Handelsregister & Firmenauskünfte

Das Handelsregister ist eine wichtige Informationsquelle für und über Unternehmen. Doch nicht jedes Unternehmen muss im Handelsregister eingetragen sein. Wir beraten Sie, ob Sie sich mit Ihrem Unternehmen eintragen lassen müssen und was Sie dabei beachten müssen. Außerdem können Sie sich bei uns informieren, in welcher Rechtsform bestimmte andere im IHK-Bezirk ansässige Unternehmen tätig sind und wer diese rechtlich vertreten kann.
Inhaltsverzeichnis
IHK-Mitgliedsbescheinigung
Sie sind Mitglied der IHK Mittlerer Niederrhein und benötigen eine IHK-Mitgliedsbescheinigung zur Vorlage bei anderen Unternehmen oder Behörden? Sie wird beispielsweise bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen oder auch bei internationalen Geschäften häufig gefordert.
Mit unserem Online-Service bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten, wie Sie bequem und schnell die IHK-Mitgliedsbescheinigung erhalten können:
- Eine digitale Version steht Ihnen direkt zum Download zur Verfügung. Sie können diese selbst ausdrucken oder in digitaler Form weiterleiten.
- Eine Bescheinigung in Papierform können Sie online anfordern. Wir senden Ihnen die Bescheinigung umgehend per Post zu.
Link
Ihre IHK-Mitgliedsbescheinigung können Sie hier kostenlos anfordern:
Noch Fragen?
Ansprechpartnerinnen zum Thema sind Heike Caris und Yeliz Odabas.
Firmenauskünfte
Sie sind auf der Suche nach einem bestimmten Unternehmen? Sie möchten wissen, wer das Unternehmen rechtlich vertreten darf?
Wir geben zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken Auskunft über IHK-zugehörige Unternehmen. Sie erhalten dabei Informationen zum Namen des Gewerbetreibenden oder der Firma, zur Anschrift und zum Wirtschaftszweig. Informationen zum Zahlungsverhalten und zur Bonität der Unternehmen liegen uns nicht vor.
Noch Fragen?
Ansprechpartnerinnen zum Thema Firmenauskünfte sind Heike Caris und Yeliz Odabas..
Firmenanschriften – Adresslisten für Ihr Unternehmen
Wir erstellen für Sie kostenlose Firmenlisten unserer Mitgliedsunternehmen. Unsere Datenbank enthält
- im Handelsregister eingetragene Unternehmen (Hauptsitz = HR, selbstständige Zweigniederlassungen = ZN und Betriebsstätten = BST)
- Kleingewerbetreibende (KGT)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechtes (GBR).
Die Unternehmer haben der Weitergabe ihrer Daten an Dritte nicht widersprochen. Unser IHK-Bezirk umfasst die Städte Krefeld und Mönchengladbach sowie den Kreis Viersen und den Rhein-Kreis Neuss.
Noch Fragen?
Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Firmenanschriften haben, beraten wir Sie gerne auch persönlich. Ansprechpartnerin ist Bianca von Holtum.
Wer sich in einem anderen EU-Land selbstständig machen oder eine Dienstleistung erbringen möchte, braucht unter Umständen eine EU-Bescheinigung. Wir stellen Sie aus.

Handelsregistereintragung
Sie fragen sich, ob und wie Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen wird? Entscheidend ist zunächst, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen wählen.
Dies hängt von vielen Faktoren ab:
- Werden Sie alleine oder mit mehreren tätig?
- Welche Größe wird Ihr Unternehmen haben?
- Bestehen Risiken, sodass Sie sich vor einer privaten Haftung schützen wollen?
- Welche steuerlichen Folgen hat die Rechtsformwahl?
Gerne beraten wir Sie hierzu in einem individuellen Gespräch. Ansprechpartner ist Sebastian Greif (sebastian.greif(at)mittlerer-niederrhein.ihk.de; Tel. 02151 635-410)
Eine wichtige Entscheidung bei der Eintragung im Handelsregister ist die Firma, also der Name des im Handelsregister eingetragenen Unternehmens. Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen im Geschäftsverkehr immer ihren Vor- und Zunamen angeben, dürfen zusätzlich aber eine Geschäftsbezeichnung führen.
Möchten Sie eine Firma in das Handelsregister eintragen lassen oder eine bereits eingetragene Firma ändern?
Die im Handelsregister eingetragene Firma muss Kennzeichnungskraft besitzen, darf keine irreführenden Angaben haben und muss sich von am Ort bereits eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden.
Da sich unser Prüfungsumfang nicht auf marken-, namens- oder wettbewerbsrechtliche Einwendungen gegen eine Firmierung erstreckt, empfehlen wir Ihnen, auch selbst nach dem Wunschfirmennamen zu recherchieren und nach gleich oder ähnlich klingenden Bezeichnungen zu suchen. Schauen Sie insbesondere ins Handelsregister und Markenregister.
Um eine rasche Eintragung im Handelsregister zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, die Bestätigung der IHK beim zuständigen Registergericht mit einzureichen.
Welche IHK ist zuständig?
Im Kammerfinder können Sie den Sitz der Firma eingeben und finden die für Sie zuständige IHK.
Noch Fragen?
Ansprechpartnerinnen zum Thema Handelsregistereintragung sind Lena Roloff und Dorothee Wolters.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kontakt-
Heike Caris
Sachbearbeiterin
-
Yeliz Odabas
Sachbearbeiterin
-
Lena Roloff
Sachbearbeiterin
-
Bianca von Holtum
Sachbearbeiterin
-
Dorothee Wolters
Sachbearbeiterin
Webcode: P282