Lärmaktionsplan Rommerskirchen 4. Runde

Lärmaktionsplan Rommerskirchen 4. Runde
© Gemeinde Rommerskirchen

Frist: 27. Mai 2024

Beschreibung des Vorhabens

Die Gemeinde Rommerskirchen hat den Entwurf für den Lärmaktionsplan der 4. Runde mit Maßnahmen­vorschlägen zur Lärmreduktion veröffentlicht.

Die Planungen betreffen die folgenden Straßenabschnitte auf der Bundesstraße B 477. Diese sind in der Karte farblich hervorgehoben.

  • Gohrer Straße zwischen den Gemeindeteilen Ansel und Frixheim
  • Landstraße im Gemeindeteil Butzheim
  • Bahnstraße bis Venloer Straße im Gemeindeteil Eckum

© Gemeinde Rommerskirchen

Die Maßnahmen zur Lärmminderung beinhalten zum Beispiel:

  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h
  • Einbau von lärmoptimiertem Asphalt
  • Anhebung der Fahrbahn zur Verkehrsberuhigung (Aufpflasterung)
  • Errichtung von Querungsstellen und Querungssicherungen sowie Fahrradschleusen
  • Ausbau Veränderung der Nutzung von Geh- und Radwegen 
  • Aufstellung von mobilen Geschwindigkeitsanzeigen (Dialogdisplays)

Die Details zu den Maßnahmenvorschlägen zur Lärmminderung finden Sie ab Seite 41 des Planentwurfs.

Verfahrensstand und Beteiligungsmöglichkeiten

Die Planunterlagen zum Lärmaktionsplan liegen bis zum 31. Mai 2024 öffentlich aus. In diesem Zeitraum haben alle Betroffenen die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken schriftlich, mündlich, per E-Mail an planung@rommerskirchen.de oder online direkt bei der Gemeinde Rommerskirchen einzureichen.

Als Unternehmen haben Sie zusätzlich die Gelegenheit, uns Ihre unternehmensbezogenen Anregungen bis zum 27. Mai 2024 per E-Mail mitzuteilen. Wir können sie dann in unsere Stellung­­nahme aufneh­men, wenn sie mit den von uns zu vertretenden gesamt­wirtschaftli­chen Belan­gen vereinbar sind.