Weiterbildungspflicht der Berufskraftfahrerinnen und -fahrer
Wenn Sie beruflich oder gewerblich einen Lkw oder Bus fahren, müssen Sie nicht nur Ihre Grundqualifikation nachweisen – Sie sind auch gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre eine Weiterbildung zu absolvieren.
Diese Pflicht gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer mit den Fahrerlaubnisklassen:
C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE.
Nach der Teilnahme an den vorgeschriebenen Schulungen werden Ihre Daten in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingetragen. Anschließend erhalten Sie von der Führerscheinstelle den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) – das ist Ihre neue Nachweiskarte.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Es gibt Ausnahmeregelungen, wie zum Beispiel die Handwerkerregelung. Ob diese auf Sie zutreffen, erfahren Sie in den Anwendungshinweisen des Bundesamts für Mobilität und Logistik (BMDV).
Was genau ist vorgeschrieben?
- 35 Stunden Weiterbildung insgesamt – in Einheiten zu mindestens 7 Stunden
- Die Schulung muss in Deutschland oder im EU-/EWR-Land Ihres Beschäftigungsorts stattfinden
- Keine Prüfung am Ende der Weiterbildung
Inhalte der Weiterbildung
Die Themen orientieren sich an der Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) und decken drei große Bereiche ab:
- Rationelles Fahren – wirtschaftlich und sicher unterwegs
- Rechtliche Vorschriften – was Sie als Fahrerin oder Fahrer wissen und beachten müssen
- Gesundheit, Sicherheit, Service & Logistik – alles rund um Ihren Berufsalltag
Anerkannte Zusatzthemen:
Einige spezielle Schulungen können angerechnet werden (je 7 Stunden), z. B.:
- ADR-Schulung (Basis oder Auffrischung) für den Gefahrguttransport
- Tierschutz beim Transport (gemäß Verordnung EG Nr. 1/2005)
Was passiert mit meinen Daten?
Seit dem 23. Mai 2021 ist das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Betrieb. Schulungsteilnahmen werden dort von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten digital übermittelt.
Über die Online-Auskunft des KBA können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihrer Qualifikation und Weiterbildung einsehen.
Tipp: Planen Sie genügend Zeit für die Bearbeitung durch die Führerscheinstelle ein!
Neuer Nachweis: Der FQN ersetzt den Eintrag im Führerschein
Früher wurde die Schlüsselzahl „95“ direkt im Führerschein eingetragen. Heute erhalten Sie stattdessen eine zusätzliche Karte im Scheckkartenformat – den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Bei Kontrollen müssen Sie künftig Führerschein und FQN vorlegen.
Schulungen anbieten – so geht’s
Sie möchten als Ausbildungsstätte Schulungen im Bereich Grundqualifikation oder Weiterbildung anbieten? Dann benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Für unseren IHK-Bezirk ist zuständig:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 25 – Verkehr
Michael Schnell
Tel. 0211 475 – 2501
E-Mail: michael.schnell(at)brd.nrw.de
Dort erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen und dem Anerkennungsverfahren.
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Michael Iwanowski
Berater Verkehr und Mobilität
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Christoph Schnier
Referent für Verkehr, Infrastruktur und Mobilität
Webcode: P208