Neuer „Bildungsscheck NRW“
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Stand: 09.01.2015
Das Förderprogramm „Bildungsscheck NRW“ ist Anfang des Jahres gestartet. Es löst das bisherige „Sonderprogramm Bildungsscheck Fachkräfte“ ab. „Die neu gestaltete Förderung richtet sich dabei besonders an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende“, sagt Thomas Schrörs, Weiterbildungsexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.
Gefördert werden wie bisher Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, die sich auf den aktuellen oder zukünftigen beruflichen oder betrieblichen Kontext beziehen. „Das sind beispielsweise berufs- oder fachbezogene Weiterbildungen, Sprachkurse oder EDV-Schulungen“, erklärt Schrörs. „Ausdrücklich eingeschlossen sind auch Angebote zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung zur Nachholung des Berufsabschlusses oder auf eine Prüfung in einem Fortbildungsberuf.“ Mit dem Bildungsscheck werden berufliche Weiterbildungen, bei denen die Kursgebühr mindestens 500 Euro beträgt, zur Hälfte – maximal jedoch mit 500 Euro – bezuschusst.
Beschäftigte aus Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können alle zwei Kalenderjahre einen Bildungsscheck erhalten. Dabei darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 30.000 Euro und bei Verheirateten 60.000 Euro nicht übersteigen. Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern können innerhalb von zwei Kalenderjahren bis zu zehn Bildungsschecks in Anspruch nehmen – pro Beschäftigten allerdings nur einen. „Der geförderte Kurs darf frühestens einen Tag nach der Ausgabe des Bildungsschecks beginnen“, so Schrörs.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Selbstständige und Auszubildende sowie berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen. „Vorrang haben wie bisher die Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit, dabei insbesondere das Sonderprogramm ‚Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen‘, sowie Förderungen des Bundes wie die Bildungsprämie und das Meister-BAföG“, erklärt der IHK-Experte.
Weitere Informationen und die Möglichkeit, einen Beratungstermin zu vereinbaren, gibt es unter Tel. 02151 635-455, per E-Mail an: bildung@krefeld.ihk.de oder im Internet unter: www.weiterbildung-ihk.de.