Der EU AI Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Der EU AI Act – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
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Überblick AI Act

Mit dem AI Act (Artificial Intelligence Act) führt die Europäische Union erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ein. Ziel ist es, vertrauenswürdige KI-Systeme zu fördern, Innovationen zu ermöglichen und zugleich grundlegende Rechte sowie die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zu schützen. Der AI Act ist ein Meilenstein der europäischen Digitalpolitik und betrifft Unternehmen aller Branchen – auch am Niederrhein.

Anwendungsbereich und Zielgruppen

Der AI Act richtet sich an:

  • Anbieter (Hersteller) von KI-Systemen

  • Nutzer (Anwender) in Unternehmen und Verwaltungen

  • Importeure und Händler von KI-Produkten

  • Dienstleister, die KI-Lösungen integrieren oder betreiben

Besonders betroffen sind Unternehmen, die KI-Systeme für sicherheitsrelevante, datenintensive oder automatisierte Entscheidungsprozesse nutzen – z. B. in der Industrie, Logistik, im Gesundheitswesen oder im Finanzsektor.

Risikoklassifizierung und Pflichten

Der AI Act unterteilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen:

  1. Verbotene KI
    Anwendungen, die Grundrechte verletzen, wie z. B. soziale Bewertung durch den Staat oder manipulative Systeme

  2. Hochrisiko-KI
    z. B. in der Personalgewinnung, kritischen Infrastruktur oder bei Kreditwürdigkeitsprüfungen
    Pflichten: Konformitätsbewertung, Risikomanagement, Transparenz, Datenqualität

  3. Begrenztes Risiko
    z. B. Chatbots oder KI-Systeme mit Interaktionscharakter
    Pflichten: Transparenzhinweise für Nutzer

  4. Minimales Risiko
    z. B. KI in Videospielen oder Spamfiltern
    → keine regulatorischen Anforderungen

Zeitplan und Übergangsfristen

Der AI Act wurde im Frühjahr 2024 verabschiedet. Die vollständige Anwendung ist gestaffelt geplant:

  • Ab Mitte 2025: Verbotene KI-Anwendungen treten sofort in Kraft.

  • Ab Anfang 2026: Hochrisiko-Systeme unterliegen neuen Pflichten.

  • Ab 2027: Vollständige Anwendung inkl. Marktaufsicht und Sanktionen

Unterstützung durch die IHK Mittlerer Niederrhein

Die IHK Mittlerer Niederrhein begleitet ihre Mitgliedsunternehmen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen durch:

  • Informationsveranstaltungen & Webinare

  • Erstberatung zu KI-Anwendungen

  • Vernetzung mit spezialisierten Dienstleistern