Berufskraftfahrer – Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation
Wenn Sie beruflich oder gewerblich einen Lkw oder Bus fahren möchten, benötigen Sie neben dem Führerschein auch eine sogenannte Grundqualifikation. Diese gesetzliche Pflicht gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE (Lkw) oder D1, D1E, D, DE (Bus) nach dem 9. September 2008 (Bus) bzw. nach dem 9. September 2009 (Lkw) erworben haben.
Die Grundqualifikation wird durch eine Prüfung bei Ihrer zuständigen IHK nachgewiesen. Danach müssen Sie regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen – allerdings ohne erneute Prüfung.
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis vor den genannten Stichtagen erhalten haben, müssen Sie keine Grundqualifikation nachweisen, aber auch Sie sind zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet.
Welche Prüfungen gibt es?
Je nach Ausgangslage gibt es verschiedene Prüfungsarten:
- Grundqualifikation
- Beschleunigte Grundqualifikation
Besonderheiten gelten für:
- Quereinsteiger – zum Beispiel, wenn Sie bereits eine Fachkundebescheinigung im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr haben.
- Umsteiger – wenn Sie bereits einen Führerschein der anderen Fahrzeugklasse besitzen (z. B. von „C“ auf „D“ oder umgekehrt).
Hinweis: Es gibt auch Ausnahmen von der Pflicht zur Grundqualifikation, zum Beispiel die Handwerkerregelung. Eine Übersicht über die Ausnahmeregelungen finden Sie in den Anwendungshinweisen des Bundesamts für Mobilität und Logistik (BMDV).
Anmeldung und Prüfungsgebühren
Wenn Sie in Krefeld, Mönchengladbach, im Kreis Viersen oder im Rhein-Kreis Neuss wohnen, können Sie die Prüfung bei der uns ablegen. Wenn Sie Ihren Wohnsitz woanders haben, können Sie ganz einfach im IHK-Finder herausfinden, welche IHK für Sie zuständig ist.
Zur Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlineportal.
Die Prüfungsgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2024 130 Euro (gemäß Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein).
Bei einem Rücktritt von der Prüfung fallen folgende Stornogebühren an:
- Bis 4 Wochen vorher: 42 Euro
- Weniger als 4 Wochen vorher: 48 Euro
Prüfungstermine 2025 (beschleunigte Grundqualifikation)
- 22.09.2025
- 06.10.2025
- 11.11.2025
- 08.12.2025
In dringenden Fällen können auch individuelle Prüfungstermine telefonisch vereinbart werden.
Prüfungsfragebogen – So bereiten Sie sich vor
Für Ihre Vorbereitung wurde ein offizieller Fragenfundus veröffentlicht. Dieser bildet die Grundlage für die Prüfungsfragebögen und kann vollständig oder in Teilen heruntergeladen und ausgedruckt werden (Rubrik EU-Berufskraftfahrer).
In der Prüfung erwarten Sie Multiple-Choice-Fragen mit:
- einer richtigen Antwort oder
- bis zu zwei richtigen Antworten
Achten Sie genau auf die geforderte Anzahl der Antworten – zu viele Kreuze führen zu einem Punktabzug.
Zum Download
- Merkblatt „Berufskraftfahrerqualifikation“ (PDF, 310 KB, nicht barrierefrei)
- Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der FahrerInnen im Güterkraft- und Personenverkehr (PDF, 247 KB, nicht barrierefrei)
- Gemeinsame Richtlinien der IHKs betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr (PDF, 549 KB, nicht barrierefrei)
- Orientierungsrahmen Berufskraftfahrer Güterverkehr (PDF, 74 KB, nicht barrierefrei)
- Orientierungsrahmen Berufskraftfahrer Personenverkehr (PDF, 76 KB, nicht barrierefrei)
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Xiaoli Zheng
Prüfungskoordinatorin
Webcode: P207