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Überschwemmungsgebiete – das sollten Unternehmen wissen

 Ein Pegelstab steht im Wasser und zeigt die Wasserstände an. Die Skala auf dem Stab reicht von 113 bis 122, wobei die Zahlen in gelber Farbe auf schwarzem Hintergrund geschrieben sind. Der Pegelstab ist teilweise im Wasser eingetaucht, und das Wasser reflektiert die unteren Zahlen der Skala. Im Hintergrund sind unscharfe grüne Pflanzen zu sehen.

Was ist ein Überschwemmungsgebiet?

Überschwemmungsgebiete sind Flächen entlang von Gewässern, die bei Hochwasser regelmäßig oder im Extremfall überflutet werden können. Diese Flächen sind wichtig für den Rückhalt und Abfluss von Wasser – und daher gesetzlich besonders geschützt.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Liegt Ihr Unternehmen in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet, gelten besondere rechtliche Vorgaben. In der jeweiligen Überschwemmungsgebietsverordnung werden Genehmigungspflichten und Verbote geregelt – basierend auf dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 78 WHG) sowie dem Landeswassergesetz (§ 113 LWG NRW).

Konkret heißt das:

  • Für bauliche Vorhaben, wie z. B. neue Gebäude oder Erweiterungen, ist oft eine Genehmigung erforderlich.
  • Das Lagern oder Verwenden wassergefährdender Stoffe (z. B. Öle, Chemikalien) kann eingeschränkt oder verboten sein.
  • Bestehende Anlagen – etwa Öltanks oder wassertechnische Einrichtungen – müssen unter Umständen hochwassersicher nachgerüstet werden.

Ob Ihr konkretes Vorhaben zulässig ist, wird im Rahmen öffentlich-rechtlicher Genehmigungsverfahren geprüft, z. B. im Baugenehmigungsverfahren.

Wie wird ein Überschwemmungsgebiet festgelegt?

Die Bezirksregierung legt Überschwemmungsgebiete per Verordnung fest. Vorher durchläuft das Vorhaben ein Beteiligungsverfahren, an dem auch wir als Interessenvertretung der Wirtschaft beteiligt werden.

Ablauf:

  1. Die Bezirksregierung erstellt einen Entwurf der Verordnung.
  2. Dieser wird öffentlich bekannt gemacht und in den betroffenen Gemeinden ausgelegt (in der Regel für einen Monat).
  3. Betroffene Unternehmen können in dieser Zeit Einwände erheben.
  4. Nach Prüfung aller Rückmeldungen erlässt die Bezirksregierung die finale Verordnung.

Ihre Einflussmöglichkeiten als Unternehmen

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Interessen frühzeitig einzubringen! Während der Auslegung können Sie direkt gegenüber der Bezirksregierung Stellung nehmen. Teilen Sie uns gerne mit, wenn Sie eine Einwendung planen – wir koordinieren unsere Stellungnahme mit den wirtschaftlichen Belangen unserer Mitglieder. So können wir Ihre Position gezielt in den Prozess einbringen und stärken.

Sie haben Fragen oder sind betroffen? Sprechen Sie uns an.

Kontakt

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