Im Dezember 2019 wurde dasGesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen, kurz „Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)“, verabschiedet. Seit dem Jahr 2021 wird die CO2-Bepreisung für Brennstoffe in Form eines nationalen Emissionszertifikatehandels umgesetzt, die zumindest indirekt alle Unternehmen über die Energiepreise betrifft.
Die CO2-Bepreisung ist eines von vier zentralen Instrumenten der Bundesregierung zur Erreichung der Klimaziele 2030. Die anderen Instrumente sind die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen, die Entlastung von Bürgern sowie die Forschung und Entwicklung für den Klimaschutz. Bis zum Jahr 2045 möchte der Bund Klimaneutralität erreichen.
Nutzen Sie zur Abschätzung möglicher Kostensteigerungen im Energiebereich unseren IHK-CO2-Preisrechner.
Wir haben von September bis November 2020 eine dreiteilige Artikelserie zum BEHG im IHK-Magazin veröffentlicht. Die Artikel finden Sie hier zum Nachlesen:
FAQ zum BEHG und Nationalen Emissionshandel (nEHS)
Seit dem Jahr 2021 wird ein fester Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 durch einen Brennstoff festgelegt. Die Unternehmen, die die Brennstoffe in Verkehr bringen, sind verpflichtet Zertifikate zu kaufen. Die für die einzelnen Brennstoffe erforderliche Zertifikatsmenge bestimmt sich nach der Menge an CO2, das bei ihrer Verbrennung freigesetzt wird.
Konkret heißt das: Je mehr CO2 ein Brennstoff bei seiner Verbrennung emittiert, desto höher sind die Kosten.
Grundsätzlich unterliegen alle Brennstoffe, die auch nach dem Energiesteuergesetz erfasst sind, dem Zertifikatehandel. Hierzu zählen insbesondere Ottokraftstoffe, Diesel, Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Kohle und auch Abfälle.
Nein, das nEHS verfolgt einen sogenannten „Upstream-Ansatz“. Das heißt, dass nur die Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen, an dem Zertifikatehandel teilnehmen und Zertifikate kaufen müssen.
Unternehmen, die die Brennstoffe lediglich verbrauchen, müssen keine Zertifikate kaufen. Allerdings zahlen sie die Kosten der Zertifikate über die Bezugspreise mit.
Im Zeitraum von 2021 bis 2025 (Einführungsphase) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. Dieser lag im Jahr 2021 bei 25 Euro/t CO2 und stieg bis zum Jahr 2025 kontinuierlich an.
Ab dem Jahr 2026 sollen die Emissionsrechte (Zertifikate) per Auktion versteigert werden, wobei ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Emissionszertifikat festgelegt wurde.
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Anlagen, die dazu verpflichtet sind am Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teilzunehmen, sollen laut BEHG nicht doppelt belastet werden. Damit eine Doppelbelastung bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden kann, wurde die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung („BECV“) erlassen. In dieser ist geregelt, dass bestimmte Wirtschaftszweige (sogenannte Sektoren) eine Beihilfe beantragen können.
Die Einnahmen aus dem nEHS möchte die Bundesregierung zum einen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren und zum anderen an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen an anderer Stelle und Fördermaßnahmen zurückgeben.
Für bestimmte Unternehmen ist eine Carbon-Leakage Kompensation vorgesehen. Zuständig für die Durchführung des Beihilfeverfahrens ist die Deutsche Emissionshandelsstelle. Als Gegenleistung muss von den Unternehmen ein Energie- oder Umweltmanagementsystem betrieben werden.
Am nEHS müssen Unternehmen teilnehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen oder liefern. Bei Erdgas sind die Lieferanten auf der letzten Handelsstufe verpflichtet, die das Erdgas dem verbrauchenden Unternehmen oder Letztverbraucher liefern. Bei Mineralölprodukten sind die Inverkehrbringer auf der ersten Handelsstufe verpflichtet, sprich die Produzenten oder Importeure.
Folgende Pflichten haben handelspflichtige Unternehmen zu erfüllen:
Erstellen eines Überwachungsplans nach § 6 BEHG
Erstellen eines Brennstoffemissionsberichts nach § 7 BEHG
Rückgabe von Emissionszertifikaten nach § 8 BEHG
Überwachungsrechte nach § 14 BEHG
Änderung der Identität oder Rechtsform nach § 18 BEHG
Registerkonto nach § 12 BEHG
Welche Aufgaben im Einzelnen zu erfüllen sind, können Sie dem Merkblatt des DIHK zum BEHG entnehmen.
Für das nEHS gibt elektronische Datenbank der DEHSt, in der die Ausgabe, der Besitz, die Übertragung und Löschung von Emissionszertifikaten registriert wird. Ein Transaktionsprotokoll überwacht sämtliche Vorgänge.