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Lenk- und Ruhezeiten – Sozialvorschriften im Überblick

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die Arbeitszeiten von Fahrerinnen und Fahrern im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals zu verbessern. Zentrale Aspekte sind Lenkzeiten, Ruhezeiten und Pausen.

Wichtige Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 561/2006 – Regelung der Lenk- und Ruhezeiten im EU-Raum
  • Verordnung (EU) Nr. 165/2014 – Vorgaben zum digitalen und intelligenten Fahrtenschreiber
  • Fahrpersonalverordnung (FPersV) – Nationale Umsetzung und Ergänzung der EU-Vorschriften
  • AETR-Abkommen – Geltung bei Fahrten außerhalb der EU
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – Nationale Vorschriften zur Arbeitszeit
Ein Lkw-Fahrer mit Bart und kariertem Hemd sitzt in der Fahrerkabine eines Lastwagens, schaut aus dem offenen Fenster und zeigt mit einem Lächeln den Daumen nach oben. Das Sonnenlicht fällt von der Seite in die Kabine.

Für wen gelten die Vorschriften?

Die Regelungen gelten für den:

  • Güterverkehr: Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (inkl. Anhänger/Sattelanhänger), die gewerblich genutzt werden
  • Personenverkehr: Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als neun Personen (inkl. Fahrerin oder Fahrer) ausgelegt sind.

Wichtiger Hinweis:
Innerhalb Deutschlands besteht eine Aufzeichnungspflicht für das Fahrpersonal, das Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 2,8 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (inkl. Anhänger) führt – auch wenn das EU-Recht erst ab 3,5 Tonnen greift.
Liegt die zulässige Gesamtmasse unter 2,8 Tonnen, entfällt die Aufzeichnungspflicht nach Fahrpersonalrecht.

Sie haben noch Fragen zu den Sozialvorschriften? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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