Fehlende Registrierung im Transparenzregister

Fehlende Registrierung im Transparenzregister
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Stand: 22.02.2023

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht darauf aufmerksam, dass Gesellschaften, die ihrer Pflicht zur Registrierung im Transparenzregister nicht nachkommen, hohe Bußgelder drohen. In dem Register werden Angaben über die wirtschaftlichen Berechtigten von „Vereinigungen“ und „Rechtsgestaltungen“ erfasst und zugänglich gemacht. Unter „Vereinigungen“ fallen alle juristischen Personen des Privatrechts wie AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaft (SE), KG a.A. sowie eingetragene Personengesellschaften (unter anderem OHG, KG, Partnerschaften). Mit „Rechtsgestaltungen“ sind bestimmte Trusts und Treuhänder in Verbindung mit Stiftungen und stiftungsähnlichen Gebilden gemeint. Die Frist zur erstmaligen Registrierung unter www.transparenzregister.de ist für alle registrierungspflichtigen Gesellschaften seit dem 31. Dezember 2022 abgelaufen.  

Der Vollzug der Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Erstmeldung der wirtschaftlich Berechtigten wurde zeitlich gestaffelt: für Aktiengesellschaften (AG, SE) sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien bis zum 31. März 2023, für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, (Europäische) Genossenschaften und Partnerschaften bis zum 30. Juni 2023 und für sonstige Gesellschaften, insbesondere eingetragene Personengesellschaften, bis zum 31. Dezember 2023.

 „Sollte ein Unternehmen seinen Mitteilungsverpflichtungen bislang noch nicht nachgekommen sein, droht ihm nach Ablauf der Frist ein Bußgeld“, betont Gregor Waschau, Berater Recht bei der IHK. Wenn die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig eingeholt, aufbewahrt, aktualisiert oder der registerführenden Stelle mitgeteilt werden, könne ein Bußgeld bei vorsätzlicher Begehung bis zu 150.000 Euro, bei leichtfertiger Begehung bis zu 100.000 Euro und bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis zu 1.000.000 Euro oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils erhoben werden.

 Der Bundesanzeiger Verlag gibt als registerführende Stelle zahlreiche Hilfestellungen unter www.transparenzregister.de. Weitere Informationen gibt es auch auf der IHK-Website  oder bei Gregor Waschau.