Ausbildungsbetrieb werden
Die Ausbildungsvoraussetzungen eines Betriebs müssen im Vorfeld vom Ausbildungsberater überprüft werden. Hier erläutern wir Ihnen, wie Ihr Unternehmen zum Ausbildungsbetrieb wird.
Eignung des Unternehmens
Es müssen alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vom Betrieb vermittelt werden können. Falls dies nicht vollends in den eigenen Reihen möglich ist, kann diese Lücke gegebenenfalls mit geeigneten Partnern in sogenannten Ausbildungsverbünden geschlossen werden.
Persönliche Eignung des Ausbilders
Es muss die persönliche Eignung zum Ausbilden vorliegen. Diese Eignung fehlt, wenn zum Beispiel wegen einer Vorstrafe ein Beschäftigungsverbot von Jugendlichen und Kindern besteht.
Fachliche sowie berufs- und arbeitspädagogische Eignung des Ausbilders
Der für die Ausbildung Verantwortliche muss fachlich geeignet sein. Das bedeutet, dass er Kenntnisse und Fertigkeiten im jeweiligen Beruf besitzen muss. Diese Voraussetzung kann durch Berufsabschlusszeugnisse, Diplome oder durch langjährige Berufserfahrung erfüllt werden. Der Ausbilder muss darüber hinaus noch „berufs- und arbeitspädagogisch“ geeignet sein.
Diese ersten Vorbereitungen sind zu treffen:
- Legen Sie fest, in welchen Bereichen zukünftig Fachkräfte gebraucht werden.
- Ernennen Sie je einen Verantwortlichen für die Ausbildung in den kaufmännischen beziehungsweise gewerblich-technischen Berufen.
- Stimmen Sie einen persönlichen Termin in Ihrem Hause zu einer Ausbildungsberatung mit Ihrem verantwortlichen Ausbildungsberater ab.
Für die betriebliche Berufsausbildung gelten diese gesetzlichen Grundlagen
- Berufsbildungsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausbildungsordnungen