Bundesweit erste Prüfung zum „Zertifizierten Verwalter“
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Stand: 18.01.2023
Michael Becher ist bundesweit einer der ersten Absolventen, der die neue IHK-Prüfung zum „Zertifizierten Verwalter“ bestanden hat. Gemeinsam mit fünf weiteren Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erhielt der Langenfelder nach der Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein sein Zertifikat. „Sie alle haben nachgewiesen, dass sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, wie es das Wohnungseigentumsgesetz fordert“, sagte Arnd Thierfelder, Leiter Fortbildung und Fachkräfteberatung bei der IHK Mittlerer Niederrhein.
Die IHK Mittlerer Niederrhein bietet die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) an. Sie übernimmt diese Aufgabe auch für einige andere Industrie- und Handelskammern. Grundlage für die Prüfung ist der im März 2022 veröffentlichte Rahmenplan, in dem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) gemeinsam mit einem Expertengremium und drei Fachverbänden der Immobilienwirtschaft die Lernziele zusammengefasst hat.
Prüferin der ersten Stunde ist Ute Missal, selbst langjährig als Inhaberin und Geschäftsführerin in der betrieblichen Praxis der Immobilienverwaltung tätig. „Einerseits bedeutet die Zertifizierung für die betroffenen Verwalter einen zusätzlichen Aufwand“, so Missal. „Andererseits wird durch die gesetzlich verankerten bundeseinheitlichen Qualitätskriterien das Berufsbild des Verwalters gestärkt und aufgewertet. Künftig werden alle WEG-Verwalter durch die IHK-Prüfung eine Mindestqualifikation nachweisen können. Das stärkt auch die Branche insgesamt.“ Ziel des Gesetzes ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere der Rechte von Wohnungseigentümern.
Ab dem 1. Dezember 2023 haben Wohnungseigentümer nach § 26 a Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundsätzlich Anspruch darauf, dass ein nachweislich qualifizierter Verwalter bestellt wird. Dieser übernimmt Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung, also leitet beispielsweise die Eigentümerversammlungen. Ursprünglich sah das Gesetz vor, dass Eigentümer schon zum 1. Dezember 2022 einen solchen Anspruch haben.
Ausnahmen gibt es im § 19 Absatz 2 des WEG, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt. Einem zertifizierten Verwalter ist nach § 7 ZertVerwV gleichgestellt, wer die Befähigung zum Richteramt, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Immobilienkaufmann/-frau oder als Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/-in oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt besitzt.
Die IHK Mittlerer Niederrhein bietet regelmäßige Termine zur Prüfung an. Fragen zum Thema beantwortet der Prüfungskoordinator der IHK Mittlerer Niederrhein, Nils Matzen (Tel. 02131 9268-588, E-Mail: Nils.Matzen@mittlerer-niederrhein-ihk.de).
BILDUTNERSCHRIFT:
Michael Becher (2.v.r.) ist bundesweit einer der ersten Absolventen, der die neue IHK-Prüfung zum „Zertifizierten Verwalter“ bestanden hat. Die Urkunde gab es von Arnd Thierfelder, Leiter Fortbildung und Fachkräfteberatung bei der IHK Mittlerer Niederrhein (2.v.l.), und Prüferin Ute Missal im Beisein von IHK-Prüfungskoordinator Nils Matzen. Foto: IHK