Lkw-Maut: Was Sie wissen müssen
Mit der Einführung der Lkw-Maut auf Bundesautobahnen hat die Bundesrepublik Deutschland bereits 2005 einen grundlegenden Systemwechsel vollzogen: weg von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung im Bundesfernstraßenbau.
Seitdem wurde das Mautsystem schrittweise ausgeweitet:
- Zunächst galt die Maut nur für Fahrzeuge über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) auf Autobahnen.
- In den Folgejahren kamen ausgewählte Bundesstraßen und Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen hinzu.
- Seit dem 1. Juli 2018 ist das gesamte Bundesfernstraßennetz mautpflichtig – also auch alle innerörtlichen Bundesstraßen.
Heute sind rund 51.000 Kilometer des deutschen Straßennetzes gebührenpflichtig.
Inhaltsverzeichnis
- Neue Regeln seit 2023/2024
- Ausnahme für Handwerksbetriebe
- Pflichten für Fahrerinnen und Fahrer: Gewicht und Achsen korrekt einstellen
- So buchen Sie die Maut – Ihre Optionen
- Abrechnungsmöglichkeiten
- Hinweise zur Umsetzung und Kontrolle
- Mautbefreiung – Wer ist ausgenommen?
- Lkw-Maut am Mittleren Niederrhein
- Sie haben noch Fragen zum Thema LKW-Maut? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Neue Regeln seit 2023/2024
CO₂-Differenzierung seit 1. Dezember 2023
Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ ist die Maut erstmals nach CO₂-Ausstoß gestaffelt. Seit dem 1. Dezember 2023 fließt der Emissionsausstoß des Fahrzeugs direkt in die Berechnung der Mautkosten ein.
Mautpflicht ab 3,5 Tonnen seit 1. Juli 2024
Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht bereits für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGm).
Ausnahme für Handwerksbetriebe
Mit der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 3,5 Tonnen ist eine neue Handwerkerausnahme in Kraft getreten: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen tzGm sind mautbefreit, wenn sie:
- Material, Ausrüstung oder Maschinen befördern, die der Fahrer für seine handwerkliche Tätigkeit benötigt,
- oder handwerklich hergestellte Güter ausliefern (nicht-gewerbliche Transporte).
Wichtig:
Die Ausnahme gilt nur für Handwerksbetriebe gemäß der Anlage A und B der Handwerksordnung oder vergleichbare Berufe. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat eine Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, veröffentlicht.
Die Entscheidung, ob ein konkreter Transport unter diese Ausnahme fällt, hängt von der tatsächlichen Nutzung ab – eine pauschale Vorabprüfung ist nicht möglich.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird in Zusammenarbeit mit Toll Collect zeitnah weitere Informationen bereitstellen – inklusive freiwilliger Anzeigemöglichkeiten für mautbefreite Handwerksfahrzeuge.
Pflichten für Fahrerinnen und Fahrer: Gewicht und Achsen korrekt einstellen
Fahrerinnen und Fahrer müssen die richtige Gewichtsklasse (zulässiges Gesamtgewicht – zGG) im Fahrzeuggerät angeben:
- 7,5 – 11,99 Tonnen zGG
- 12 – 18 Tonnen zGG
- über 18 Tonnen zGG, zusätzlich mit Angabe der Achszahl (bis drei oder mehr als vier Achsen)
Bei Fahrzeugen bis 18 Tonnen ist die Achszahl-Angabe freiwillig, darüber hinaus verpflichtend.
So buchen Sie die Maut – Ihre Optionen
Automatische Buchung mit OBU (On-Board Unit):
Ideal für den Dauerbetrieb. Fahrzeuggerät einbauen, Unternehmen und Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren – fertig.
Online-Buchung:
Flexibel im Tagesgeschäft. Für alle, die keine OBU nutzen möchten.
Buchung per App:
Schnell und mobil – direkt vom Smartphone aus buchbar.
Abrechnungsmöglichkeiten
Für registrierte Unternehmen:
- Guthabenabrechnung: Vorauszahlung auf ein Guthabenkonto
- SEPA-Lastschrift: Bequem per Bankeinzug
- Kreditkarte oder Tankkarte: Mautzahlung über Vertragspartner
Für nicht registrierte Unternehmen:
- Tank- und Kreditkarten (wie oben)
Hinweise zur Umsetzung und Kontrolle
Das BALM weist darauf hin:
- Auch innerörtliche Bundesstraßen sind mautpflichtig.
- Streckenabschnitte ab 100 Metern Länge gelten als mautpflichtig.
- Bei gemischtem Einsatz eines Fahrzeugs (z. B. Winterdienst und gewerblicher Transport) muss die OBU korrekt bedient oder manuell ein- bzw. ausgebucht werden.
Mautbefreiung – Wer ist ausgenommen?
Nicht mautpflichtig sind unter anderem:
- Kraftomnibusse
- Fahrzeuge von Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz
- Fahrzeuge für Straßenunterhaltung und -reinigung
- Schausteller- und Zirkusfahrzeuge
- Fahrzeuge für humanitäre Hilfe gemeinnütziger Organisationen
- Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß Güterkraftverkehrsgesetz
- Emissionsfreie Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (z. B. Elektro oder Wasserstoff) – bis 30. Juni 2031 befristet befreit
- Emissionsfreie Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen – dauerhaft befreit
Lkw-Maut am Mittleren Niederrhein
Eine Übersicht der mautpflichtigen Straßen in unserem IHK-Bezirk stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Sie können sich aber auch einen Überblick in unserer interaktiven Maut-Straßenkarte verschaffen.
Sie haben noch Fragen zum Thema LKW-Maut? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Michael Iwanowski
Berater Verkehr und Mobilität
-
Christoph Schnier
Referent für Verkehr, Infrastruktur und Mobilität
Webcode: P211