produktinformationen ist daher sinnvoll, auch wenn aktuell noch keine Verpflichtung besteht.

Kurz-Checkliste: Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch ohne konkrete Verpflichtung können Unternehmen bereits heute wichtige Vorbereitungen treffen:

  • Überblick über eigene Produkte und Produktgruppen gewinnen
  • Verfügbarkeit von produktbezogenen Daten prüfen
  • Schnittstellen zu Lieferanten und Dienstleistern betrachten
  • Zuständigkeiten im Unternehmen klären
  • Regulatorische Entwicklungen beobachten

Diese Schritte erleichtern eine spätere Umsetzung erheblich.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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