Berufsausbildung im Ausland
Ein Auslandssemester gehört für viele Studierende mittlerweile zum Pflichtprogramm. Relativ unbekannt ist dagegen die Möglichkeit, auch während der Ausbildung bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer ins Ausland zu gehen. Das ist allerdings mit einigen Pflichten für Unternehmen und Azubis verbunden.
- Der Auslandsaufenthalt muss in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden.
- Die Reise- und Unterbringungskosten müssen von den Auszubildenden selbst getragen werden.
- Die IHK muss über den Auslandsaufenthalt informiert werden.
- Die Berufsschule muss den Auszubildenden freistellen.
- Je nach Land, in das der Auszubildende entsendet wird, müssen Regelungen mit der Sozial- und Krankenversicherung getroffen werden.
Das nachstehende Merkblatt des DIHK bietet einen umfangreichen Überblick über die Handlungsspielräume und Pflichten von Unternehmen und Auszubildenden.
Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre IHK-Ausbildungsberater.