Wasserrahmenrichtlinie – das Wichtigste für Unternehmen

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist seit dem Jahr 2000 in Kraft und wurde in Deutschland über das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt. Ihr Ziel: Bis spätestens 2027 sollen alle Oberflächengewässer (Flüsse, Seen) und das Grundwasser in einem guten ökologischen und chemischen Zustand sein.
So läuft das Verfahren ab
Die Umsetzung der WRRL erfolgt in drei Zyklen. Aktuell befinden wir uns im dritten Bewirtschaftungszyklus (2022–2027). Der nächste Planungszyklus startet 2028. Für jeden Zyklus werden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erstellt. Grundlage dafür sind eine umfassende Bestandsaufnahme der Gewässer sowie eine Bewertung ihrer Belastung.
Vor Ort werden diese Programme dann durch Umsetzungsfahrpläne konkretisiert – das geschieht unter Federführung der Bezirksregierung Düsseldorf, in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden. Auch Unternehmen, Wasserverbände, Umweltorganisationen und die IHKs sind über Runde Tische und andere Formate aktiv eingebunden.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Je nach Branche und Standort können die geplanten Maßnahmen unterschiedliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Mögliche Folgen sind:
- höhere Wasser- und Abwassergebühren
- Einschränkungen bei der Nutzung von Wasserstraßen
- Bau- und Einleitverbote an oder in Gewässern
- zusätzliche Auflagen bei Genehmigungsverfahren
- Anforderungen an vorhandene Querbauwerke oder Anlagen
Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit den Planungen in Ihrer Region auseinanderzusetzen.
Planungseinheiten im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein
Für Unternehmen in unserem Bezirk sind insbesondere folgende Planungseinheiten relevant:
- Maas-Nord (u. a. Niers, Schwalm, Nette)
- Rheingraben-Nord
- Erft
Sie haben weitere Fragen?
Kontakt-
Silke Hauser
Bereichsleiterin Industrie, Klimaschutz und Mobilität
Webcode: P152