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CO₂-Bepreisung – was das BEHG für Unternehmen bedeutet

Ein Industrieschornstein stößt eine große Rauchwolke aus, die durch Sonnenlicht orangefarben leuchtet und sich kontrastreich vor dem blauen Himmel ausbreitet.

Im Dezember 2019 wurde das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen, kurz „Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)“, verabschiedet. Seit dem Jahr 2021 wird die CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels umgesetzt,  die zumindest indirekt alle Unternehmen über die Energiepreise betrifft. 

Die CO2-Bepreisung ist eines von vier zentralen Instrumenten der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele 2030. Die anderen Instrumente sind die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, die Entlastung von Bürgern sowie die Forschung und Entwicklung für den Klimaschutz. Bis zum Jahr 2045 möchte der Bund Klimaneutralität erreichen.

Nutzen Sie zur Abschätzung möglicher Kostensteigerungen im Energiebereich unseren IHK-CO2-Preisrechner.

Wir haben von September bis November 2020 eine dreiteilige Artikelserie zum BEHG im IHK-Magazin veröffentlicht. Die Artikel finden Sie hier zum Nachlesen:

FAQ zum BEHG und Nationalen Emissionshandel (nEHS)

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