Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat ein Eckpunktepapier für die geplante Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (Abfallende-Verordnung) zur Verbändeanhörung übermittelt. Ziel ist es, konkretisierte Kriterien zu erarbeiten, die das Abfallende für mineralische Ersatzbaustoffe festlegen, die aus der Aufbereitung mineralischer Abfälle stammen und bei deren weiterer Verwendung die Abfalleigenschaft ausgeschlossen werden kann. Die Verordnung soll dazu beitragen, mineralische Ersatzbaustoffe effektiver im Kreislauf zu führen und deren Vermarktung als hochwertige und qualitätsgesicherte Recycling-Produkte zu fördern.
EU-Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Die EU-Kommission hat den Vorschlag einer EU-Verordnung über die „Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“ veröffentlicht und die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Ziel der EU-Verordnung ist es, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt zu verringern. Dieses Ziel ist Teil des Aktionsplans „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“, mit dem die EU bis 2030 die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt um 30 Prozent reduzieren will.
Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in der EU
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 den Vorschlag für eine breite Beschränkung von etwa 10.000 Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) veröffentlicht. Er zielt darauf ab, die Verwendung aller PFAS sowie das Inverkehrbringen von PFAS-haltigen Erzeugnissen in der EU weitestgehend zu verbieten. Der Vorschlag wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von den Behörden Dänemarks, Deutschlands, der Niederlande, Norwegens und Schwedens ausgearbeitet und bei der ECHA eingereicht.
In der Zeit vom 22. März 2023 bis zum 25. September 2023 konnten sich Unternehmen an der öffentlichen Konsultation der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) beteiligen.