Gefahrgutfahrer – Schritt für Schritt zur ADR-Bescheinigung
Wenn Sie gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf der Straße transportieren möchten, benötigen Sie eine spezielle Schulung – und eine ADR-Bescheinigung (auch ADR-Card genannt). Diese Bescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.
So kommen Sie zur ADR-Bescheinigung
- Schulung besuchen
Die Schulung findet bei anerkannten Schulungsveranstaltern statt. Je nach Einsatzgebiet besuchen Sie den Basiskurs und ggf. zusätzlich Aufbaukurse (z. B. für Tanktransporte, explosive oder radioaktive Stoffe). - Prüfung ablegen
Nach der Schulung legen Sie eine Prüfung bei uns ab. Bei Bestehen erhalten Sie Ihre ADR-Bescheinigung. - Bescheinigung mitführen
Die ausgestellte ADR-Bescheinigung muss bei Transporten immer mitgeführt werden.
Gültigkeit und Verlängerung
Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Damit sie nicht verfällt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine Auffrischungsschulung besuchen und erneut eine Fortbildungsprüfung bestehen.
Prüfungsgebühren
Wir weisen darauf hin, dass sich die Prüfungsgebühren und Stornierungsbedingungen für diese Prüfung zum 1. Januar 2026 voraussichtlich ändern werden. Sie gilt für alle Prüfungstermine ab diesem Datum. Diese Gebührenanpassung steht noch unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung und dient vorerst nur Ihrer Information. Die Prüfungsgebühr für den Basiskurs, die Auffrischung und den Aufbaukurs beträgt voraussichtlich je 84 Euro.
Bei Rücktritt und Nichtteilnahme werden laut Gebührenordnung der IHK bei Abmeldung von der Prüfung bis 4 Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin 25 Euro, weniger als 4 Wochen 29 Euro, der Prüfungsgebühr erstattet.
Die Prüfungsgebühr beträgt seit dem 1. Januar 2024 (gemäß Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein):
- Basiskurs / Auffrischung: 74,00 €
- Aufbaukurs (jeweils): 77,00 €
Bei einem Rücktritt von der Prüfung fallen folgende Stornogebühren an:
- Bis 4 Wochen vorher: 19 Euro
- Weniger als 4 Wochen vorher: 23 Euro
Welcher Kurs ist der richtige für Sie?
- Basiskurs (PDF, nicht barrierefrei, 415 KB):
ausreichend für den Transport von gefährlichen Gütern als Stückgut oder in loser Schüttung - Aufbaukurs Tank (PDF, nicht barrierefrei, 277 KB):
für Transporte in Tanks - Aufbaukurs Klasse 1 (PDF, nicht barrierefrei, 309 KB):
für explosive Stoffe. - Aufbaukurs Klasse 7 (PDF, nicht barrierefrei, 301 KB):
für radioaktive Stoffe. - Auffrischungsschulung (PDF, nicht barrierefrei, 406 KB):
für die Verlängerung Ihrer ADR-Bescheinigung.
Zum Download
- Merkblatt „Informationen zur Gefahrgutfahrerschulung“ (PDF, 220 KB, nicht barrierefrei)
- Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen (PDF, 219 KB, nicht barrierefrei)
- Antrag auf Ausstellung einer ADR-Ersatz-Schulungsbescheinigung (ADR-CARD) (PDF, 131 KB, nicht barrierefrei)
- Anerkannte Schulungsveranstalter in der Gefahrgutfahrerschulung im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein (PDF, 185 KB, nicht barrierefrei)
Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Kontakt-
Tabea Pfeufer
Prüfungskoordinatorin
Webcode: P209