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Gefahrgutfahrer – Schritt für Schritt zur ADR-Bescheinigung

Wenn Sie gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf der Straße transportieren möchten, benötigen Sie eine spezielle Schulung – und eine ADR-Bescheinigung (auch ADR-Card genannt). Diese Bescheinigung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden.

So kommen Sie zur ADR-Bescheinigung

  • Schulung besuchen
    Die Schulung findet bei anerkannten Schulungsveranstaltern statt. Je nach Einsatzgebiet besuchen Sie den Basiskurs und ggf. zusätzlich Aufbaukurse (z. B. für Tanktransporte, explosive oder radioaktive Stoffe).
  • Prüfung ablegen
    Nach der Schulung legen Sie eine Prüfung bei uns ab. Bei Bestehen erhalten Sie Ihre ADR-Bescheinigung.
  • Bescheinigung mitführen
    Die ausgestellte ADR-Bescheinigung muss bei Transporten immer mitgeführt werden.

Gültigkeit und Verlängerung

Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Damit sie nicht verfällt, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf eine Auffrischungsschulung besuchen und erneut eine Fortbildungsprüfung bestehen.

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr beträgt ab 1. Januar 2026 (gemäß Gebührenordnung der IHK Mittlerer Niederrhein):

  • Basiskurs / Auffrischung: 84,00 €
  • Aufbaukurs (jeweils): 84,00 €

Bei einem Rücktritt von der Prüfung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 4 Wochen vorher: 25 Euro
  • Weniger als 4 Wochen vorher: 29 Euro

Welcher Kurs ist der richtige für Sie?

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Kontakt

Webcode: P209