Sonderbürgschaft für Klimaschutz in NRW

Sonderbürgschaft für Klimaschutz in NRW
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Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Unternehmen, die sich für Klimaschutzprojekte engagieren, mit einer Sonderbürgschaft. Ziel ist es, den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern, um Investitionen in nachhaltige Technologien und Projekte voranzutreiben und somit einen Beitrag zur Klimawende zu leisten.

Was wird gefördert?

Die Sonderbürgschaft richtet sich an Unternehmen, die:

  • Klimaschutzprojekte umsetzen, z. B. Investitionen in energieeffiziente Anlagen, CO2-Reduzierungsmaßnahmen oder alternative Energien.
  • Finanzierungslösungen für Projekte mit hohem Vorfinanzierungsbedarf benötigen.

Die Bürgschaft des Landes übernimmt bis zu 90 Prozent des Kreditausfallrisikos, um Investitionshemmnisse abzubauen.

Beantragt werden kann eine Bürgschaft für:

  • Auffanglösungen, Restrukturierungen, Sanierungen,
  • Gründungs-, Projekt- und Nachfolgefinanzierungen (zum Beispiel MBO, MBI),
  • wachstumsbedingte beziehungsweise verlustbedingte Finanzierungen,
  • Rationalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die Klimaschutzprojekte planen und eine langfristige Finanzierung benötigen. Die Förderung ist besonders für Unternehmen gedacht, die ohne zusätzliche Sicherheiten Schwierigkeiten hätten, ausreichende Kredite zu erhalten.

Wie funktioniert die Antragsstellung?

    • Beratung und Erstantrag: Lassen Sie sich zur Förderfähigkeit und den Konditionen beraten. Der erste Schritt erfolgt über Ihre Hausbank, die bei einer positiven Einschätzung die Kontaktaufnahme zur Bürgschaftsbank NRW unterstützt.
    • Unterstützung durch PwC: PricewaterhouseCoopers (PwC) ist als Prüfpartner in den Antragsprozess eingebunden. Unternehmen erhalten durch PwC eine erste Einschätzung zur Förderfähigkeit und Unterstützung bei der Antragstellung. Hier finden Sie das vollständige PwC-Dokument zum Sonderbürgschaftsprogramm.
    • Prüfung und Bewilligung: Bei erfolgreicher Prüfung durch die Bürgschaftsbank und PwC wird die Bürgschaft gewährt.

Wichtige Eckdaten

    • Maximale Bürgschaftshöhe: bis zu 10 Millionen Euro
    • Laufzeit: bis zu 15 Jahre
    • Mindestkreditbetrag: 2 Millionen Euro
    • Höchstbetrag der Bürgschaft: 25 Millionen Euro
    • Zinsvergünstigungen: abhängig von der Projektlaufzeit und dem Risikoprofil