Lärmaktionsplan Jüchen (4. Stufe)

Fristende: 22.04.2024

Lärmaktionsplan Jüchen (4. Stufe)
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Beschreibung des Vorhabens

Die Stadt Jüchen plant den Lärmschutz zu erweitern. Hierzu hat sie im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Vorschläge eingesammelt. Diese sind in einem Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe schriftlich zusammengefasst worden (siehe Seiten 23-25). Auf Seite 47 des Entwurfs bewertet die Stadt Jüchen die Vorschläge.

Konkret stehen folgende Vorschläge zur Diskussion:

  • die Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortsteil Jüchen von 50 km/h auf 30 km/h entlang der Ortsdurchfahrt (B 59)
  • Durchfahrtsverbote für Schwerlastverkehre entlang der Ortsdurchfahrt B 59
  • die Errichtung weiterer Lärmschutzanlagen entlang der Autobahnen A 44 und A 46
  • die Reduzierung der Geschwindigkeit auf den Autobahnen A 44 und A 46
  • der Einbau von lärmoptimierten Fahrbahnbelägen auf den Autobahnen

 Die Maßnahmenvorschläge zur Lärmminderung finden Sie ab Seite 22 des Entwurfs.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Nach Mitteilung der Stadt Jüchen findet aktuell eine Bürgerbeteiligung statt. Zu diesem Zweck liegen die Planunterlagen derzeit noch bis einschließlich 22. April 2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten, im Amt für Stadtentwicklung (Am Rathaus 5, 41363 Jüchen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, bei der Stadt Jüchen eine Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans abzugeben. Über die Berücksichtigung der Stellungnahmen zum Entwurf hat der Rat der Stadt Jüchen zu entscheiden.

Als Vertreterin der wirtschaftlichen Belange haben auch wir die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Sollten Sie unternehmensbedingte Anregungen zur vorliegenden Planung haben, so bieten wir Ihnen als unser Mitglied an, uns diese bis zum 22. April 2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.