Gewässerschutz & Hochwasservorsorge
Ob beim Einsatz wassergefährdender Stoffe, bei der Nutzung von Wasser oder bei der Abwasserentsorgung – als Unternehmen tragen Sie Verantwortung für den Schutz unserer Gewässer. Auch der betriebliche Hochwasserschutz rückt zunehmend in den Fokus. Wir unterstützen Sie dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Auf einen Blick
Wichtige ThemenWasserrahmenrichtlinie
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat ein klares Ziel: Unsere Flüsse, Seen und das Grundwasser sollen bis 2027 in einem guten ökologischen und chemischen Zustand sein. Das betrifft auch Sie als Unternehmen – denn die Umsetzung bringt oft konkrete Auswirkungen mit sich: von strengeren Auflagen bei Genehmigungen bis hin zu möglichen Nutzungseinschränkungen. Welche Maßnahmen konkret geplant sind, wie die Umsetzung vor Ort erfolgt und was das für Ihre betriebliche Praxis bedeutet – das erfahren Sie hier.
Wasserrechtsverfahren
Sie möchten Wasser für Ihr Unternehmen entnehmen, ableiten oder einleiten? Dann brauchen Sie in der Regel eine wasserrechtliche Genehmigung. Ob Erlaubnis oder Bewilligung – das Wasserrechtsverfahren ist ein zentrales Element des Gewässerschutzes. Wir erklären Ihnen, was es mit der Genehmigungspflicht auf sich hat, worauf Sie achten müssen und wie Sie Ihr Vorhaben rechtskonform umsetzen. So bleiben Sie handlungsfähig – und die Umwelt geschützt.
Wasserschutzgebiet
Ihr Betrieb liegt in einem Wasserschutzgebiet oder Trinkwassereinzugsgebiet und plant dort ein Vorhaben? Dann gelten besondere Regeln. Wasserschutzgebiete sind in verschiedene Zonen unterteilt, in denen je nach Lage bestimmte Nutzungen eingeschränkt oder ganz verboten sein können. Für Unternehmen bedeutet das: Planungen und Genehmigungsverfahren müssen sorgfältig abgestimmt sein. Informieren Sie sich jetzt, welche Vorgaben für Ihr Unternehmen relevant sind – und wie Sie Ihre Interessen frühzeitig einbringen können.
Überschwemmungsgebiet
Überschwemmungsgebiete spielen eine zentrale Rolle im Hochwasserschutz – und betreffen viele Unternehmen direkt. Ob beim Bau neuer Anlagen oder im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen: In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten gelten strenge Vorschriften, die Sie kennen sollten. Wir erklären, was ein Überschwemmungsgebiet ist, welche Pflichten sich daraus für Ihr Unternehmen ergeben und wie Sie Ihre Interessen im Verfahren einbringen können. Und natürlich stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Jetzt informieren – und rechtzeitig vorsorgen.
Neue EU-Vorgaben im Blick behalten
Kommunales AbwasserZum 1. Januar 2025 ist die überarbeitete EU-Richtlinie zur Behandlung von kommunalem Abwasser in Kraft getreten. Für Unternehmen bedeutet das: neue Anforderungen, neue Fristen – und klare Verantwortung, insbesondere für Hersteller bestimmter Produkte.

Was ändert sich konkret?
Abwasser aus allen Siedlungsgebieten ab 1.000 Einwohnerwerten (EW) muss künftig nach verbindlichen EU-Mindeststandards gesammelt und behandelt werden. Bislang lag die Grenze bei 2.000 EW. Spätestens ab 2035 müssen diese Gebiete mit Kanalisationssystemen ausgestattet sein, die sämtliche häusliche Abwasserquellen erfassen.
Für größere Kläranlagen gelten zusätzlich verschärfte Anforderungen:
- Ab 2039: Entfernung von Stickstoff und Phosphor bei Anlagen ab 150.000 EW
- Ab 2045: Pflicht zur Entfernung von Mikroschadstoffen (Viertbehandlung)
Die Finanzierung dieser vierten Reinigungsstufe wird überwiegend von der Industrie getragen: Mindestens 80 Prozent der Mehrkosten übernehmen künftig Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika.
Ein weiteres zentrales Ziel der Richtlinie: energieautarke Abwasserbehandlung. Anlagen, die Abwasser für 10.000 EW oder mehr behandeln, sollen bis 2045 ihren Energiebedarf vollständig aus erneuerbaren Quellen decken.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Ob Sie Abwasser direkt einleiten, in der Herstellung von Kosmetika oder Arzneimitteln tätig sind oder künftig in neue Infrastruktur investieren müssen – es lohnt sich, die neuen Anforderungen frühzeitig zu prüfen und die Planungen darauf auszurichten.
Die Mitgliedstaaten haben nun bis Mitte 2027 Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen. Wir halten Sie über die Umsetzung in Deutschland auf dem Laufenden.
Nützliche Links
Weitere Informationen sowie den vollständigen Richtlinientext finden Sie hier:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kontakt-
Heike Jani
Beraterin für Umwelt und Nachhaltigkeit
-
Emily Ravier
Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit
Webcode: P150