Der Weg zur Klimaneutralität
Für Unternehmen kann es viele Vorteile bringen, sich mit dem betrieblichen Klimaschutz auseinanderzusetzen und ihn zu verbessern. Als ein übergeordnetes Ziel wird hierbei gerne die „Klimaneutralität“ von Produkten oder einem Unternehmen gesehen.
Vorteile für klimabewusste Unternehmen
Wegen der Klimakrise steigt der Druck von Stakeholdern und Kunden auf Unternehmen, sich mit ihrem betrieblichen Klimaschutz auseinanderzusetzen. Gleichzeitig werden über gesetzliche Regelungen „klimaschädliche“ Aktivitäten teurer und stärker reglementiert. Sich mit Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen im Unternehmen zu beschäftigen, hat daher auch wirtschaftliche Vorteile. Unternehmen, die bereits jetzt als Vorreiter im Sinne der Klimaneutralität agieren wollen, können dabei von diversen Vorteilen profitieren. Durch den Fokus von vielen Verbrauchern auf klimafreundliche Unternehmen und Produkte ergeben sich beispielsweise neue, potenziell stark wachsende Absatzmärkte. Eine zukunftsorientierte Unternehmenskultur kann darüber hinaus bei Mitarbeitern, Kunden und Stakeholdern zu mehr Identifikation und Loyalität führen. Zudem können Unternehmen, die sich bereits frühzeitig mit diesen Themen auseinandersetzen, später von einem Erfahrungsvorsprung profitieren.
Was bedeutet „Klimaneutralität“?
Laut Definition wird die Treibhausgasneutralität (umgangssprachlich auch „Klimaneutralität“) erreicht, wenn die Summe des menschengemachten Treibhausgasausstoßes und der Treibhausgasabsorption null ergibt.
Auf ein Unternehmen übertragen, bedeutet dies: Die Emissionen, die durch das Unternehmen oder ein Produkt entstehen, werden so weit wie möglich reduziert. Nicht reduzierbare Emissionen werden durch die Finanzierung von Projekten, bei denen CO2 eingespart wird, ausgeglichen.
Vermeiden – Verringern – Kompensieren
Auf dem Weg zur Klimaneutralität sollten Unternehmen einen Dreischritt befolgen:
- Berechnung der Treibhausgasemissionen, die durch ein Produkt oder das Unternehmen verursacht werden
Wie Unternehmen eine CO2-Bilanz erstellen können, und was dabei zu beachten ist, haben wir hier zusammengefasst. - Erarbeitung von Minderungsmaßnahmen
Zunächst sollten anhand der erstellten CO2-Bilanz Maßnahmen abgeleitet werden, die Emissionen vermeiden können, beispielsweise indem bestimmte Prozesse umgestellt oder dekarbonisiert werden. Im nächsten Schritt sollte überprüft werden, welche Prozesse optimiert werden können, um Emissionen zu verringern. - Kompensation nicht reduzierbarer Emissionen
Auch nach der Umsetzung diverser Maßnahmen ist jedoch klar, dass ein Unternehmen nie all seine Emissionen vermeiden kann. Im letzten Schritt bleibt daher nur die Möglichkeit des Ausgleichs der Emissionen, die nicht vermieden werden können. Dies wird auch als Kompensation bezeichnet.
Kompensation von Emissionen
Da es für das Klima irrelevant ist, wo die Treibhausgase ausgestoßen oder vermieden werden, können Emissionen durch Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen Emissionsminderungsgutschriften (meist als Zertifikate bezeichnet) kauft, mit denen eine bestimmte Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird.
Bei Kompensationsprojekten gibt es verschiedene Kategorien. Es wird zwischen Projekten mit den Schwerpunkten Energieeffizienz (beispielsweise energieeffiziente Kochstellen oder Öfen), erneuerbare Energien (z.B. Ausbau von Solar- oder Windenergie), Wiederaufforstung oder dem Schutz von vorhandenen Treibhausgassenken (wie dem Regenwald) unterschieden.
Zertifikate können dabei von unterschiedlichen Anbietern erworben werden. Unternehmen sollten dabei einige Qualitätsstandards beachten. Durch sie kann vor allem sichergestellt werden, dass Treibhausgasemissionen tatsächlich in der angestrebten Höhe zusätzlich ausgeglichen werden. Am wichtigsten hierbei sind internationale Standards wie zum Beispiel der Verified Carbon Standard (VCS) oder der Gold Standard. Merkmal dieser Standards ist, dass es die Klimaschutzprojekte, die über die Zertifikate finanziert werden, ohne den Mechanismus der Kompensation nicht geben würde.
Sechs Anbieter für CO2 -Kompensationen wurden von Finanztest (03/2018) untersucht und vier davon erreichten das Testurteil „sehr gut“ oder „gut“:
Achtung vor Green Washing!
Vor allem das Prinzip der Kompensation wird oft als „Ablasshandel“ bezeichnet. Um diesen Vorwurf zu verhindern, sollten Unternehmen zum Erreichen der Klimaneutralität nicht nur Zertifikate einkaufen, sondern auch weitere Anstrengungen unternehmen, um die betrieblichen Emissionen zu verringern. Dabei sollte zudem von Unternehmen dargestellt werden, wie die Höhe der ausgeglichenen Emissionen berechnet wurde und welche Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen geplant oder umgesetzt werden. Da jedes Unternehmen die Systemgrenzen bei der Bilanzierung individuell wählt, ist es wichtig, hier nach außen und innen Transparenz zu schaffen. So kann dem Vorwurf des Green Washings vorgebeugt werden.
Eine Kompensation von einzelnen Aspekten ist auch ohne eine Berechnung des CO2-Fußabdrucks möglich. Dies wird beispielsweise häufig bei Flugreisen durchgeführt. Auch hierzu gibt es diverse Anbieter.
Bemühungen in einem Klimabericht darstellen
Frei nach dem Motto „Tue Gutes, und rede darüber“ sollten Unternehmen sich nicht davor scheuen, die Maßnahmen, die im Rahmen des betrieblichen Klimaschutzes angestrebt und umgesetzt werden, auch zu veröffentlichen. Hierfür kann beispielsweise ein freiwilliger Klimareport verfasst werden. Es wird empfohlen dabei folgendes Schema einzuhalten:
- Vorstellung des Unternehmens
- Darstellung der Motivation und des Anspruchs des Unternehmens im Kontext des Klimawandels
- Darstellung der wesentlichen Aspekte für das Unternehmen (Systemgrenzen beschreiben)
- Gewählte Handlungsschwerpunkte angeben
- Auflistung der berechneten Treibhausgasemissionen
- Ziele, Trends und Limitationen der Handlungsmöglichkeiten darstellen
Auch hierfür gibt es beispielsweise im Greenhouse Gas Protocol Hinweise zur Erarbeitung. Eine Vorlage können Unternehmen beispielsweise hier finden.
Die Norm zur Klimaneutralität
Bisher gibt es nur eine Norm, die den Begriff der Klimaneutralität definiert: die britische Norm PAS 2060. Darin wird auch eine Methode zur Erreichung der Klimaneutralität dargestellt.
Dabei wird festgelegt, dass alle Scope 1 und 2, sowie die wesentlichen Scope 3 Emissionen bei der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Eine Erklärung zu den einzelnen Scopes finden Sie hier. Zudem muss eine Reduktionsstrategie vorgelegt und die Gesamtmenge der restlichen Emissionen über hochwertige Zertifikate ausgeglichen werden.
Unabhängig von der Norm ist es jedoch besonders wichtig, dass Unternehmen ihre Maßnahmen für den Klimaschutz und die Klimaneutralität transparent darstellen.