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Elektro- und Elektronikgeräte richtig in den Verkehr bringen

Wenn Sie Elektro- oder Elektronikgeräte herstellen oder vertreiben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, bestimmte Umwelt- und Kennzeichnungsvorgaben zu erfüllen. Zwei zentrale Vorschriften sind das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV). Beide zielen darauf ab, Umweltbelastungen zu verringern und den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen zu fördern.

Ein großer, orangefarbener Kunststoffbehälter ist bis zum Rand mit ausrangierten elektronischen Geräten und Bauteilen gefüllt. Im Vordergrund ist deutlich eine grüne Leiterplatte (Platine) mit zahlreichen Lötstellen, Schaltungen und einem schwarzen Chip zu erkennen. Rundherum befinden sich weitere elektronische Teile wie Displays, Gehäuse und Anschlüsse in verschiedenen Farben und Größen. Die Szene ist bei Sonnenuntergang aufgenommen, wodurch ein warmes, rötliches Licht auf die Elektronik fällt. Der Hintergrund ist unscharf, aber es sind verschwommene Gebäude und Bäume zu erkennen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das ElektroG regelt die Rücknahme, Entsorgung und Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und Rohstoffe effizient zu nutzen.

Als Hersteller haben Sie unter anderem folgende Pflichten:

  • Registrierung bei der Stiftung ear
  • Finanzierungsgarantie für B2C-Geräte
  • Rücknahmepflicht für Altgeräte
  • Kennzeichnungspflicht (durchgestrichene Mülltonne)
  • Angabe der WEEE-Registrierungsnummer auf Rechnungen
  • Informationspflichten gegenüber der Stiftung ear
  • Ggf. Bestellung eines Bevollmächtigten

Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)

Seit 2013 regelt die ElektroStoffV, welche gefährlichen Stoffe in Elektrogeräten verwendet werden dürfen. Sie setzt die EU-Richtlinie RoHS II (Restriction of Hazardous Substances) in deutsches Recht um. Ziel ist es, Gesundheit und Umwelt zu schützen, indem problematische Stoffe ersetzt oder vermieden werden.

Verboten bzw. beschränkt sind unter anderem:

  • Schwermetalle wie Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI
  • Flammschutzmittel wie PBB und PBDE

Höchstkonzentrationen sind gesetzlich vorgegeben – es sei denn, es liegt eine Ausnahme gemäß RoHS-Anhängen vor.

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