Hier finden Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen im Bereich Energie und Umwelt.
Abfallende-Verordnung für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat ein Eckpunktepapier für die geplante Verordnung zum Ende der Abfalleigenschaft für bestimmte mineralische Ersatzbaustoffe (Abfallende-Verordnung) zur Verbändeanhörung übermittelt. Ziel ist es, konkretisierte Kriterien zu erarbeiten, die das Abfallende für mineralische Ersatzbaustoffe festlegen, die aus der Aufbereitung mineralischer Abfälle stammen und bei deren weiterer Verwendung die Abfalleigenschaft ausgeschlossen werden kann. Die Verordnung soll dazu beitragen, mineralische Ersatzbaustoffe effektiver im Kreislauf zu führen und deren Vermarktung als hochwertige und qualitätsgesicherte Recycling-Produkte zu fördern.
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) Beschränkungsvorschlag
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme zum PFAS-Beschränkungsvorschlag durchgeführt. Der Vorschlag sieht im Rahmen der REACH-Verordnung weitreichende Einschränkungen für Herstellung, Verwendung und Inverkehrbringen von PFAS vor, um Mensch und Umwelt besser zu schützen.
Ziel ist es, Risiken durch besonders langlebige Stoffe zu verringern und zugleich notwendige Anwendungen angemessen zu berücksichtigen. Die ECHA-Ausschüsse RAC und SEAC bewerten die fachlichen und sozioökonomischen Auswirkungen, einschließlich möglicher Ausnahmen, Übergangsfristen und branchenspezifischer Folgen.
EU-Verordnung zur Vermeidung von Verlusten von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
Die EU-Kommission hat den Vorschlag einer EU-Verordnung über die „Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik“ veröffentlicht und die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Ziel der EU-Verordnung ist es, die Freisetzung von Kunststoffgranulat in die Umwelt zu verringern. Dieses Ziel ist Teil des Aktionsplans „Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden“, mit dem die EU bis 2030 die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt um 30 Prozent reduzieren will.
Die Europäische Kommission hat Ende 2025 den „EU-Umweltomnibus“ konkretisiert, der zentrale Umweltvorschriften vereinfachen und modernisieren soll. Das am 10. Dezember 2025 vorgelegte Maßnahmenpaket soll das komplexe EU-Umweltrecht modernisieren, Verfahren beschleunigen und Bürokratie senken. Vorgesehen sind unter anderem Erleichterungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung, die Abschaffung der SCIP-Meldepflicht sowie Anpassungen bei Umweltprüfungen und der Industrieemissionsrichtlinie.