Mit Weiterbildung Steuern sparen

Mit Weiterbildung Steuern sparen
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Die anfallenden Kosten einer Weiterbildungsveranstaltung können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung grundsätzlich von Ihrem Finanzamt berücksichtigten lassen. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei Ihrer Entscheidung über die Teilnahme unbedingt berücksichtigt werden. Wer an Seminaren und Lehrgängen aus beruflichen Gründen teilnimmt, kann in vielen Fällen das Finanzamt an den Kosten beteiligen.

Hier sind die wichtigsten Hinweise:

Fortbildungen der Höheren Berufsbildung/ Aufstiegsfortbildungen
Hier geht es hauptsächlich um Lehrgänge, die Sie auf einen höheren Abschluss nach Beendigung der Berufsausbildung vorbereiten (z. B. auf eine Meisterprüfung oder Fachwirte- bzw. Fachkaufleuteprüfung). In der Regel bereiten die Lehrgänge Sie auf eine staatlich anerkannte Fortbildungsprüfung vor. Die Kosten dafür sind Werbungskosten.

Anpassungsfortbildungen
Dazu gehören Seminare und Zertifikatslehrgänge, die Ihre erworbenen beruflichen Fähigkeiten festigen, aktualisieren oder erweitern sollen. Auch hierbei handelt es sich um Ihre Werbungskosten. Ob eine Prüfung stattfindet, spielt keine Rolle.

Welche Werbungskosten können Sie steuerlich geltend machen?

  • Seminar- und Lehrgangsentgelte
  • Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte
  • Fachliteratur und Lernmittel
  • Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen (unter bestimmten Voraussetzungen)


Wichtiger Hinweis
Alle Angaben auf dieser Seite erfolgen ohne Gewähr und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch Ihr Finanzamt, Ihren Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt.