Wasserrechtsverfahren – Was Unternehmen wissen sollten
Wenn Ihr Unternehmen Wasser aus einem Gewässer nutzt oder Abwasser einleitet, benötigen Sie dafür in den meisten Fällen eine Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde. Denn die Nutzung von Gewässern – sei es Grundwasser oder oberirdisches Wasser – ist rechtlich streng geregelt. Ziel ist es, unsere Wasserressourcen langfristig zu schützen.

Wann ist ein Wasserrechtsverfahren erforderlich?
Als „Benutzung“ im Sinne des Wasserrechts gelten unter anderem:
- Entnahme oder Ableitung von Wasser (z. B. zur Kühlung oder Reinigung)
- Einleiten von Abwasser in Gewässer
- Einbringen von Stoffen in ein Gewässer
- Aufstauen oder Absenken von Wasserläufen
- Förderung und Ableitung von Grundwasser
Ein solches Vorhaben darf nur mit Genehmigung erfolgen – in Form einer Erlaubnis oder Bewilligung.
Erlaubnis oder Bewilligung – was ist der Unterschied?
Wasserrechtliche Erlaubnis
Sie erlaubt die Nutzung eines Gewässers für einen bestimmten Zweck, z. B. in der Produktion. Die Erlaubnis ist zeitlich befristet und kann widerrufen werden – sie bietet daher keine gesicherte Rechtsposition.
Wasserrechtliche Bewilligung
Sie gewährt ein stärker abgesichertes Nutzungsrecht – vor allem, wenn das Vorhaben dauerhaft angelegt ist, z. B. bei der Trinkwasserförderung. Die Bewilligung ist meist auf bis zu 30 Jahre befristet und setzt ein förmliches Verfahren voraus. Dieses ist öffentlich – auch die IHK kann sich daran beteiligen.
Warum betrifft das Ihr Unternehmen?
Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten – z. B. beim Lagern, Abfüllen, Herstellen oder Verwenden – müssen besonders achtsam sein. Wenn Ihr Betrieb in einem Trinkwassereinzugsgebiet liegt, gelten verschärfte Vorgaben. Dann sollten Sie unbedingt prüfen, welche besonderen Genehmigungen für Ihre Anlagen erforderlich sind und ob Auflagen zu erwarten sind.
Woher bekommen Sie Informationen?
Laufende wasserrechtliche Verfahren werden in den Amtsblättern oder Tageszeitungen der jeweiligen Kommune veröffentlicht. Auch wir als IHK informieren Sie gerne.
Sie brauchen Unterstützung bei dem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Silke Hauser
Bereichsleiterin Industrie, Klimaschutz und Mobilität
Webcode: P153