Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat ein Eckpunktepapier für die geplante Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (Abfallende-Verordnung) zur Verbändeanhörung übermittelt. Ziel ist es, konkretisierte Kriterien zu erarbeiten, die das Abfallende für mineralische Ersatzbaustoffe festlegen, die aus der Aufbereitung mineralischer Abfälle stammen und bei deren weiterer Verwendung die Abfalleigenschaft ausgeschlossen werden kann. Die Verordnung soll dazu beitragen, mineralische Ersatzbaustoffe effektiver im Kreislauf zu führen und deren Vermarktung als hochwertige und qualitätsgesicherte Recycling-Produkte zu fördern.
EU-Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Die EU-Kommission hat den Vorschlag einer EU-Verordnung über die „Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“ veröffentlicht und die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Ziel der EU-Verordnung ist es, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt zu verringern. Dieses Ziel ist Teil des Aktionsplans „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“, mit dem die EU bis 2030 die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt um 30 Prozent reduzieren will.
Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der EU
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 den Vorschlag für eine breite Beschränkung von etwa 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Er zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Der Vorschlag wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und bei der ECHA eingereicht.
In der Zeit vom 22. März 2023 bis zum 25. September 2023 konnten sich Unternehmen an der öffentlichen Konsultation der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beteiligen.
BEHG – Brennstoffemissionshandelsgesetz
Durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde 2021 ein CO2-Preis für fossile Brennstoffe eingeführt. Der nationale Emissionszertifikatehandel wurde eingeführt, um die Klimaziele 2030 zu erreichen.
In Verordnungen zum BEHG werden die im Gesetz festgeschriebenen Regeleungen konkret ausgestaltet. In der Berichterstattungsverordnung 2022 (BeV 2022) wird für 2021 und 2022 festgelegt, wie die Emissionsberichterstattung ausgestaltet wird. Die Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) regelt den Verkauf der Emissionszertifikate im nationalen Emissionshandel und das nationale Emissionshandelsregister.
Über das Batteriegesetz (BattG) werden die Erfassung, die Rücknahme sowie die umweltgerechten Verwertung von Batterien, die in Deutschland vertrieben werden, einheitlich geregelt. Aufgrund einer erweiterten Herstellerverantwortung, die von der EU vorgeschrieben wurde, musste das Gesetz 2021 angepasst werden.
Das ElektroG regelt die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG), die im Regelfall geordnet und umweltverträglich zu erfolgen hat. Durch die Überarbeitung des Gesetzes sollen die gesetzlichen Vorgaben fortentwickelt und verbessert werden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.