Begabtenförderung

Begabtenförderung
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Was bietet die Begabtenförderung für junge Absolventen ab 2017?

Das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie möchte durch die finanzielle Förderung der Weiterbildung junger Fachkräfte die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems steigern. Die maximale Förderungssumme liegt bei 8.700 €. Zudem sind auch die Prüfungskosten förderfähig und es wird ein IT-Bonus in Höhe von bis zu 250,00 € gewährt.

Wer wird gefördert?

Für die Aufnahme in die Förderung können sich junge Absolventen der Berufsausbildung bewerben. Dabei darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens 87 Punkten oder besser als "Gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) oder die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Studenten und Hochschulabsolventen können nicht über die Begabtenförderung Berufliche Bildung gefördert werden.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme an Weiterbildungen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen, soweit sie besonders anspruchsvoll sind. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, in denen die fachübergreifenden und allgemeinen Kompetenzen erworben werden und bei denen die Persönlichkeitsbildung und der Erwerb von beruflicher Mitwirkungsfähigkeit im Vordergrund stehen.

Beispiele:

Veranstaltungen zu neuen Technologien, Fremdsprachenlehrgänge, fachbezogene Studienreisen, Management- und Rhetorikkurse sowie z.B. die Lehrgänge "Technik für Nicht-Techniker", "BWL für Nichtkaufleute" oder "Kaufmännisches Wissen für Techniker"

Förderfähig sind die Kosten, die für die Weiterbildung entstehen (Teilnahmegebühren, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Kosten für besondere Arbeitsmittel).

Hinweis zur Fördersumme:

Von den Gesamtkosten muss der Stipendiat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme tragen. Die Förderung erfolgt über drei Jahre (pro Förderjahr max. 2.900,00 €). Der Förderbetrag darf 8.700,00 € in drei Jahren nicht übersteigen.

Antragstellung – so geht´s:

Den Antrag auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung erhalten Interessenten bei der IHK. Die Kammer entscheidet über die Aufnahme in die Förderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrags und zahlt die Fördermittel aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.