Die Nebenkostenabrechnung - Ab heute keine Fehler mehr - online (Neu)

Termin: 03.11.2023 bis 03.11.2023 Zeit: Do. 09:00 - 16:00 Uhr Ablauf: Aktuelle Inhalte können kurzfristig hinzutreten oder aufgeführte Inhalte ersetzen.

Der Kurs entspricht den Anforderungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) hinsichtlich der Weiterbildungspflicht für Makler und umfasst 7 Zeitstunden.
Ort: ONLINE

Online
KNR: Y069-JSX123 Entgelt: 330,00 € für 8 Unterrichtseinheiten Zahlung: Für diesen Kurs kommt evtl. eine Förderung mit dem Bildungsscheck NRW infrage. Informationen hierzu sowie die Kontaktdaten einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung

Kompaktinformationen

Immer wieder ist sie ein Streitpunkt im Mietverhältnis: Die Nebenkostenabrechnung. Egal ob bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerberaum, die oft auch als „2. Miete“ bezeichnete Umlage von Nebenkosten birgt viele Fallstricke, die es insbesondere aus Vermietersicht zu kennen gilt. Das hier beschriebene Seminar behandelt ausführlich an zahlreichen Beispielen, welche Voraussetzungen an eine rechtswirksame Nebenkostenabrechnung gestellt werden, wie sie am besten aufgebaut wird, welche Nebenkosten umgelegt werden können und welche nicht. Die aktuelle Rechtsprechung ist jeweils berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten instruktive Arbeitsunterlagen.

Ihre Inhalte

• Umlagevereinbarung
• Nebenkostenarten
• formelle Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnungen
• materielle Richtigkeit von Nebenkostenabrechnungen
• Abrechnungsfrist
• Einwendungsfrist
• Belegeinsicht
• Zufluss- oder Abflussprinzip

Informationen

Zielgruppe

- Eigentümer, Existenzgründer, Immobilienverwalter, Sachbearbeiter bei Hausverwaltungen, Center-Manager, Makler, Führungs- und Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Leiter und Mitarbeiter von Immobilienabteilungen bei Banken, Versicherungen und Fondsunternehmen.

Dozent/-in

Árpád Farkas, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Voraussetzungen

Tiefere Vorkenntnisse sind erforderlich.

Abschluss

IHK-Teilnahmebescheinigung