ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Das ZIM des Bundeswirtschaftsministeriums ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm und wird von vielen Unternehmen als wichtige Unterstützung ihrer Innovationsaktivitäten genutzt. Über ZIM können Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten unter anderem in Einzelprojekten Zuschüsse zu Projektkosten bis maximal 550.000 Euro erhalten. Auch Kooperationsprojekte von mehreren Unternehmen und in Kombination mit Forschungseinrichtungen werden finanziell unterstützt.
Seit dem Start des Programms im Jahr 2008 wurden mehr als 60.000 Innovationsvorhaben aus den unterschiedlichsten Technologiegebieten, Branchen und Regionen angestoßen und fast 8,4 Milliarden Euro an Fördermitteln bewilligt.
Dabei initiiert die Förderung in den Unternehmen zusätzliche Investitionen in Forschung und Entwicklung und steigert oft auch den Erfolg von Zulieferern, Kunden und anderen Geschäftspartnern. Darüber hinaus stärkt das ZIM besonders den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie über Branchengrenzen hinweg. Damit handelt es sich bei ZIM um das umfangreichste Programm der Bundesregierung zur Förderung des innovativen Mittelstandes.
Einzelprojekte und Kooperationsprojekte
Neben weiteren Formen sind beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand im Regelfall insbesondere Einzel- oder Kooperationsprojekte von Bedeutung:
- Vereinfacht ausgedrückt dienen Einzelprojekte der Förderung des innerbetrieblichen Aufwands im Rahmen eines von einem einzelnen Unternehmen umgesetzten FuE-Projekts. Konkret erhält das Unternehmen einen finanziellen Zuschuss zu den im Rahmen des Projekts anfallenden Personalkosten sowie einem pauschalen Gemeinkostenzuschlag und gegebenenfalls anfallenden Kosten für extern vergebene Aufträge.
- Kooperationsprojekte dienen der Förderung des entsprechenden Aufwands bei einer Zusammenarbeit mehrerer Projektpartner. Einen Sonderfall stellt die Einbeziehung von Forschungseinrichtungen in Projekte dar, diese können zu 100 Prozent (also vollständig) durch ZIM-Mittel bezuschusst werden. Insofern besteht für Forschungseinrichtungen in der Regel eine hohe Motivation zur Beteiligung an ZIM-Projekten.
Durchführbarkeitsstudien und Leistungen zur Markteinführung
Im Hinblick auf ein im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand geplantes Projekt kann auch die Förderung einer Durchführbarkeitsstudie beantragt werden. Zu den förderfähigen Komponenten zählen beispielsweise Vorstudien und Tests, die zur Analyse der Erfolgsaussichten des geplanten FuE-Projekts beitragen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuschüsse für extern vergebene Leistungen in Zusammenhang mit der Markteinführung der Innovation zu erhalten. Zu den typischerweise bezuschussten Dienstleistungen zählen beispielsweise Beratungsleistungen zu Marketing und Vertrieb oder Beratung bei der Nutzung von Normen und vieles mehr.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt mittels der online verfügbaren Antragsunterlagen. Bei Bedarf bieten zahlreiche Fördermittel-Berater beziehungsweise technische Unternehmensberatungen umfassende Dienstleistungen rund um ZIM-Anträge. Typischerweise wird hierbei eine erfolgsabhängige Provision in Höhe eines niedrigen zweistelligen prozentualen Anteils am Zuschuss vereinbart.
Wenn Sie hinsichtlich der Förderwürdigkeit Ihres Projekts unschlüssig sind, besteht die Möglichkeit der Einreichung einer Projektskizze. Auf diese Weise erhalten Sie vor der eigentlichen (aufwändigeren) Antragstellung eine grundsätzliche Einschätzung durch den Projektträger auf Basis der technischen Beschreibung.
Der Aufwand für den eigentlichen Antrag hängt stark von der bisherigen Erfahrung mit Förderanträgen zusammen. Alleine für die Erstellung der typischerweise circa zehn Seiten umfassenden technischen Projektbeschreibung sollten jedoch mindestens einige Tage angesetzt werden. Im Mittelpunkt steht hierbei in der Regel die Erstellung der Projektbeschreibung, in welcher beispielsweise der Stand der Technik, technische Risiken, die geplanten Entwicklungsschritte und viele weitere Aspekte erläutert werden müssen. Hieraus ergeben sich wiederum Fragestellungen oder Aufgaben wie eine Recherche zum Stand der Technik oder zu Wettbewerbsprodukten, der detaillierten Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Akteuren oder der Ermittlung und Beschreibung der angestrebten Zielgruppen und Vermarktungsaktivitäten.
Über die ZIM-Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums erhalten Sie weitere Informationen und Ansprechpartner, die Sie bei der Beantragung unterstützen.